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IGNORED

2 Kurzwaffen auf Jagdschein, oder doch nur eine?


IMI

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Geschrieben

Normal bekommt man als Jäger ja ohne weitere Bedürfnisprüfung zwei Kurzwaffen auf JS.

Will man dann auch noch die Fallenjagd ausüben, steht einer kleinkalibrigen, dritten Waffe in .22 KK, .22 Magnum, oder 6,35mm nichts mehr im Wege.

Gibts aber Behörden, die sich hier querstellen?

Z.B. wenn ich mir als erstes einen Revolver in .44 Mag kaufe und hierzu dann Wechselläufe und Trommeln im Kaliber .357 Mag und 9 mm Para erwerbe.

Könnte hier die Behörde sagen, dass eine zweite und dritte Waffe nicht nötig sind?

Meiner Meinung nach wäre dies nicht rechtens von Seiten der Behörde, aber hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

Muss man als Jäger dann zu den Wechselsystemen/Wechseltrommeln die entsprechende MEB bekommen, oder kann sich die Behörde hier querstellen?

IMI

Geschrieben

Wechseltrommeln/Läufe werden auf der WBK doch wie Wechselsysteme gehandhabt. Sind also eintragungspflichtig, anders als Einsteckläufe (ich hab's gelernt...) Bei der Eintragung kannst Du dann auch gleich die MEB eintragen lassen, kostet aber. Anders als bei Langwaffenmunition, für die der JJ als MEB gilt, brauchst Du sie ja für Kurzwaffenmunition. (Problem bei .357er UHR...)

Afaik zählen Wechselsysteme/Austauschläufe+Trommeln nicht als eigenständige Waffen. Und bei den ersten zwei auf Jagdschein wird eben nicht geguckt, ob das nach Meinung des SB's sinnvoll ist. Bei der dritten soll's dann ja kritisch werden, so mit Fallenjagdkursusbescheinigung...

Behörden können sich immer querstellen, Deinen Fall hab' ich aber bei uns noch nicht ausprobiert.

Geschrieben

Ich würde sagen Versuch macht klug. Habe selbst 2 KW auf JJS, ohne Probleme. IMHO zählt ein Wechselsystem (dazu zähle ich jetzt auch mal die Trommeln/Läufe) nicht zu diesem 2er Kontingent (populäres Beispiel die Janz Revolver, ein Eintrag, 4 Kaliber).

Geschrieben
1. Will man dann auch noch die Fallenjagd ausüben, steht einer kleinkalibrigen, dritten Waffe in .22 KK, .22 Magnum, oder 6,35mm nichts mehr im Wege.

2. Z.B. wenn ich mir als erstes einen Revolver in .44 Mag kaufe und hierzu dann Wechselläufe und Trommeln im Kaliber .357 Mag und 9 mm Para erwerbe.

Könnte hier die Behörde sagen, dass eine zweite und dritte Waffe nicht nötig sind?

1. Du hast ein Bedürfnis für die Fallenjagd?

Du hast einen Sachkundenachweis (nach Fangjagdverordnung Deines Bundeslandes)?

"...Nur derjenige darf die Fangjagd ausüben, der an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen hat und dieses belegen kann ...."

(Nach der Fangjagdverordnung müssen im Ausbildungslehrgang zum Sachkundenachweis in der Fallenjagd Grundzüge des Tierschutzrechtes und des Artenschutzrechtes sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Funktion, artenspezifischen Einsatz, Einbau und Wartung von Fallen erworben werden. Die genauen Vorgaben sind Ländersache.)

2. Es geht nicht um Notwendig, sondern dass Inhaber eines gültigen Jagdscheines seit den 70er Jahren ein Bedürfnis für nur noch 2 Kurzwaffen haben. Wechselsysteme zählen nicht dazu. Für weitere Kurzwaffen muss das Bedürfnis nachgewiesen werden.

