Zum Inhalt springen
IGNORED

Gewerbliche Aufbewahrung


threeseven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie muss ein Händler die Waffen mit denen er Handel treibt aufbewahren ?Wie den Raum sichern ?

Es geht um einen maximalen permanten Umfang von 10 Langwaffen und 3 Kurzwaffen

Kein Pulver

Keine verbot Gegenstände

keine Mun

Geschrieben

Oh Gott, ich vermute einmal, nicht ständig bewohnt...

Netter Tresor ( I aufwärts ) + EWA.

Sicherheitsstufe des Tresors wird wohl die Behörde vorschreiben wollen. Wird sich vermutlich auch aus den Auflagen im Zusammenhang mit der WHL ergeben.

Geschrieben
Wie muss ein Händler die Waffen mit denen er Handel treibt aufbewahren ?Wie den Raum sichern ?

Fachkundeauffrischung für den Händler ;) :

Immer nach WaffG §36 bzw. V §13, im gewerblichen Bereich könnnen nach Berücksichtigung der Situation Abweichungen zugelassen werden.

Aufbewahrung von Waffen im gewerblichen Bereich

Die zuständige Behörde kann auf Antrag...... eines Waffengewerbes Abweichungen von den Anforderungen..... zulassen, wenn ihr ein geeignetes Aufbewahrungskonzept vorgelegt wird. Sie hat bei ihrer Entscheidung neben der für die Aufbewahrung vorgesehenen Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und des Grades der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Belegenheit und Frequentiertheit der Aufbewahrungsstätte besonders zu berücksichtigen.

Geschrieben
Oh Gott, ich vermute einmal, nicht ständig bewohnt...

Netter Tresor ( I aufwärts ) + EWA.

Sicherheitsstufe des Tresors wird wohl die Behörde vorschreiben wollen. Wird sich vermutlich auch aus den Auflagen im Zusammenhang mit der WHL ergeben.

STÄNDIG bewohnt

Geschrieben
Wie muss ein Händler die Waffen mit denen er Handel treibt aufbewahren ?Wie den Raum sichern ?

Es geht um einen maximalen permanten Umfang von 10 Langwaffen und 3 Kurzwaffen

Kein Pulver

Keine verbot Gegenstände

keine Mun

Schätze, Du hast Deine Handelsgenehmigung noch nicht.

Wenn Du Deinen Antrag auf die Handelserlaubnis gestellt hast,

und nicht gerade als Verkäufer im Waffenhandel Deine Lehre abgeschlossen hast,

darfst Du zuerst mal eine Fachkundeprüfung für den Waffenhandel ablegen.

Die ist nicht billig und nicht leicht.

Wenn Du die dann bestanden hast kommt normalerweise ein netter Mensch vom Amt

oder der Polizei bei Dir vorbei und wird Dir schon sagen, was er für Sicherungen akzeptiert.

Die Handelserlaubnis wird für bestimmte Waffenarten erteilt.

Für jede Waffenart ist die Prüfung abzulegen.

1. Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

2. Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer

3. Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen

4. Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser

5. Luftdruck-, Federdruck- und CO 2 Waffen

6. Schusswaffen, die vor dem 1.1.1871 hergestellt worden sind

Aber immer mit der Munition, sofern diese erlaubnispflichtig ist.

Du kannst also nicht sagen: Munition will ich nicht.

Die Mun. für die Waffenart "6" (Vorderlader) ist natürlich nicht enthalten.

Dazu ist eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich.

Auch kannst Du nicht sagen: Luftdruckwaffen nur bis 7,5 Joule.

Wenn Du die Genehmigung für Luftdruckwaffen hast, (die Genehmigung brauchst Du auch bis 7,5 Joule)

darfst Du auch über 7,5 Joule an Berechtigte verkaufen.

Die Anzahl der Waffen ist für einen Händler vollkommen unerheblich.

Die Anzahl der Waffen zu beschränken ist auch absolut wirklichkeitsfremd.

Deine Handelsgenehmigung berechtigt Dich z. B. eine ganze Sammlung oder Bestand eines Jägers z. B. aus einem Nachlass zu kaufen.

Da macht eine Begrenzung keinen Sinn.

