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IGNORED

Waffengesetz für Airsoft Anfrage


Norbert_S

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
wieviel Joule haben die Sportgeräte ? 0,8 ? 1 ? 1,5 ?

So in dem Bereich bist Du schon richtig. Wobei die 1,5 J wirst Du bei GBBs eher nicht finden (vielleicht noch bei einem schrottigen CO2-Modell), dieser Leistungsbereich ist vorwiegende den Langwaffen vorbehalten.

Eine normale GBB bewegt sich je nach Typ und Modell in dem Korridor zwischen 0,8 J und 1 J.

Müssen dieses über das "F" verfügen ?

JA! Entweder (nur für Importeure/Händler relevant) via Baumusterabnahme bei der PTB.

Oder, im Falle einer Einzelabnahme, über die Beschussämter!

Für den (Einzel-)Import bräuchte man eine Verbringungserlaubnis und der Zoll müsste die Airsoft direkt an das zuständige Beschussamt überstellen.

Geschrieben

Hi,

Die Mündungsenergie reicht bei GBB-Kurzwaffen von ca. 0,2 Joule bei sehr kurzläufigen Modellen bis ca. 1,5 Joule. Es gibt einige Exoten mit höheren Joulewerten, diese sind allerdings alles andere als brauchbar, werden im Normalfall mit CO2 betrieben und verfügen über kein Blowback, sind also NBBs.

Bei Langwaffen welche nicht für Deutschland auf unter 0,5 Joule gedrosselt wurden erstreckt sich die Mündungsenergie von knapp mehr als 0,5 Joule bei den Tokyo Marui AEPs über 0,8-1,5 Joule für ungetunte AEGs und Federdruckwaffen bis hin zu Werten von 2-5 Joule für Gas- und getunte Federdruck und AEG Waffen, je nach Modell.

Diese Waffen müssen, insofern sie die magische Grenze von 0,5 Joule überschreiten, ein F im Fünfeck tragen und werden genauso behandelt wie alle anderen F-Waffen.

GBB = Gas Blow Back

NBB = Non Blow Back

AEG = Automatic Electric Gun

AEP = Automatic Electric Pistol

mfg, Lukas

Geschrieben
Diese Waffen müssen, insofern sie die magische Grenze von 0,5 Joule überschreiten, ein F im Fünfeck tragen und werden genauso behandelt wie alle anderen F-Waffen.

Lukas, Du magst mir bitte die (legale) GBB ohne F im Fünfeck zeigen. Die gibt es nämlich nicht!

Vor dem 01.04.2008 betraf die Energiegrenze von 0,5 J NUR Federdruckwaffen im eigentlichen Sinne des Wortes (nämlich Springs und AEGs). Bei GBBs/NBBs also Airsofts, die mit vorkomprimierten kalten Gasen arbeiten, galt damals unabhängig vom Feststellungsbeschied des BKA weiterhin die 0,08J-Grenze!

Da die Energie eines Airsoft-Kaltgasers von der Art des verwendeten Gases abhängt, wird es auch mit dem neuen WaffG, welches die 0,5 J-Grenze auch theoretisch auf andere (Nichtfeuer-)Waffen als federdruckbetriebene anwendet, keine GBB ohne "F im Fünfeck" geben.

Geschrieben

Es gibt bisher nur einen Händler, aber es gibt durchaus GBBs, welche sich auch mit starken Gasen nicht über 0,5 Joule bringen lassen. Dies wären die erwähnten kurzläufigen Modelle (z.b. KSC P230) und sehr schwachbrüstige Modelle wie einige GBBs von KWC.

Dieser Shop vertreibt <0,5 Joule GBBs

Mir liegen auch Tests von GSG vor, in welchen ein Teil dieser GBBs mit Top Gas deutlich unter 0,5 Joule gemessen werden. Poste ich hier nicht, daher -> PN

mfg, Lukas

Geschrieben

lol

Warum schreibt ihr solchen mist?

-->

So in dem Bereich bist Du schon richtig. Wobei die 1,5 J wirst Du bei GBBs eher nicht finden (vielleicht noch bei einem schrottigen CO2-Modell), dieser Leistungsbereich ist vorwiegende den Langwaffen vorbehalten.

