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IGNORED

Wie kann man aus Ausland eine unbrauchbar gemachte Waffe einführen?


nemo

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich möchte eure Hilfe bitten. Es gibt eine Pistole, die im Ausland (EU) entsprechend dortigem Gesetz unbrauchbar gemacht wurde. Wie ich das lese, entspricht dieses Gesetz dem Deutschen Waffengesetz. Zumindest in dem Teil, wo es beschreiben ist, wie eine unbrauchbar gemachte Waffe aussehen soll.

Also meine Frage: wie kann ich diese Waffe einführen, und ggf. wo und wie soll ich die prüfen lassen (wenn das nötig ist), damit ich sie in Deutschland besitzen kann?

Ich habe schon bei einem Händler in Deutschland nachgefragt, aber genaue Information konnte ich leider nicht kriegen. Er hat erwähnt, dass es in München irgendwas für ein Institut dafür gibt, aber ob wo, oder wie es heißt, weiß ich leider nicht.

Kann mir einer von euch weiterhelfen? Wohin sollte ich mich anwenden und wie viel kann eine solche Prüfung kosten?

Danke vorab.

nemo

Geschrieben
Ich weiss ja nicht ob sich das WaffG geändert hat, aber das BKA hat seit 2003 mit Deko Waffen nichts mehr am Hut.

> Beschußamt Deiner Wahl.

Hat das BKA dann auch nichts mehr mit der Beurteilung zu tun, ob eine Deko-Waffe den Erfordernissen des dt. WaffG entspricht? Dann liegt das in den Händen der Beschußämter?

Wieder was gelernt!

gruß alzi

Geschrieben

Nur wenn die Deko - Waffe keine Deko - Waffe im Sinne des Gesetzes ist, dann würde ich trotzdem das BKA fragen wollen...

Geschrieben
Nur wenn die Deko - Waffe keine Deko - Waffe im Sinne des Gesetzes ist, dann würde ich trotzdem das BKA fragen wollen...

Wozu das BKA?

Wenn die Deko keine Deko ist braucht er eine Einfuhrgenehmigung nach §29 WaffG.

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