Und wenn Du das alles geschafft hast,

alle Prüfungen bestanden,

die notwendigen Umbaumaßnahmen in Deiner Wohnung durchgeführt hast,

darfst Du die ersten Jahre mal nur arbeiten und verkaufen um die Kosten wieder rein zu bekommen.

Viel Spaß

Da Kurzwaffen im Spiel sind gewerblich nicht unter VDS II

Wo steht das???

Die Klasse I ist für mehr als 10 Kurzwaffen zugelassen.

Ist der Tresor bei einem Gewerblichen leichter aufzubrechen?

Geschrieben
Aber immer mit der Munition, sofern diese erlaubnispflichtig ist.

Du kannst also nicht sagen: Munition will ich nicht.

DAS ist leider falsch. Klar kannste auch OHNE Munition prüfen lassen und ne WHE erhalten....ob das sinnvoll ist, steht auf nem anderen Blatt!

Geschrieben
DAS ist leider falsch. Klar kannste auch OHNE Munition prüfen lassen und ne WHE erhalten....ob das sinnvoll ist, steht auf nem anderen Blatt!

HornerArms, das müßte neu sein.

Zu meiner Prüfungszeit hätte der Vorsitzende gesagt: „Wenn Sie Schußwaffen verkaufen wollen, müssen Sie sich auch mit der dazu gehörigen Munition auskennen.“ Da saß der Mann von DN schon parat um zu sehen ob Du das Streukreuz oder die typische Form eines H-Mantel Geschosses erkennst.

Ein frisch gebackener Waffenhändler muß schließlich seinem Kunden eine richtige Antwort geben können, wenn der z.B. fragt: „Darf ich aus einer 12/65 iger Flinte das Kaliber 12/67,5 verschießen?“ oder aus einem Gewehr 88 auch das Kaliber 8x57IS.

Selbst bei der Prüfung für Vorderladerwaffen mußtest Du die Pulverkörnungen kennen, wissen in welchen Verpackungseinheiten es verkauft wurde und wissen was passiert wenn Du anstatt des damals übliche Jagdschwarzpulvers Nr. 1 die Waffe mit Zündkraut stopfst.

Obwohl Du mit dieser Prüfung keine Erlaubnis für den Verkauf von Pulver bekommen konntest.

Vielleicht ist es möglich aus der Handelsgenehmigung die Munition auszuschließen. Auch wenn der Sinn dazu nicht einleuchtet.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß bei der Prüfung Munition gänzlich ausgeklammert werden kann.

Gruß

Rainer

Geschrieben
DAS ist leider falsch. Klar kannste auch OHNE Munition prüfen lassen und ne WHE erhalten....ob das sinnvoll ist, steht auf nem anderen Blatt!

:pro:

Fachkunde-Prüfung, inhaltliche Beschränkung:

"......die notwendigen Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, auch beschränkt auf bestimmte Waffen- und Munitionsarten (Fachkunde), ......"

"..... die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. 2Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. .....

" .....die in der Anlage aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die Erlaubnis zum Handel beantragt ist. ....."

Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten :

.........

Geschrieben
Wie muss ein Händler die Waffen mit denen er Handel treibt aufbewahren ?Wie den Raum sichern ?

Es geht um einen maximalen permanten Umfang von 10 Langwaffen und 3 Kurzwaffen

Kein Pulver

Keine verbot Gegenstände

keine Mun

Bei uns ( NRW ) ist es so, dass man die WHG erst bekommt wenn die Aufbewahrung überprüft wurde.

Dies macht die zuständige Behörde, welche die WHG auch ausgestellt hat.

Hat man das geklärt bekommt man die WHG ausgestellt ( zumindest so lange wie man auch handelt ).

Ob da ein Tresor reicht oder Du einen Raum mit 24er Mauerwerk ohne Fenster mit entsprechender Tür benötigst

hängt von der Behörde ab.

Ich würd einfach mal da fragen, denn die sollten es ja wissen.

Gruß

Patrick Feige

THE DUKE Team

http://www.theduke.de

Wir haben uns für die Variante mit der dicken Tür entschieden. Da muss man nicht immer alles hin und herräumen :rolleyes:

Geschrieben
Komisch, in meiner ist es das.

Bei mir auch..........................................

Geschrieben

Tschuldigung....hab grad nachgesehen....bei mir steht auch NIX drin!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.