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IGNORED

Waffe leihen nur noch mit freiem Eintrag


Scorpio2002

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich glaube das ist eine Initiative der Bausparkassen. Das heißt Wohn- ... ähh Waffen-Riester.

:00000733: ...stimmt sicher, die brauchen eh ein neues Geschäftsmodell.... :heuldoch:

Zu (ganz) oben: Alles Blödsinn, klar.

Geschrieben

Mit Euren Fremdwörten könnt ihr mir nicht imprägnieren ;)

Nun ja, nur mit freiem Eintrag ist natürlich ... hm, unrichtig. Vermutlich. Höchst Wahrscheinlich.

Trotzdem hatte ich erst unlängst, auch anläßlich eines Lehrgangs, über das Entleihen einige Diskussionen gehört.

Schon mal die einschlägigen Kommentare und Bücher zum WaffG durchgelesen? Da gibts nämlich von 5 Autoren (und darunter Volljuristen) mindesten 6 Meinungen.

Darum gehts ja eigentlich:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.

als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)

lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

...

erwirbt;

Auf den ersten Blick ja klar - wenn ich ne WBK hab, leihe ich mir halt ne Knalle aus und geh damit Schießen ...

Aber was ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck? (Ich krieg langsam nur vom Wort "Bedürfnis" schon Pusteln)

Die Meinungen gehen von

- sportliches Schießen :icon14:

bis zu

- sportliches Schießen nur mit genau den Waffen, zu denen ich einen Eintrag in der WBK hab. :gaga: Diese Interpretation geht davon aus, nur für diese Waffen habe man ein bestätigtes Bedürfnis.

Alle Stufen dazwischen sind in der Literatur ebenfalls vertreten (also z.B. kein Ausleihen von Langwaffen mit einer WBK auf der nur Kurzwaffen sind etc ...)

Wohlgemerkt: Das steht in einem Haufen FACHLITERATUR, nicht einfach vom Butterbrotpapier des Lehrgangs aus Hintergrunzhausen.

Na ja, irgendwann derbröselts halt einen, dann muß mans wohl gerichtlich klären, das Gesetz ist einfach nur schrottig. Also gibts viele Interpretationsmöglichkeiten, und jeder, der einem anderen den Sche... beibringen will/muß gibt eine halt das weiter, mit dem man ihm am wenigsten an den Karren fahren kann.

Ich glaube, deswegen wird auf den Lehrgängen öfters mal eine Auffassung weitergegeben, bei denen sich die Nackenhaare um einen Stehplatz raufen.

Zugegeben, manchmal ist's auch nur Quatsch, das erzählt wird.

Geschrieben

Mmhhhh, also man darf nur nicht alles durcheinander werfen und muss das Waffengesetz einfach LESEN, dann ist es nicht völlig unklar: :00000733:

1. Erwerb und Besitz durch Sportschützen und Jäger sind klar geregelt, kennt jeder, Bedürfnis nachweisen, WBK erhalten, Einträge und die ganze Folklore.

2. Die Ausnahmen vom Erwerb und Besitz sind in § 12 WaffG geregelt, siehe oben.

2a) Also z.B. WBK, Ausleihen. Leihschein mitführen. Bedürfnis im Zusammenhang mit dem soprtlichen Schießen oder Jagd reicht, je nach dem. Wenn es weitere Einschränkungen wie freie Einträge und so Zeug geben würde, stünde das im Gesetz. Tut es aber nicht, gibt's also auch nicht.

2b) AUSSERDEM kann Schießen auf einer Schießstätte nach § 27 WaffG (fast) jeder, siehe § 12 Abs. 1 Nr. 5 WaffG. Bedürfnis ebenalls irrelevant, das darf jeder, braucht nicht mal ne WBK. Ausnahmen wiederum kampfmäßiges Schießen, bestimmte Minderjährige etc.

So, jetzt haut drauf...... :00000733:

Geschrieben

Ne... wenn de Recht hast, sollste Recht kriegen. ABER leider sehen das einige Behörden anders. Hier wird gerade von einem RP behauptet, die Vereinswaffen dürften noch lange nicht von jedem benutzt werden. Wohlgemerkt zum sportlichen Schießen im Rahmen der WSK-Ausbildung/Prüfung! Höchstens die Leute vom eigenen Verein, bei maximaler Auslegung vom eigenen Verband. Anderer Verband nicht. Ein "gewerblicher" WSK-Anbieter, der den Lehrgang als Beauftragter des Vereins macht? GAAAAANZ großes PFUI. VERBOTEN!!

(Wer`s nicht glaubt - ich habe die Anordnung schriftlich bekommen)

Die Benutzung der Vereinswaffen bei einem solchen WSK-Lehrgang sei rechtswidrig!

Wenn man die Begründung liest, könnte man meinen, bei der WSK wird Krieg trainiert.

Spielen wir`s doch mal durch:

Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Alkoholiker, geistig und körperlich behindert, hat Hafturlaub am Wochenende. Er wird von einem Sozialbeter begleitet. Auf dem Stand hat wie immer einer die Schiessleitung, ein zusätzlicher die Standaufsicht, Aufsichten beim Schützen (Anfängerschiessen) sind auch da. Der Typ ist offensichtlich nüchtern.

Der Sozi hat nichts dagegen, er will auch mal. Darf der Knacki oder nicht?

UND bitte jetzt NICHT was ihr am liebsten... Einfach nur : Dürfen oder nicht.

Geschrieben
Spielen wir`s doch mal durch:

Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Alkoholiker, geistig und körperlich behindert, hat Hafturlaub am Wochenende. Er wird von einem Sozialbeter begleitet. Auf dem Stand hat wie immer einer die Schiessleitung, ein zusätzlicher die Standaufsicht, Aufsichten beim Schützen (Anfängerschiessen) sind auch da. Der Typ ist offensichtlich nüchtern.

Der Sozi hat nichts dagegen, er will auch mal. Darf der Knacki oder nicht?

UND bitte jetzt NICHT was ihr am liebsten... Einfach nur : Dürfen oder nicht.

Es gibt keinen "Begleiteden Hafturlaub"--> das nennt man "Ausführung"--> demzufolge NEIN

Ausserdem: Ein Sozi der am Wochenende arbeitet? Wo gibts denn sowas?

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Es gibt keinen "Begleiteden Hafturlaub"--> das nennt man "Ausführung"--> demzufolge NEIN

Ausserdem: Ein Sozi der am Wochenende arbeitet? Wo gibts denn sowas?

:eclipsee_gold_cup:

Ein Mensch mit Erfahrung! WOW! Aber denk über das bescheuerte Model doch mal nach.

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