Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues Waffenrecht: Änderung der Behandlung von ehemals freien Waffenteilen (z.B. AR-15 Lower)?


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

sieht eigentlich das neue Waffenrecht 2008 eine Änderung der Behandlung von ehemals (oder noch immer?) freien Waffenteilen (z.B. AR-15 Lower) vor?

Ich habe hierzu in einer von meinem Sachbearbeiter übermittelten PDF-Datei zu den Änderungen des neuen Waffengesetzes gestöbert, jedoch leider keine brauchbaren Informationen gefunden. Andererseits hörte ich aus dem Bekanntenkreis, dass es diesbezüglich eine Änderung hätte geben sollen.

Im Klartext: sind bspw. Waffengehäuse wie ein AR-15 Lower weiterhin frei d.h. ohne WBK erwerbbar?

Wie werden eigentlich jetzt grundsätzlich Deko-Teilesätze behandelt, welche ja auch derartige Teile enthalten?

Klar ist hingegen, um beim Beispiel AR-15 zu bleiben, dass jetzt der Upper+Lauf, sprich das in diesem Fall sowieso auch schon vor dem 01.04.08 WBK-pflichtige Wechselsystem in die WBK eingetragen werden muss.

Hetzlichen Dank schonmals vorab für qualifizierte Beiträge hierzu!

Beste Grüße

PieroS

Geschrieben

Hallo zusammen,

Im Klartext: sind bspw. Waffengehäuse wie ein AR-15 Lower weiterhin frei d.h. ohne WBK erwerbbar?

Wie werden eigentlich jetzt grundsätzlich Deko-Teilesätze behandelt, welche ja auch derartige Teile enthalten?

Klar ist hingegen, um beim Beispiel AR-15 zu bleiben, dass jetzt der Upper+Lauf, sprich das in diesem Fall sowieso auch schon vor dem 01.04.08 WBK-pflichtige Wechselsystem in die WBK eingetragen werden muss.

:gutidee: hola amigo PieroS,

für ein OA15 in .223 rem wurde ein Wechselsystem CZ V22 in .22 lr gekauft und in der WBK eingetragen...6 Monate später wurde bei eGon ein DPMS A-15 Griffstück (Lower) ersteigert und durch die Ordnungsbehörde (nachdem 2 Tage zum nachlesen im WaffG/AWaffV vergangen waren) auf Wunsch in der WBK eingetragen. Somit ist das WS und der Griff auch in zusammengebauten Zustand bei JEDER Kontrolle, und für JEDEN sofort als eine LEGALE Waffe zu erkennen, das ist doch wirklich €12,78 wert! Ausserdem wir wissen alle nicht was die Politiker uns noch für Steine in dem Weg schmeissen.

Das Misstrauen der Politiker gegenüber seinem Wählervolk (der mittels Steuern Sie auch noch bezahlt) ist eine SCHANDE.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Somit ist das WS und der Griff auch in zusammengebauten Zustand bei JEDER Kontrolle, und für JEDEN sofort als eine LEGALE Waffe zu erkennen, das ist doch wirklich €12,78 wert!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Auf die Art könntest Du ja quasi unbegrenzt .223 und .22er Komplettwaffen zusammendübeln. Sicherlich (zusammengebaut) nicht legal.

Jürgen

Geschrieben

aber so läuft es doch seit jahren ... jemand kauft sich eine glock in 45gap... erwirbt mein ws in 9para und 22lfb ... einen verschluss hatte ich auch noch ... alles schön verkauft ... er zum amt ... ich hätte gern 2 griffstücke um in verschiedenen klassen zu starten ... kein problem voreintrag für 2 griffstücke ... nun hat er sich die tage noch ein drittes geholt und kann bei jedem start das richtige griffstück nutzen --- :rolleyes:

da glock jetzt den verkauf von wechselsysthemen eingestellt hat ist es nur eine frage der zeit wann dieses auch auf andere artikel greift.

hatte auch schon überlegt mir noch einen lower aus den staaten schicken zu lassen ...nur leider z.Z. nichts über den teich zu bekommen.

andreas2044

Geschrieben

Hallo zusammen,

danke für die bisherigen Beiträge zum Thread!

Aber eine Frage ist mir noch nicht ganz klar: sind nun nach neuem WaffG ehemals freie Waffenteile wie bspw. Gehäuseteile (wieder das klassische Beispiel AR-15-Lower oder AR-15-Upper (Upper OHNE Lauf)) immer noch frei, also ohne WBK erwerbbar?

Falls vor dem 01.04.08 noch frei erworben, müssen diese nun bis zum 01.10. analog zu Wechselsystemen in die WBK nachgetragen werden?

Anderes Themengebiet, welches jedoch auch in diese Richtung geht - Dekowaffen bzw. konkret Deko-Teilesätze: gab es hierzu seit dem 01.04. irgendwelche gravierende Gesetzesänderungen? Hier gäbe es dann ja ebenfalls u.U. Probleme.

Beste Grüße

PieroS

Geschrieben

Hallo zusammen,

Aber eine Frage ist mir noch nicht ganz klar: sind nun nach neuem WaffG ehemals freie Waffenteile wie bspw. Gehäuseteile (wieder das klassische Beispiel AR-15-Lower oder AR-15-Upper (Upper OHNE Lauf)) immer noch frei, also ohne WBK erwerbbar?

:confused: hola amigo PieroS,

si, den Lower AR-15 kannst Du FREI erwerben (ohne Voreintrag in der WBK, und es gibt auch noch keine

Eintragungspflicht). Wie das mit dem Upper ohne Lauf ist weiss ich nicht, aber...ich stelle auch keine Vermutungen an!

Zu deiner Frage bezüglich Deko-Waffen-Teile-Sätze...ich hatte genau so wenig wie mit dem Upper in meinen 20 Jahren

als Schütze damit zu tun, significa: yo no se nada de eso ( d.h.: ich weiss nichts davon).

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
aber so läuft es doch seit jahren ... jemand kauft sich eine glock in 45gap... erwirbt mein ws in 9para und 22lfb ... einen verschluss hatte ich auch noch ... alles schön verkauft ... er zum amt ... ich hätte gern 2 griffstücke um in verschiedenen klassen zu starten ... kein problem voreintrag für 2 griffstücke ... nun hat er sich die tage noch ein drittes geholt und kann bei jedem start das richtige griffstück nutzen --- :rolleyes:

... und damit sind es auch zwei Kurzwaffen mit zwei gesonderten Bedürfnisbegründungen.

Also nix anderes als wenn man sich für zwei verschiedene Disziplinen zwei verschiedene Glock-Pistolen kauft und noch ein .22er WS dazu.

Und zu dem dritten Griffstück hat er sein drittes Kurzwaffenbedürfnis (KK-Pistole) begründet.

Anders geht das nicht.

Soviel zur geheimnisvollen Pistolenvermehrung ... :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.