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IGNORED

Sachkunde-Lehrgang


Martin Steinstrass

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

am 06.12 und 07.12.2008 findet auf der Anlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1473 Bonn e. V.

Hohe Str. 36, 53119 Bonn, ein Sachkunde-Lehrgang statt.

Die Kosten für den Lehrgang betragen 75,00 Euro. Der Anmeldeschluss ist der 30.11.2008

Alle die daran Interesse haben, melden sich verbindlich unter: martin.steinstrass@1473-bonn.de an.

Gruß

Martin

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Hallo Leute,

am 06.12 und 07.12.2008 findet auf der Anlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1473 Bonn e. V.

Hohe Str. 36, 53119 Bonn, ein Sachkunde-Lehrgang statt.

Die Kosten für den Lehrgang betragen 75,00 Euro. Der Anmeldeschluss ist der 30.11.2008

Alle die daran Interesse haben, melden sich verbindlich unter: martin.steinstrass@1473-bonn.de an.

Gruß

Martin

Brauche ich für den Luftpustenerwerb auch schon ne Sachkunde ? Ach du schei......

:traurig_16::traurig_16::traurig_16:

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Nicht alle, oder?

Was ist mit über 7,5 J ME oder (ganz aktuell) LEP?

Grüße aus Grünstadt

Robert

Hallo Robert,

Druckluftwaffen mit einer kinetischen Energie über 7,5 J sind erwerbserlaubnispflichtig (WBK-pflichtig).

Mithin ist zu ihrem Erwerb auch die Sachkunde nachzuweisen.

Bei den LEP-Waffen ist künftig zum Erwerb eine WBK (so als sei sie nie umgebaut worden) erforderlich.

Der "Altbesitz" ist (bis zum 01.10.08) anzumelden.

MfG

Pirol 2

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Druckluftwaffen mit einer kinetischen Energie über 7,5 J sind erwerbserlaubnispflichtig (WBK-pflichtig).

Mithin ist zu ihrem Erwerb auch die Sachkunde nachzuweisen.

Bei den LEP-Waffen ist künftig zum Erwerb eine WBK (so als sei sie nie umgebaut worden) erforderlich.

Der "Altbesitz" ist (bis zum 01.10.08) anzumelden.

Ja, darum hat mich dein allgemein gehaltenes Posting:

Druckluftwaffen sind erwerbserlaubnisfrei.

etwas verwirrt.

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Falls die zuständige Behörde den Lehrgang nicht höchstpersönlich abhält (d.h. nicht nur einen Vertreter als Prüfungsbeisitzer entsendet) und auch die Prüfung abnimmt, schlägt grundsätzlich § 3 (4) AWaffV zu:

Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Sie ist vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist,

1. die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen...

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