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IGNORED

Fragen zur WBK!?!


Gast

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Geschrieben

hi leute,

ich würde gerne die WBK beantragen, jetzt habe ich da aber noch ein paar fragen.

zur vorgeschichte, mein vater ist vor ein paar jahren gestorben, daher wir einen sicherheitsdienst besitzen, waren natürlich auch waffen vorhanden, insgesamt sind es 5 stück (2x 38er special, 1x 357er magnum, 1x 9mm para und eine hk usc).

meine mutter bekam damals die erbschafts WBK, natürlich ohne munitionserwerb.

daher ich schon seit dem ich 12 bin im schützenverein bin, würde ich natürlich jetzt auch gerne mit den großen waffen dort schießen.

anfangs war die überlegung da, ob ich vielleicht den waffenschein beantragen soll, durch den eben vorhandenen sicherheitsdienst, doch diesen brauch ich nicht, ich will ausschließlich auf dem schießstand mein hobby ausüben.

jetzt ist die frage, welche WBK wäre für mich am besten? die gelbe soweit ich weiß ist ja für sportschützen, problem: ich nehme nie an irgendwelchen wettbewerben etc. teil.

dann gleich die nächste frage, was kann ich für waffen in die grüne WBK eintragen lassen und natürlich auch erwerben?

wie läuft das mit der umschreibung ab? zur zeit sind alle waffen noch bei meiner mutter in der grünen WBK eingetragen, kann ich diese dann einfach übertragen lassen?

hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben, achso die waffensachkundeprüfung ist bei mir bereits vorhanden.

mfg

max

Geschrieben

Wenn Dein Nickname Dein Geburtsjahr enthält, musst Du noch warten. GK Waffen erst mit 25 Jahren oder 21 aber dann mit MPU.

Wettbewerbe sind nicht notwendig, jedoch ein Jahr regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtiger Waffe. "Nebenbei" benötigst Du auch noch eine Waffensachkundeprüfung.

Geschrieben
Wenn Dein Nickname Dein Geburtsjahr enthält, musst Du noch warten. GK Waffen erst mit 25 Jahren oder 21 aber dann mit MPU.

Wettbewerbe sind nicht notwendig, jedoch ein Jahr regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtiger Waffe. "Nebenbei" benötigst Du auch noch eine Waffensachkundeprüfung.

Möglich: Überlasse (ohne das Eigentum zu übertragen) Deine Waffen dem Schützenverein. Die bewahren die Kniften auf. So haben andere Schützen auch gut davon und du selbst kannst zu den Trainingsstunden die guten Stücke auch benutzen. Und mit 21, Sachkunde und WBK beginnst Du dann, je zwei Schätzchen pro 6 Monate auf Deine WBK zu ziehen. Mit etwas gutem Willen Deines Sachbearbeiters und durch Turnierteilnahmen sollten mit der Zeit dann alle Waffen wieder aus dem Schrank des Vereins kommen.

Geschrieben

Hallo Max!

Wichtig ist in Deinem Fall zunächst das Alter.

Zum generellen Prozedere bei der WBK findest du z.B. hier einige Informationen:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=349335

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=343567

Die "Gelbe WBK" ist ein Sonderfall, eine Erleichterung des Waffenerwerbs (soweit man davon in Deutschland sprechen kann) für Sportschützen, aber in Deinem Fall nicht relevant, da die von Dir erwähnten Waffen nicht darunter fallen (Hauptsächlich Repetiergewehre).

Informationen dazu z.B. hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=349099

Schießt Dein Verein Großkaliber (GK)?

Hast Du Deine Sachkunde im Verein abgelegt?

P.S.:

DAS (fast)WICHTIGSTE NOCH VERGESSEN!!

WOHER KOMMST DU ? DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, SCHWEIZ??