3. Hast du schon die Jägerprüfung bestanden? :rolleyes: Die Antworten zu Deinen Fragen werden (üblicherweise) in den Sachgebieten Waffenkunde (Sperrfach!) und Recht intensiv geschult. Ansonsten ist es vorteilhaft den Sachbearbeiter in der für Dich zuständigen Behörde bei Unklarheiten zum Bedürfnis einfach im Vorfeld anzusprechen. Wenn Du das auf welchen Gründen auch nicht möchtest, kannst Du bei Deinem örtlichen Landesjagdverband Details zur Handhabungspraxis des Bedürfnisnachweises bei Deiner Behörde erfahren.

Geschrieben
...3. Hast du schon die Jägerprüfung bestanden? :rolleyes: Die Antworten zu Deinen Fragen werden (üblicherweise) in den Sachgebieten Waffenkunde (Sperrfach!) und Recht intensiv geschult....

Also solche Fragen werden in Jagdkursen üblicherweise NICHT geschult!

Geschrieben

Habe schon gehört, dass manche Sachbearbeiter den Nachweis fuer jede KW haben wollten, bei einer 3. KW auf JJS. D.h. also nicht nur Bedürfnisnachweis für die 3. (z.B. die berühmte .22 lfB für die balgschonende Fallenjagd) sondern auch für die 2 anderen, die bereits im Besitz sin (GK). Von manchem konnte man auch schon hören, dass nahegelegt wurde, eine GK KW zu veräussern...

Manche SB vertreten da wohl die Meinung, so wenig Waffen ins Volk wie möglich...

Klär die Sache doch einfach mit Deinem SB ab, Fragen kostet nichts.

Geschrieben
1. Du hast ein Bedürfnis für die Fallenjagd?

Du hast einen Sachkundenachweis (nach Fangjagdverordnung Deines Bundeslandes)?

"...Nur derjenige darf die Fangjagd ausüben, der an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen hat und dieses belegen kann ...."

(Nach der Fangjagdverordnung müssen im Ausbildungslehrgang zum Sachkundenachweis in der Fallenjagd Grundzüge des Tierschutzrechtes und des Artenschutzrechtes sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Funktion, artenspezifischen Einsatz, Einbau und Wartung von Fallen erworben werden. Die genauen Vorgaben sind Ländersache.)

Fallen- und Baujagdlehrgang sollte wohl selbstverständlich sein...

2. Es geht nicht um Notwendig, sondern dass Inhaber eines gültigen Jagdscheines seit den 70er Jahren ein Bedürfnis für nur noch 2 Kurzwaffen haben. Wechselsysteme zählen nicht dazu. Für weitere Kurzwaffen muss das Bedürfnis nachgewiesen werden.

Tlw. muss man nicht nur ein Bedürfnis für die dritte nachweisen, sondern für alle KW auf JJS.

3. Hast du schon die Jägerprüfung bestanden? :rolleyes: Die Antworten zu Deinen Fragen werden (üblicherweise) in den Sachgebieten Waffenkunde (Sperrfach!) und Recht intensiv geschult. Ansonsten ist es vorteilhaft den Sachbearbeiter in der für Dich zuständigen Behörde bei Unklarheiten zum Bedürfnis einfach im Vorfeld anzusprechen. Wenn Du das auf welchen Gründen auch nicht möchtest, kannst Du bei Deinem örtlichen Landesjagdverband Details zur Handhabungspraxis des Bedürfnisnachweises bei Deiner Behörde erfahren.

Die Frage nach der Jägerprüfung kannst Du stecken lassen. Denn diese Feinheiten (3. KW, Bedürfnis) sind garantiert nicht Gegenstand davon. Den Tip mit dem zuständigen SB zu sprechen kann man aber unkommentiert stehen lassen.

Geschrieben

Wenn man nachweislich in einem Revier jagd, wo Rehe, Damwild und auch Schweine vorkommen, hat man denke ich gute Karten, verschiedene, starke und schwächere KWs behalten zu dürfen und ausserdem bei Bedarf noch eine dritte Fallenjagdwaffe genehmigt zu bekommen.

Haupsächlich gehts mir nun noch um die oben schon formulierte Frage:

"Z.B. wenn ich mir als erstes einen Revolver in .44 Mag kaufe und hierzu dann Wechselläufe und Trommeln im Kaliber .357 Mag und 9 mm Para erwerbe.

Könnte hier die Behörde sagen, dass eine zweite und dritte Waffe nicht nötig sind?

