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IGNORED

Waffen und Muni zusammen im B-Schrank?


derausdemwald

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Mal angenommen, ich hab eine KW im B-Schrank.

Mir ist es zu "heiß", die Kassette mit der Muni so irgendwohin zu stellen.

Darum stelle ich die Stahlkassette, in welcher die Muni für ebendiese KW ist, auch in den gleichen B-Schrank.

Die Schlüssel für B-Schrank und Munitionskassette hab ich immer bei mir.

Ist das erlaubt?

Worauf kann ich mich berufen, falls ich bei einer Kontrolle deswegen "angemacht" werde?

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Hallo Leute!

Mal angenommen, ich hab eine KW im B-Schrank.

Mir ist es zu "heiß", die Kassette mit der Muni so irgendwohin zu stellen.

Darum stelle ich die Stahlkassette, in welcher die Muni für ebendiese KW ist, auch in den gleichen B-Schrank.

Die Schlüssel für B-Schrank und Munitionskassette hab ich immer bei mir.

Ist das erlaubt?

Worauf kann ich mich berufen, falls ich bei einer Kontrolle deswegen "angemacht" werde?

hat der b-schrank kein abschliessbares fach??

habe auch nen b-schrank mit fach........waffen unten---muni oben!

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Hallo Leute!

Mal angenommen, ich hab eine KW im B-Schrank.

Mir ist es zu "heiß", die Kassette mit der Muni so irgendwohin zu stellen.

Darum stelle ich die Stahlkassette, in welcher die Muni für ebendiese KW ist, auch in den gleichen B-Schrank.

Die Schlüssel für B-Schrank und Munitionskassette hab ich immer bei mir.

Ist das erlaubt?

Worauf kann ich mich berufen, falls ich bei einer Kontrolle deswegen "angemacht" werde?

Entwurf WaffVwV 36.2:

"...

Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger

Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm

117 Drucksache 81/06

DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I möglich.Werden erlaubnispflichtige

Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A

nach VDMA 24992 entspricht, aufbewahrt, so ist es für die gemeinsame

Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und der Munition für die Langund

Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das der

Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht.

Werden Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe

A oder B entspricht, aufbewahrt, so genügt nach § 13 Abs. 4 Satz 2,

1. Halbsatz AWaffV für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ein

unklassifiziertes Innenfach aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss. Die

Aufbewahrung „über Kreuz“ von Schusswaffen und nicht dazugehöriger

Munition in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufen A oder B ist

nach § 13 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz AWaffV zulässig.

Für die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem BSchrank

genügt als Innenfach für die Aufbewahrung von Munition ein festes

verschlossenes Behältnis.

..."

AWaffV §13:

"...

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem

Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen

Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem

Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995)

entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren

Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen

ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach

Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb

des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von

Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach

VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn

sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder

einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen

gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

..."

Munition in Kassette (festes, verschlossenes Behältnis), kein Problem.

KW in B-Schrank, kein Problem.

Munitionskassette in B-Schrank, kein Problem.

und falls dir das immer noch zu heiß ist, dann kleb oder schraub doch einfach die Kassette in den B-Schrank, dann ist es ein Innenfach ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß. Fall erledigt.

gruß alzi

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Wenn mal jemand die Aufbewahrung kontrollieren will! Hat er sich vorher anzumelden!

:00000733:

SO, nur SO stell ich mir Kontrollen vor. Ich sollte die "Seite" wechseln.

Ich hab übrigens eine Geldkassette für die Mun im B-Schrank.

Und der ominöse Rentner, der im Auftrag des LRA vorbeikommen sollte, kam bisher noch nicht.

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