Die Mündungsenergie reicht bei GBB-Kurzwaffen von ca. 0,2 Joule bei sehr kurzläufigen Modellen bis ca. 1,5 Joule. Es gibt einige Exoten mit höheren Joulewerten, diese sind allerdings alles andere als brauchbar, werden im Normalfall mit CO2 betrieben und verfügen über kein Blowback, sind also NBBs.

Bei Langwaffen welche nicht für Deutschland auf unter 0,5 Joule gedrosselt wurden erstreckt sich die Mündungsenergie von knapp mehr als 0,5 Joule bei den Tokyo Marui AEPs über 0,8-1,5 Joule für ungetunte AEGs und Federdruckwaffen bis hin zu Werten von 2-5 Joule für Gas- und getunte Federdruck und AEG Waffen, je nach Modell.

<---

Bei AS-Flinten unter 0,5 Joule reicht ein CE kenzeichen

ab 0,5Joule ist ein F im fünfeck Pflcht.

Ne Gas oder Co2 ohne F würde ich nichtmal anfassen. Es gibt da ein händler der das schönrechnet wie lange das gut geht ist fraglich.

mehr infos unter

http://www.softairforum.de

Geschrieben

boeser_typ, nimm dich mal zurück und erkläre uns, warum in aller Welt das was wir schreiben Mist ist, und zwar anhand des WaffG und nicht mit dem Gebrabbel im SAF. :peinlich:

Aber der Verweis auf das SAF gepaart mit deinen geistigen Ergüssen hier ist für mich ehrlich gesagt genug um dich in eine gewisse Schublade zu schieben... :rolleyes:

Geschrieben

Ich würde mal auf Geldstrafe tippen, zumindest solange man nicht an Herrn Riehe gerät.

Da gibts dann das volle Paket für den illegalen Handel mit Massenvernichtungswaffen. :ninja:

Geschrieben
In welche Schublade kommt man, wenn 1 Joule aus EU nach D importiert, welche kein versehendlich "F" hat ?

In die gleiche, in die alle gesteckt werden, die eine Kanone ohne EWB erwerben und besitzen.

Ohne das "F im Fünfeck" ist das Ding ex ante voll EWB-pflichtig....

Andere Argumentationen wie das etwaige Vorliegen einer Baumusterabnahme an anderer Stelle sind rein hypothetischer Natur und wenig praxistauglich (da diese für den jeweiligen Importeur gelten, der dann eigenständig das "F" aufbringen darf - außerdem ist der AS-Markt "leicht" unübersichtlich, um es einmal vorsichtig auszudrücken).

Geschrieben

(A) Einzelimport: Muss vom Zoll direkt ans Beschussamt (außer Du hättest beispielsweise "Rot für alles). Dies ist der Weg des privaten Waffenbesitzers.

( B ) Gewerbsmäßiger Import in größeren Stückzahlen (mehr als drei Stück werden in den Geltungsbereich des WaffG verbracht): Baumusterabnahme bei der PTB, Hinterlegung einer Musterwaffe beim BKA. Der Antragssteller dürfte dann alle weiteren Waffen selbst mit dem "F" stempeln/lasern. Dieses Procedere betrifft Waffenhändler und -Importeure.

Der eigentliche Hersteller in Fernost ist in dieses Vorgehen nicht im geringsten involviert. Dem kann das dt. WaffG auch herzlich egal sein.

Manchmal ist trotzdem etwas auf den Waffen, was wieder runter muss in .de: Nachgemachte Beschusszeichen (die für Feuerwaffen), vorwiegend des Beschussamts Ulm. Die sind rechtlich gesehen eine Urkunde... D.h. die Fakes wären eine Urkundenfälschung.

Geschrieben

Wie war das doch gleich mit Deutschland und der Nacht ?

Na egal, ich fühle mich so zumindest viel sicherer.

Vielen Dank für die Äufklärung.

