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IGNORED

Erweiterung auf 6FFW


The Centre

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Hallo,

ich habe eine WBK bereits auf 4 FFW erweitert und möchte diese auf 6 erweitern lassen. Der Verein bei dem ich bin hat mit einen einen Brief verfasst warum ich die benötige, aber nur eine Erweiterung auf 5 weil angeblich keine mehr auf 6 ausgestellt werden. Simmt das? Hat jemand aktuelle Erfahrungen?

Schöne Grüße

TC

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Hallo,

meines Wissens sollte normalerweise immer "verdoppelt" werden. Wenn dein Verein das glaubt, dann soll er daran glauben. Stimmen muss es aber nicht. Wenn der Bearbeiter keine 6 genehmigen will, dann soll er es nicht (vielleicht gefällt ihm die Zahl ja nicht? :rolleyes: ). Dann beantrage aber gleich 8 oder 10. Für einen weiteren Platz 100€ löhnen ist doch sehr deftig und sinnbefreit.

Gruß Georg

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Hallo,

meines Wissens sollte normalerweise immer "verdoppelt" werden. Wenn dein Verein das glaubt, dann soll er daran glauben. Stimmen muss es aber nicht. Wenn der Bearbeiter keine 6 genehmigen will, dann soll er es nicht (vielleicht gefällt ihm die Zahl ja nicht? :rolleyes: ). Dann beantrage aber gleich 8 oder 10. Für einen weiteren Platz 100€ löhnen ist doch sehr deftig und sinnbefreit.

Gruß Georg

Hallo Georg,

Dein letzter Satz lässt mich aufhorchen und hoffen. Prinzipiell hats Du absolut recht, 100€ für "nur" einen weiteren Platz ist nicht ohne.

Vielleicht ist das in Wien ein wenig anders, ich hoffe das jemand in letzter Zeit eine Erweiterung in Wien gemacht hat sich noch meldet.

Schöne Grüße

TC

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ich habe eine WBK bereits auf 4 FFW erweitert und möchte diese auf 6 erweitern lassen. Der Verein bei dem ich bin hat mit einen einen Brief verfasst warum ich die benötige, aber nur eine Erweiterung auf 5 weil angeblich keine mehr auf 6 ausgestellt werden. Simmt das? Hat jemand aktuelle Erfahrungen?

die ergebnisse solcher anträge hängen immer sehr von der behörde ab bei der man sie stellt, das ist ein echtes drama dass es hier keine rechtssicherheit gibt.

der gesetzgeber hat an keiner stelle im waffg oder in irgendeiner waffverordnung eine höchstzahl festgelegt, das ist mal sicher. §41 regelt sogar, dass bei mehr als 20 schusswaffen besondere verwahrungsbestimmungen anzuwenden sind, und auf die zahl muss man ja auch irgendwie kommen können :) ich habe auch schon mal eine WBK mit 50 (!) plätzen gesehen.

§23 sagt:

(2) Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schußwaffen, die der Berechtigte besitzen darf,

ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in

den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft

gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des

Schießsports.

das heisst das gesetz gibt dir das recht im fall eines bedürfnisses (rechtfertigung) die erweiterung auch zu bekommen.

ich hatte heuer auch schon eine erweiterung weil ich eine dazugekauft habe (Walther PPK :wub: ) und wollte bei der gelegenheit von 6 gleich auf 10 gehen da ich schon wusste dass meine behörde recht kulant ist. diesmal aber leider nicht, der sachbearbeiter hat mich freundlich aber sachlich bestimmt darauf hingewisen, dass er das so nicht machen kann. seine aussage: ich kann gerne so viele erweiterungen wie ich will bekommen, aber ich muss für jede einzelne eine begründung haben, und eine begründung hatte ich (mit dem geplanten kauf der ppk -> teilnahme an taschenwaffen-bewerben) eben auf die schnelle nur für eine, also habe ich auch nur eine bekommen. kostet so zwar ein bisschen mehr, aber die 26 EUR haben mich auch nicht arm gemacht und bin eben mit 7 plätzen nach hause gekommen. leere plätze verleiten eh nur zu unnötigen käufen :)

ergo: überleg dir gute begründungen (bestimmte bewerbe erfordern bestimmte waffen, zweitwaffen um auch bei störungen weitermachen zu können sind auch eine rechtfertigung), schreib die begründung am besten in ein schön amtsdeutsches schreiben und ab damit zum amt. das können sie nicht ablehnen, du hast ein recht auf deine erweiterung. gut wäre dazu natürlich, dass du schon einen gewissen "track record" an ergebnislisten nachweisen kannst - jemand der gerade anfängt wird es schwer haben nachzuweisen warum er ab morgen in noch 10 anderen bewerben antreten will :) das begleitschreiben des vereins ist ja ganz nett aber oft eher gewichtslos.

