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IGNORED

Brauche dringen eure Hilfe in Sachen eGun


schrot

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Geschrieben

hallo. ich bin neu hier und komme aus dem hamburger raum und habe folgendes problem:

mein vater hat bei egun eine waffe zum verkauf angeboten, die dann leider nicht verkauft wurde. folglich entstand eine rechnung über die einstellgebühren. durch einen providerwechsel ist aber die emailadresse mit der sich mein vater dort angemeldet hatte abgestellt worden. das heisst im klaretext: uns erreichte weder eine rechnung noch eine mahnung. erst ein schreiben eines inkasso-büros machte uns auf die sache aufmerksam. allerdings liegt bei dem schreiben ein verfahrensfehler vor, so dass wir uns nicht mit diesem büro unterhalten werden.

nach rücksprache mit egun wird uns die bankverbindung seitens egun verweigert. um weiteren schaden zu verhindern bitte wir hilfe:

wer hat eine egun-rechnung und kann uns (auch gerne per pm) die bankverbindung von egun mailen um das hier aus der welt zu schaffen?

Geschrieben

eGun GmbH

Brucknerstr.19

64291 Darmstadt

http://www.egun.de/

Amtsgericht Darmstadt

HRA 6990

USt-Id Nr.: DE238312132

Geschäftsführer: Andreas Becker

Bankverbindungen:

Sparkasse Darmstadt

BLZ 50850150

Konto 31002877

Sparkasse Darmstadt

BIC HELADEF1DAS

IBAN DE10508501500031002427

Geschrieben
nach rücksprache mit egun wird uns die bankverbindung seitens egun verweigert. um weiteren schaden zu verhindern bitte wir hilfe:

Häh? Verstehe ich nicht. EGun will eine Gebühr haben und gibt nicht seine Kontoverbindung zwecks Überweisung heraus?

Kann man ohne am Lastschriftverfahren teilzunehemen überhaupt Sachen einstellen?

Wenn ich was verkaufe und eGun möchte ein paar Taler haben, dann buchen die das von meinem Konto ab. Welchen Provider ich dann auch immer habe, denn der hat mit meiner Bank nichts zu tun.

Geschrieben

>>>> KLICK MICH <<<< vielleicht hilft dir das ja weiter! ausser eGun hat den zugang zu deinem egun-konto gesperrt. ansonsten steht da wie du deine rechungen einsehen kannst!

gruß alzi

Edith sagt ich soll das nochmals lesen, denn auch wenn das egun-konto gesperrt ist kann man den rechnungsstatus trotzdem abfragen.

Geschrieben
Häh? Verstehe ich nicht. EGun will eine Gebühr haben und gibt nicht seine Kontoverbindung zwecks Überweisung heraus?

Zwischenzeitlich will das Inkasso die Gebühren.

Kann man ohne am Lastschriftverfahren teilzunehemen überhaupt Sachen einstellen?

Ja

Wenn ich was verkaufe und eGun möchte ein paar Taler haben, dann buchen die das von meinem Konto ab.

Mir nicht. Ich überweise auch - dafür benötige ich aber die Rechnung.

Die ist online einzusehen und kommt per Email.

Geschrieben
Häh? Verstehe ich nicht. EGun will eine Gebühr haben und gibt nicht seine Kontoverbindung zwecks Überweisung heraus?

Kann man ohne am Lastschriftverfahren teilzunehemen überhaupt Sachen einstellen?

Wenn ich was verkaufe und eGun möchte ein paar Taler haben, dann buchen die das von meinem Konto ab. Welchen Provider ich dann auch immer habe, denn der hat mit meiner Bank nichts zu tun.

Wenn das ein Inkassobüro übernommen hat, ist eGon außen vor und kann und darf nichts mehr machen. Es geht dann nur noch über das Inkassobüro.

Christian

Geschrieben

Ach so, dann kann ich dazu nichts sagen.

Dennoch komische Sache. Wenn das Inkassobüro "übernommen" hat, eGun mit Zahlungen nichts mehr zu tun hat, ist doch die Bankverbindung des Inkasso maßgebend. Diese sollte dann doch auf das Schreiben stehen, das ja offenbar auch ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Geschrieben
Ach so, dann kann ich dazu nichts sagen.

Dennoch komische Sache. Wenn das Inkassobüro "übernommen" hat, eGun mit Zahlungen nichts mehr zu tun hat, ist doch die Bankverbindung des Inkasso maßgebend. Diese sollte dann doch auf das Schreiben stehen, das ja offenbar auch ordnungsgemäß zugestellt wurde.

aufgrund von § 174 bgb muss am inkassoschreiben eine vollmacht anhängig sein. ist sie aber nicht dran kann das schreiben als nichtig betrachtet werden.

vielen dank für eure hilfe.