Geschrieben

hi,

danke schon mal für die schnellen antworten ;)

also ich bin jetzt 19 jahre alt.

meine waffensachkundeprüfung habe ich mit 16 gemacht, um eben auch mit den GK waffen schießen zu können, mein vater hatte einen waffenschein.

die waffensachkundeprüfung habe ich damals bei einem waffenhändler (waffen albert in schweinfurt) abgelegt, waren insgesamt 4 tage und ein paar hundert euro.

und ich komme aus deutschland, würzburg um genau zu sein.

in meinem schützenverein wird eigentlich alles geschossen, also es gibt insgesamt 3 stände. einmal für luftgewehre und luftpistolen, dann noch einen für die GK waffen und noch einen mit einem laufenden keiler.

hab da grad nochmal eine kurze frage....was muss ich bei der "normalen" grünen WBK nachweisen? die gelbe WBK wäre für mich nichts daher ich ja an keinen tunieren oder ähnlichem teilnehme.

Geschrieben

Irgendwie hast Du etwas Wichtiges nicht verstanden. Mit 19 Jahren kannst Du bestenfalls KK Waffen und Flinten übernehmen. Erst ab 21 mit MPU oder mit 25 Jahren sind GK Waffen für Dich möglich.

Die gelbe WBK ist die Sportschützen-WBK, wo ohnehin keine mehrschüssigen Kurzwaffen eingetragen werden können. Aber on grüne oder gelbe WBK hat nichts mit Wettkämpfen zu tun.

Geschrieben

das mit dem alter habe ich schon verstanden ;) nur wundert mich das etwas, weil laut meiner information ist das mindestalter 18 und nur bei sportschützen grundsätzlich 21 außer bei bestimmten waffen.

welche möglichkeiten, ausser der schon genannten mit waffen an den schützenverein überschreiben, gibt es noch das ich mit den waffen schießen darf? und wie ist es mit dem munitionserwerb?

neue waffen muss ich mir ja nicht kaufen, die die wir haben reichen mir vollkommen...

Geschrieben

Ab 18 für alle Waffen gilt nur für Jäger. Dem Sportschützen stehen GK erst mit 21/25 offen.

Möglichkeiten: Mama transportiert die Waffen und von einem Vereinsmitglied Munition zum sofortigem Verbrauch kaufen. Das mit der temporären Übertragung auf den Verein und folglich Einlagerung dort würde ich lassen.

Geschrieben
das mit dem alter habe ich schon verstanden ;) nur wundert mich das etwas, weil laut meiner information ist das mindestalter 18 und nur bei sportschützen grundsätzlich 21 außer bei bestimmten waffen.

welche möglichkeiten, ausser der schon genannten mit waffen an den schützenverein überschreiben, gibt es noch das ich mit den waffen schießen darf? und wie ist es mit dem munitionserwerb?

neue waffen muss ich mir ja nicht kaufen, die die wir haben reichen mir vollkommen...

lager die waffe beim alberts ein..dann kannste da schiessen.und mun erwerben.

Geschrieben

aber wie kann ich denn munition erwerben, ich mein ich besitze nur die waffensachkundeprüfung...

zum waffen albert ist es aber ne ecke von mir, zu meinem schützenverein hab ich es grade mal 2 min mit dem auto.

@Floppyk: gelte ich als sportschütze? weil ich nehme ja an keinen veranstaltungen oder so teil.

wasn thema hey...^^

Geschrieben
aber wie kann ich denn munition erwerben, ich mein ich besitze nur die waffensachkundeprüfung...

zum waffen albert ist es aber ne ecke von mir, zu meinem schützenverein hab ich es grade mal 2 min mit dem auto.

@Floppyk: gelte ich als sportschütze? weil ich nehme ja an keinen veranstaltungen oder so teil.

wasn thema hey...^^

Wenn auf dem Schiesstand die Möglichkeit ( Laden/Händler/Vereinsverkauf) gegeben ist, kann jeder dort Munition erwerben.

Oder ein anderer Schütze der EWB ist, kann Munition erwerben und dir zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand überlassen.

Geschrieben

Ist das nicht so ein klassischer Fall, wo "Mach einen Jagdschein" die bessere Lösung wäre?

Geschrieben

mir gehts erstmal darum das ich mit den waffen offiziell schießen darf. später wäre es dann eben schon von vorteil wenn ich die WBK besitzen würde und natürlich auch den munitionserwerb dabei hätte und die 2 jahre kann ich auch noch warten ohne probleme.