hth, lg

Martin

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die ergebnisse solcher anträge hängen immer sehr von der behörde ab bei der man sie stellt, das ist ein echtes drama dass es hier keine rechtssicherheit gibt.

der gesetzgeber hat an keiner stelle im waffg oder in irgendeiner waffverordnung eine höchstzahl festgelegt, das ist mal sicher. §41 regelt sogar, dass bei mehr als 20 schusswaffen besondere verwahrungsbestimmungen anzuwenden sind, und auf die zahl muss man ja auch irgendwie kommen können :) ich habe auch schon mal eine WBK mit 50 (!) plätzen gesehen.

Naja, WBK's mit 50+ Plätzen gibt es wohl doch einige, mir sind auch ein paar bekannt. Die meisten natürlich Sammler, aber i.d.R. sind es meist ältere Erweiterungen die es heutzutage nicht mehr gibt. Auszuschließen ist es aber definitiv nicht, aber über den Sportweg eher unrealistisch.

kostet so zwar ein bisschen mehr, aber die 26 EUR haben mich auch nicht arm gemacht und bin eben mit 7 plätzen nach hause gekommen. leere plätze verleiten eh nur zu unnötigen käufen :)

Ich habe gerne leere Plätze da ich dann bei tollen Gelegenheiten sofort zuschlagen kann und nicht meine Behörde anbetteln muss und auf deren Gutdünken hoffen muss, auf die Verwahrungskontrolle etc. usw. warten muss.

Nebenbei - wieso musstest du nur 26€ bezahlen? Meine letzte Erweiterung hat gemäß Tarifkatalog ("WBK-Erweiterung über mehr als 3 Plätze") 99,20€ gekostet.

Zur Erweiterung: wie gesagt lieber ein paar Plätze mehr beantragen (ohne unverschämt zu werden) da dann meist nur ein bisschen heruntergehandelt wird ohne das alles genauer zu hinterfragen oder zu feilschen, aber versuchen das ganze sehr gut zu begründen. Die meisten Bearbeiter befassen sich ohnehin nicht nur mit dem Waffenrecht, also für jede Waffe gleich eine Ersatzwaffe für den Wettkampf mit beantragen, und/oder mit 2 Stücken kann man ohnehin nicht weiter sammeln da man dann ja sofort wieder ansteht etc. usw., gibt viele tolle Begründungen. Einfach kreativ werden und alles mögliche nennen, bei so einer Begründungsflut geben ohnehin die meisten Bearbeiter klein bei (wenn sie nicht von vornherein sowieso dagegen sind).

Gruß Georg

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Nebenbei - wieso musstest du nur 26€ bezahlen? Meine letzte Erweiterung hat gemäß Tarifkatalog ("WBK-Erweiterung über mehr als 3 Plätze") 99,20€ gekostet.

weiss nicht ob absicht oder nicht, ich unterstelle mal es war ein nettes service meiner behörde. ich habe mich auch gewundert - was da am beleg stand war irgendeine andere gebühr :)

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@ Martin Gritsch: Du schreibst, dass der Antragsteller das Recht auf eine Erweiterung hat, was ich aber bezweifle und zwei Absätze weiter oben zitierst du das Gesetz:

§23 sagt:

(2) Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schußwaffen, die der Berechtigte besitzen darf,

ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in

den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft

gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des

Schießsports.

Nun aber steht hier drinnen, dass ohne Rechtfertigung nix ist mit mehr Plätzen und in der Praxis ist es doch so, dass auch mit der Rechtfertigung nicht automatisch eine Erweiterung einhergeht. Es kommt trotzdem immer wieder zu Ablehnungen. Meiner Meinung steht nirgends was von Recht auf Erweiterung im Gesetz, vielmehr ist es eine Sache des guten Willens seitens der Behörde.