Geschrieben

Wenn eGun kulant ist, pfeifen sie das Inkasso-Büro wieder zurück und stellen eine neue Frist, bis zu der bezahlt werden kann. Normalerweise sollte das auch kein Problem sein, wenn man ihnen die Situation freundlich schildert.

--> Sie können, müssen aber nicht!!

Geschrieben

Mein Senf: Inkassobüros sind weniger schaurig als sie aussehen. Sie haben keine besonderen Befugnisse, können umgehend wieder

zurückgepfiffen werden und treiben in vielen Fällen nur unnötig die Kosten. Das Ganze soll Angst machen - mehr nicht. Denn wer

es wirklich ernst meint, spart sich die Wannabe-Eintreiber und geht gleich zum Anwalt. Ein Gericht ist etwas anderes als ein

Gewerbeschein-Inkassodienst.

Ich hatte schon einige Fälle, in denen man nicht nur mit dem Gläubiger reden konnte. Frau konnte das Inkassobüro auch schlicht ignorieren.

Wenn beispielsweise ein Brief (Standard, kein Einschreiben o.ä.) ankommt, kann auch durchaus noch direkt an den Gläubiger gezahlt werden.

Kann das Inkassobüro die Zustellung nicht beweisen, können sie auch kein Geld (sprich: ihre Gebühren) geltend machen. Der Gläubiger

hat durchaus eine gehörige Mitwirkungspflicht, die er auch belegen muss.

LG

Tina

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich nie eine Rechnung erhalte? Woher soll ich wissen, dass ich zahlen muss? Interessant....

Bevor das hier zu einem Rechts-Thread ausufert: Ich möchte an dieser Stelle nur für Gelassenheit plädieren! Nicht sofort

von jedem, der was will, ins Bockshorn jagen lassen. Inkassobüros sind meist gut darin, eine Drohkulisse aufzubauen.

Mehr können (und dürfen) sie nicht. Inkassobüros sind keine Anwälte und keine Richter. Es sind Gewerbebetriebe. Mehr

nicht.

Man/frau sollte jedoch immer bedenken, dass es bei solchen Streitigkeiten nur um Fakten geht. Wer sich über den ach so

bösen Gläubiger masslos empört, kopflos handelt oder nicht 100%ig korrekt liest, was ihm auf den Tisch flattert, der gewinnt

gar nix! Wenn es keine Rechnung gibt und auch nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass eine zugestellt wurde, dann sieht

es erstmal nicht gut aus für den Gläubiger. Wenn eGun hier nachweisen kann, dass eine Rechnung zugestellt wurde, kann das

übliche Mahn-Spiel beginnen.

So sind meine Erfahrungen. Und bisher bin ich mit meiner Vorgehensweise zufrieden.

LG

Tina

Geschrieben

Man braucht auf kein Schreiben reagieren. Jedoch wird es ab dem gerichtlichen Mahnverfahren eng.

Geschrieben
Man braucht auf kein Schreiben reagieren. Jedoch wird es ab dem gerichtlichen Mahnverfahren eng.

Das ist eine Antwort, vor der ich warnen möchte, weil sie zu pauschal ist. Es kommt immer auf

den speziellen Fall an. Googelt doch mal nach "Mahnbescheid ohne Rechnung" und schaut, wie die

Fälle aussehen und wie die jeweiligen Antworten. Halbwissen kann hier gefährlich sein. Im Falle

sofort notwendiger Hilfe kann man auch eine 0900-Rechtsanwaltshotline anrufen. Das mag dann

vielleicht 20 Euro kosten, aber die Info ist wertvoller als das Stochern im Forumsnebel (was nicht

böse gemeint ist, aber wer wirklich ein Problem hat, sollte sich richtig informieren).

LG

Tina

Geschrieben

Das sollte ja auch kein Rat sein. Mein guter Rat wäre, immer brav seine Rechnungen zu bezahlen.

Geschrieben
Das sollte ja auch kein Rat sein. Mein guter Rat wäre, immer brav seine Rechnungen zu bezahlen.

wenn man eine bekommen hätte! egun bekommt bei eine rnicht mehr existenten email eine fehlermeldung vom server.

geld ist überwiesen. wir warten ab.

Geschrieben

Nette Ausrede. Man gehe bei egun auf "Mein Egun" und dann auf "Rechnungsübersicht". Dazu benötigt man nicht mal ne Rechnungsmail.

Mit dem §174 schieß Dir mal kein Eigentor. Darin geht es um etwas anderes.

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