Gut das es noch Plastiksportgeräte gibt welche kein "F" benötigen :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Gemeinschaft,

ich häng mich mal an diesen Thread mit an, da ich eine waffenrechtliche Frage habe:

Ist es möglich sich im Ausland bestellte Magazine für eine Softairwaffe P18 nach Deutschland liefern zu lassen und unter welchen Bedingungen?

In Deutschland gibt es diese Magazine (KSC USP .45 Standard) derzeit nirgends liederbar und auch weltweit findet man nur noch ganz wenige Shops die diese "In Stock" haben.

Danke.

Geschrieben

Magazine unterliegen nicht dem Waffengesetz. Import funktioniert daher wie bei jedem anderen Stück Plastik auch. Versuch es doch bei einem Online-Händler, die können Dir sicher sagen wohin sie versenden.

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort. Das war auch mein Gedanke. Ich wollte nur noch mal nachfragen, denn bei dieser merkwürdigen Gesetzeslage weiß man ja nie. Einen einzigen Online Händler hab ich gefunden, von dem ich zumindest noch keine Absage erhalten habe. Die meisten weisen "Sold out", "Out of Stock" aus oder haben das System 7 (kennt jemand den Unterschied?) Magazin für die USP.

Geschrieben

Nur 2 Shops hatten das Teil überhaupt noch. precision aus den USA konnte nicht nach Deutschland liefern. Jetzt läuft es über Cobra Airsoft Hong Kong.

Mal sehen ob es klappt. Die Dinger scheinen im Ausverkauf zu sein.

Da sollten Bedürftige zuschlagen, solange es noch geht.

Geschrieben

Um es für die Allgemeinheit etwas hilfreicher zu gestalten. Was sind die verbotenen Teile beim Eigenimport?

Fürs AIPSC möchte man seine Waffe ja schon modifizieren.

Geschrieben
Was sind die verbotenen Teile beim Eigenimport?

"Verbotene Teile" ist der falsche Begriff, es gibt Gegenstände die unterschiedlich problematisch sind beim Import.

Im Folgenden beziehe ich mich auf Weichlüfter, über 0,5J, wie sie dem dt. WaffG unterliegen.

Aber auch bei den "Spielzeugen" bis 0,5J gibt es beim Import das "klitzekleine" Problem, diesen Bezugsrahmen erst einmal nachzuweisen.

1. Unmöglich

Vollautomaten; diese gehören in .de zu den verbotenen Waffen, völlig egal ob es nur eine Airsoft ist oder nicht.

Eine der größten Idiotien für die Besitzer freier Waffen im dt. Waffenrecht, aber leider eine Tatsache.

Die Waffe müsste VOR dem Import in einen Halbautomaten konvertiert sein, die Schwierigkeit besteht aber darin, dass die Händler in Fernost hier nicht besonders zuverlässig (Ausnahmen bestätigen die Regel) sind.

Auch wenn die Aussage lautet "of course, we can/will convert it for you" ist die Gefahr gegeben, dass beim dt. Zoll ein Vollautomat ankommt. Das wäre unvorteilhaft.

2. Schwierig

Komplette Waffen, die keine Vollautomaten sind. Sie müssen direkt vom Zoll ans Beschussamt zwecks Leistungsmessung und Erteilung des Prüfzeichnes "F im Fünfeck".

Machbar, aber umständlich und teuer.

Da eine Airsoft ohne "F im Fünfeck" grundsätzlich voll EWB-pflichtig ist, sollte man auf jeden Fall vorher mit seiner waffenrechtlichen Behörde wegen der Notwendigkeit einer Verbringungserlaubnis sprechen.

Ebenso empfiehlt es sich, mit seinem Zollamt vorab Kontakt aufzunehmen.

Wirklich unproblematisch wäre es hier, wie auch beim nächsten Punkt, nur mit einer roten WBK für "Schusswaffen jeder Art" - das aber nur als rein theoretischen Hinweis, um zu verdeutlichen, wie diffizil die Lage ist. Denn den Lappen gibts nur für Sachverständige mit entsprechendem Bedürfnis.

3. Problembehaftet

Wesentliche Teile einer Schusswaffe.