Nur so meine bescheidene Meinung

Gruß Old Sam

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Nun aber steht hier drinnen, dass ohne Rechtfertigung nix ist mit mehr Plätzen und in der Praxis ist es doch so, dass auch mit der Rechtfertigung nicht automatisch eine Erweiterung einhergeht. Es kommt trotzdem immer wieder zu Ablehnungen. Meiner Meinung steht nirgends was von Recht auf Erweiterung im Gesetz, vielmehr ist es eine Sache des guten Willens seitens der Behörde.

Nur so meine bescheidene Meinung

hm, habe gerade nochmal im runderlass zur durchführungsverordnung von 2006 nachgelsen, da steht:

4.Erweiterung der Waffenbesitzkarte im Hinblick auf die Rechtfertigung

Schießsport; VwGH-Erkenntnis vom 21.9.2000

Der VwGH führt in seinem Erkenntnis vom 21.9.2000, Zl.: 99/20/0558, aus, dass

nur dann, wenn auch die Verwendung der (benötigten) weiteren Waffen zur

Ausübung spezieller Disziplinen bescheinigt wird, der vom Gesetz für die

Erweiterung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte gemäß § 23 Abs. 2

zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angenommen

werden kann. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23. Juli 1999, Zl.: 99/20/0110,

sei davon auszugehen, dass das subjektive Recht auf (zwingende) Ausstellung einer

Waffenbesitzkarte bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 21 erster Satz, 22

Abs. 1 WaffG hinsichtlich des Berechtigungsumfanges durch § 23 Abs. 1 erster Satz

WaffG mit zwei genehmigungspflichtigen Schusswaffen begrenzt wird. Die darüber

hinausgehende Zahl steht hingegen im Ermessen der Behörde.

offizielle behördenwillkür? derfs denn sowas geben?

interessant ist dort auch nachzulesen wieviel der spass kosten darf:

1. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte von

[...]

1.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei

genehmigungspflichtige Schusswaffen .................. € 6,50,--

3. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte, die nach dem Waffengesetz 1986

ausgestellt wurde, von

[...]

3.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei

genehmigungspflichtige Schusswaffen................. € 87,--

also wer einen alten deckel hat (dieses ca A5 große graugrüne riesending) zahlt saftig, wieso ich mit meinem neuen deckel 26 bezahlt habe verstehe ich jetzt nicht - das hätte noch billiger ausfallen müssen... na egal.

lg

Martin

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3. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte, die nach dem Waffengesetz 1986

ausgestellt wurde, von

[...]

3.2. zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen auf mehr als zwei

genehmigungspflichtige Schusswaffen................. € 87,--

also wer einen alten deckel hat (dieses ca A5 große graugrüne riesending) zahlt saftig, wieso ich mit meinem neuen deckel 26 bezahlt habe verstehe ich jetzt nicht - das hätte noch billiger ausfallen müssen... na egal.

lg

Martin

Stimmt.

87,- Erweiterung

13,20,- Antragsgebühr

xx,- Beilagengebühr (im schlimmsten Fall für jede Seite Ergebnislisten..... )

Alles, damit sie auf der grauen Pappe die alte Zahl durchstreichen, die neue drüberschreiben, und einen Stempel drunter setzen (wenigstens haben sie bei mir den kleinen Stempel (er ist wirklich klein) 15 min in der halben BH gesucht ("den brauchen wir fast nie").

Achja, ändern auf die neue WBK ist gar nicht so einfach möglich, und dann kostet es auch etwas in dem Bereich.

lg,

mac

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.

Achja, ändern auf die neue WBK ist gar nicht so einfach möglich, und dann kostet es auch etwas in dem Bereich.

lg,

mac

Anscheinend ist´s da auch von BH zu BH/ Polizei unterschiedlich, weil mir bei meinem Erweiterungsantrag gleich eine neue WBK mit ausgestellt wurde.

So wie ich hier schon öfters lesen durfte welche Schwierigkeiten verschiedene Beamte machen können bin ich heilfroh über meine Lady auf der BH. :eclipsee_gold_cup:

Erweiterung von 2 auf 6 dauerte bei mir 5 Tage und da war auch noch das Wochenende drinnen. Wenn ich mal was brauche, immer freundlich, nett und kompetent.

So gesehen leb ich im gelobten Land

Gruß Old Sam

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