Geschrieben
mir gehts erstmal darum das ich mit den waffen offiziell schießen darf. später wäre es dann eben schon von vorteil wenn ich die WBK besitzen würde und natürlich auch den munitionserwerb dabei hätte und die 2 jahre kann ich auch noch warten ohne probleme.

... den Verein besuchen. Wenn der nur 2 Min. von Zuhause ist, findest Du sicherlich einen Schützenbruder mit Berechtigung, der die Waffen von Mutti entgegennehmen und zum Stand transportieren kann. Munition dann vom Verein oder von Berechtigten im Verein erwerben - wie schon oben beschrieben - zum sofortigen Verbrauch. Möglicherweise läßt sich das regelmäßig wiederholen, bis Du die erforderlichen Berechtigungen erwerben kannst.

... wäre vielleicht eine Zwischenlösung ...

Gruß vom

Loch

Geschrieben

muss dann eigentlich einer immer noch daneben stehen? weil da muss ich ja dann auch einen finden der mit mir immer schießen geht, bzw. die zeit dazu hat.

die waffen würde ich im schützenverein einlagern, ist denke ich am einfachsten, kennen ja den vorstand da, dann brauch ich wenigstens nicht immer jemanden der mir die dinger durch die weltgeschichte fährt.

mit 21 kann ich dann die wbk beantragen und dann langsam alle paar monate eine waffe auf mich überschreiben lassen richtig?

Geschrieben
muss dann eigentlich einer immer noch daneben stehen? weil da muss ich ja dann auch einen finden der mit mir immer schießen geht, bzw. die zeit dazu hat.

...

ja.

... eine Standaufsicht ist obligatorisch. Nur ein zur Standaufsicht Berechtiger kann auch alleine schießen.

Tatsächlich dürfte dieses Problem sich in Luft auflösen, da ja üblicherweise an den Ständen mehrere gleichzeitig schießen und somit eine Aufsicht ohnehin vorhanden ist. Sei froh, wenn bei den ersten Malen tatsächlich eine/r mit ihrer/seiner Erfahrung neben Dir steht! Das ist ein unbezahlbarer Service!

- So ein Vereinsschießstand ist der Treffpunkt gerade von Leuten, die genau dafür Zeit haben :00000733: .

In unserer 'Vor-WBK-Zeit' wurden meiner Liebsten und mir von einem Schützenbruder _jedesmal_ Waffen zum LLZ transportiert! In vielen Vereinen bemüht man sich mit großem Aufwand um den Nachwuchs, wir haben in vielen Vereinen enorme Hilfsbereitschaft vorgefunden! Nur Mut, frage doch einfach mal!

Gruß vom

Loch

PS: Zur Aktualisierung Deiner Sachkunde empfehle ich doch noch mal den aktuellen Gesetzestext durchzugehen, kostet ja nur wenige Stunden.

Geschrieben
mit 21 kann ich dann die wbk beantragen und dann langsam alle paar monate eine waffe auf mich überschreiben lassen richtig?

na ganz soooooo einfach isses nu auch wieder nicht!

MPU ....... 2/6 beachten .... und noch n klein bisschen Bedürfnis nachweisen gehören schon auch noch dazu!

aber frag doch erstmal deinen Vorstand, der sollte sich da auskennen! schon mal auf die idee gekommen dich diesbezüglich mal in deinem verein zu informieren?

bei der gelegenheit könntest auch nochmal kurz in den Sachkundeunterlagen blättern, vielleicht stehen da ja ein paar interessante sachen drin, möglicherweise sogar zum Thema WBK oder so.

wobei du allerdings ( wie ente angemerkt hatte) ja auch den jagdschein denken könntest, wärst du bis in 2 jahren auch mit fertig :sla:

und *erinner*... hattest du nicht was von einem waffenschein erwähnt?

die fachkunde für das bewachungsgewerbe (sowas in der art hast doch auch erwähnt nicht?) soll auch sehr informativ sein, hab ichmir sagen lassen.

grüßchen alzi

Geschrieben

wir haben immer noch einen sicherheitsdienst und mein vater hatte einen waffenschein, vielleicht meinste das ;)

daher wir aber keine aufträge haben wo wir eine waffe zum schutz benötigen, würde ich somit gesehen auch keinen waffenschein bekommen, zudem brauch ich diesen ja auch gar nicht, ich will ja nur im verein schießen.

das mit der MPU weiß ich auch, laut nem bekannten aber nicht so wild.

in den verein werd ich am montag mal gehen, weil dann auch mein bekannter da ist, der unter anderem auch für die ausstellung von waffenscheinen bei uns im landkreis zuständig ist, den werd ich dann mal ausquetschen, wollte mich vorab nur mal informieren welche möglichkeiten es gäbe usw.

will ja nicht ganz doof vor dem stehen ;)

achso das mit dem jagdschein ist mir auch schon durch den kopf gegangen, aber der soll recht schwer sein und ja auch net grade billig sein.