Das sind

  • der Lauf; bei Airsofts handelt es sich um den inner barrel, der outer barrel ist nur ein Laufmantel. Die Verwechslungsgefahr des outer barrel mit einem Lauf beim Zoll ist aber gegeben
  • der Verschluss, was bei Pistolen der Schlitten mit Blowback-Unit ist
  • bei Kurzwaffen außerdem noch das Griffstück, also der Rahmen
  • die eigentliche Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist; das wäre bei Airsofts die Gearbox bei AEGs

Die wesentlichen Teile sind deshalb problematisch, weil hier jede Behörde und jedes Zollamt sein eigenes Süppchen kocht. Daher gibt es Fallstricke.

Streng nach WaffG erscheinen die Teile auf den ersten Blick unproblematisch, denn die wesentlichen Teile einer Schusswaffe sind den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Teile für freie Waffen sind frei und das WaffG fordert eine Verbringungserlaubnis dem Wortlaut nach nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen.

Leider sieht die Verwaltungspraxis etwas problematischer aus, denn das WaffG wurde freilich nicht für Airsofts gestrickt.

Hier gibt es jetzt mehrere Problemzonen:

  1. Möglicher, völlig legitimer Behördenstandpunkt: "Die wesentlichen Teile einer Waffe stehen den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Eine Airsoft ohne "F im Fünfeck" ist aber voll WBK-pflichtig. Zumindest haben die Teile keine Baumusterabnahme und wer weiß, wie sie sich auf die Leistung einer Waffe auswirken, deren Baumusterabnahme bzw. "F im Fünfeck" bei Einbau ebenfalls erlischt. Daher handelt es sich um erlaubnispflichtige Teile". Genauso leicht kannst Du aber auch zu hören bekommen: "Kein Problem, Teile für freie Waffen sind frei, importieren Sie das Zeug einfach".
  2. In dem Paket ist ein ganzes Konvolut von Teilen: Es könnte einem leicht unterstellt werden, eine zerlegte, voll erlaubnisoflichtige Waffe einzuführen.
  3. Der sachbearbeitende Zöllner hat keine Ahnung, bekommt die Krise und schickt den ganzen Krempel erst einmal ans LKA zur Untersuchung. Zwischenzeitlich wird gleich einmal ein Ermittlungsverfahren angeleiert. Die Waffentechniker beim LKA sind so überlastet, dass die Angelegenheit erst nach gut einem Jahr geklärt werden kann. Zwischenzeitlich hat man "etwas" Ärger.
  4. Diese Liste kann beliebig durch weitere potentielle Missverständnisse, Irrungen & Wirrungen sowie abstruse Skurrilitäten erweitert werden.

Deshalb rate ich prophylaktisch immer, VORAB den Kontakt zur waffenrechtlichen Behörde und zum Zoll zu suchen. Meine Erfahrung ist, dass die Sachbearbeiter einem i.d.R. wirklich helfen wollen. Winkt die Behörde bei der Verbringungserlaubnis ab, lässt man sich ein Schreiben ausstellen, das deren Entbehrlichkeit bescheinigt. So kann auch beim kontextbefreiten Zöllner nichts bzw. weniger schief gehen.

Auf co2air.de kann man derzeit auch eine Auskunft des IWM ZOLL Dresden im Auftrag des Zoll-Infocenters in Offenbach durchlesen. Das ist eine nette Auskunft, die aber im Zweifel direkt in der Rundablage zu entsorgen ist, da sie auch den lustigen Hinweis trägt "Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden". Es gibt zwar keinen gröberen Fehler in der Sache (einige Marginalien sind trotzdem falsch und einfach durch mangelnden Kontakt zur Materie bedingt), aber die tägliche Verwaltungspraxis sieht anders aus. Ich wurde sogar schon beim Import von Magazinen (die waren zwar für eine Feuerwaffe, sind aber waffenrechtlich trotzdem ohne Belang) zur Vorlage meiner WBK/Einfuhrerlaubnis aufgefordert.

Geschrieben
:icon14: Ich bedanke mich für diese umfangreiche Antwort. Soviel Arbeit macht sich nicht jeder.

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