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IGNORED

Was ist bei einer Sportreise mit der Waffensicherung


Jeep-Challenge

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Geschrieben

Oh je.....

Vorsicht, sie sind überall.......blutrünstige SBs, skrupellose Polizisten, Meuchelnde Referatsleiter muhahaaahaha, sie lauern, ja genau.....auf .... DICH! Sie WISSEN......irgendwann passierts......irgendwann machst du einen Fehler........

und dann kommen sie und hohlen dich und deine WBK..........egal was du unternimmst...früher oder später........sie haben Zeit muhahahahahaha

Reisen sind eben ein Sonderfall, der vom Gesetz ja nun auch extra ausgenommen wird(siehe AWaffV):

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Jedem ist eigentlich klar, dass man wohl kaum seinen B-Würfel durch die Gegend Rollen kann und es dann auch mal Großmutters Kleiderschrank tun muss.

Die Fraktion "Du bist sowieso immer im Ar***, wenn du eine WBK hast" möge ihre Ansichten nun bitte an geeigneten Fallbeispielen demonstrieren, bei denen Waffen auf Reisen abhanden gekommen sind. Wie reagierte die Behörde, was geschah mit dem Besitzer?

Bitte nicht immer den Teufel in Überlebensgröße an die Wand malen ohne das auch anhand von Fakten belegen zu können.

Und was sagt das Waffengesetz zum Hotelsafe?

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

.......

(2)vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

Die Fraktion "Du bist sowieso immer im Ar***, wenn du eine WBK hast" möge hier nicht sofort dagegenhalten, dass es sich hier nur um das Waffengewerbe dreht, denn die haben eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz.

Falls weder Omas Kleiderschrank noch ein Hotelsafe zur Verfügung steht würde ich persönlich vom Anketten an die Heizung nach Möglichkeit absehen. Eine Kette ist wie ein Aufkleber "Hallo, ich enthalte Wertsachen, bitte stiehl mich" ^_^

Da nehme ich die Knarre lieber mit. Wie jeder weiß, darf man seine Waffe(n):

nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt

In Zusammenhang ist hier der Schlüssel. Eine Reiseunterbrecheung, Wirtshausaufenthalt etc. steht auch im Zusammenhang mit dem Bedürfnis wenn man auf der Durchreise ist.

Ferner gilt: Wenn das Behältnis neutral ist(....ich möchte einen Gitarrenkoffer.... :wub: ) oder man die Waffe gar nicht sieht(abgeschlossenes Holster z.B.) ist es noch viel unwahrscheinlicher Kontrolliert zu werden, als es bei einem offensichtlichen Transport eh schon der Fall ist. Polizisten haben andere Sorgen, ehrlich. :ninja:

Das mit dem Führen ist natürlich nicht möglich, wenn man auf eine öffentliche Veranstaltung will.

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