Geschrieben
...

mit 21 kann ich dann die wbk beantragen und dann langsam alle paar monate eine waffe auf mich überschreiben lassen richtig?

Jain, mit 21 und mit MPU für Eure (Großkaliber-)Waffen). Dann kannst Du pro Halbjahr zwei Waffen erwerben, soweit die in die Sportordnung passen. - Möglicherweise erreichen die Revolver die geforderte Mindestlauflänge für die Sportordnung des Verbandes nicht. Am Beispiel DSB:

Regel 2.0.4.4

...

Die Mindestlauflänge bei Revolvern beträgt 100mm.

Ein weiteres Problem könnte bei mehreren zu übertragenden Waffen für die gleiche Disziplin (.38'er Revolver für DSB-Disziplin 'Zentralfeuerpistole' 2.45) bestehen. Üblicherweise wird entsprechend dem Gesetz nur eine Waffe pro Disziplin genehmigt.

Auszug aus §14 WaffG:

.....

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen

erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr

als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen

für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung

des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des

Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

...

Die Mindest-Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft liegt bei Dir ja schon vor. Du müßtest allerdings 1 Jahr regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen können!

Gruß vom

Loch

Geschrieben
...

achso das mit dem jagdschein ist mir auch schon durch den kopf gegangen, aber der soll recht schwer sein und ja auch net grade billig sein.

Das mit dem Jagdschein ist auch nicht so einfach, da Dir dann nur ein Kontingent von 2 (allerdings unspezifizierten) Kurzwaffen zusteht. Den Rest behält dann Mutti, dürftest Du allerdings benutzen. :confused:

Gruß vom

Loch

Geschrieben

... vielleicht eine pragmatische Lösung:

Mit 21 WBK für irgendeine Waffe beantragen. Die Firmenwaffen gehören weiterhin Mutti und Du benutzt sie nur, kannst Du ja mit waffenrechtlicher Erlaubnis. Munitionserwerb dann vom Verein, wie bereits beschrieben ...

Gruß vom

Loch

Geschrieben

gilt der §14 aus dem WaffG nicht nur für sportschützen in verbindung mit der grünen WBK?

so langsam blick ich echt net mehr durch, ich bin ja kein sportschütze oder irgendwas in der richtung.

ich werd mich einfach am montag mal mit unserem vorstand zusammensetzen und schauen was wir da am besten drehen können.

Geschrieben
gilt der §14 aus dem WaffG nicht nur für sportschützen in verbindung mit der grünen WBK?

...

Ja, aber lies Dir den §13 mal durch!

Offensichtlich ein kompliziertes Thema, Waffen von einem Bedürfnisbereich in einen anderen zu übertragen ...

Gruß vom

Loch

Geschrieben
gilt der §14 aus dem WaffG nicht nur für sportschützen in verbindung mit der grünen WBK?

so langsam blick ich echt net mehr durch, ich bin ja kein sportschütze oder irgendwas in der richtung.

§ 14 ist der Sportschützenparagraf. Als Sportschütze wird man anerkannt, wenn ein Jahr Vereinsmitgliedschaft besteht und das einjährige Training absolviert wurde.

Wettkämpfe schreibt das Gesetz nicht vor. So schwer kann das doch nicht sein zu verstehen.

Geschrieben

jetzt hab ich es vestanden ;)

hab nebenbei noch etwas gelesen was mich anscheinend verwirrte.

zudem der §13 hat doch was mit jägern/jagdschein zu tun!?! was ich ja nicht in betracht ziehe...

naja gut am montag gibts für mich die komplette aufklärung ;)

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