Meiner Meinung nach wäre dies nicht rechtens von Seiten der Behörde, aber hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

Muss man als Jäger dann zu den Wechselsystemen/Wechseltrommeln die entsprechende MEB bekommen, oder kann sich die Behörde hier querstellen?"

Geschrieben
1) Wenn man nachweislich in einem Revier jagd, wo Rehe, Damwild und auch Schweine vorkommen, hat man denke ich gute Karten, verschiedene, starke und schwächere KWs behalten zu dürfen......

2) Haupsächlich gehts mir nun noch um die oben schon formulierte Frage:

"Z.B. wenn ich mir als erstes einen Revolver in .44 Mag kaufe und hierzu dann Wechselläufe und Trommeln im Kaliber .357 Mag und 9 mm Para erwerbe.

Könnte hier die Behörde sagen, dass eine zweite und dritte Waffe nicht nötig sind?

Meiner Meinung nach wäre dies nicht rechtens von Seiten der Behörde, aber hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

3) Muss man als Jäger dann zu den Wechselsystemen/Wechseltrommeln die entsprechende MEB bekommen, oder kann sich die Behörde hier querstellen?"

1) Du hast keine guten Chancen sondern gesetzlich im WaffG verankert das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen.

Zitat WaffG: "....erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen..."

2) Nein, noch keine negativen Erfahrungen, auch nicht vom Hörensagen. Im Antragsformular gibt es nur die Auswahlmöglichkeiten:

X Ich bin Jäger und benötige die Waffe

zur Bau- und Fallenjagd.

zur Fangschussabgabe.

Bei Diskussionsbedarf bzw. im Vorfeld mit dem kommentierten Gesetz zu §13 in der Hand das Gespräch führen. Die Lage ist eindeutig.

3) Nein, habe ich noch nicht erlebt, auch nicht vom Hörensagen. Berechtigung zum Munitionserwerb ist IMHO indirekt ebenfalls durch § 13 WaffG gewährleistet und selbstverständlich.

Die Behörde / das Gesetz verlangt ab der 3. Waffe ein Bedürfnis.

Wechselsysteme sind keine Kurzwaffe.

Für die Wechselsysteme ist kein Voreintrag notwendig. Beispielsweise kannst Du Dir 2, 1 Jahr gültige, Voreinträge geben lassen und dann kaufen, kaufen und die passenden Wechselsysteme kaufen, anschließend eintragen lassen (14 Tage Frist).

Seit April 2008:

Ist das Grundsystem bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen, so kann man Wechselsysteme unter den ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen. Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der WBK einzutragen.

http://forum.waffen-online.de/lofiversion/...hp/t345631.html

Zum Thema Jagdschein und Waffenkunde und Recht:

Wenn die Vorausbildung und Prüfungsvorbereitung von ungeeigneten Referenten durchgeführt wird oder z.B. von absatzorientieren Büchsenmachern, dann ist Unwissenheit zu diesen Themen kein Wunder. Dabei sind das Punkte bei denen man auch am schnellsten mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Gerade der Umgang mit Waffen im öffentlichen Raum bedarf einer intensiven Schulung dieser Bereiche. Und der Jagdschein ist für Jäger der geforderte Sachkundenachweis.

Wildbiologie und Wildbrethygiene sind auch wichtig, keine Frage.

Aber üblicherweise werden die Vorbereitungskurse mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Monaten veranstaltet. Das bedeutet man das gesamte WaffG durchnehmen, erläutern und mit praktischen Beispielen unterlegen kann. Dazu gehört auch eine Erklärung über Gesetze, BGB, Interpretationen, Zusammenhänge und die Erläuterung der Begrifflichkeiten.

Der Referent für Waffen und oder Recht vom Jagdscheinkurs ist z.B. für IMI auch der geeignete Ansprechpartner bei, da dieser i.d.R. engen Kontakt mit den Behörden (insbesondere vor Ort) pflegt / pflegen muss.

Geschrieben

Ich gehe bei meiner Fragestellung davon aus, dass 0 KW in der WBK sind, dann ein 44er Mag. Revolver erworben wird und für diesen dann entsprechende Wechsltrommeln und Wechslläufe eingetragen werden.

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