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IGNORED

Licht an der Waffe erlaubt?


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Umgang heißt: Nix damit machen. Nicht verbringen, besitzen, führen, instandsetzen oder was weiß ich.

Sein lassen, sonst-> :aggressive::mega_shok:

EDIT: Wohnst Du innerhalb von D oder ausserhalb??

Ob das so toll ist was illegales nach D zu schaffen weiß ich nicht. Vorstellen kann ich mir's nicht.

Geschrieben

Ich wohn ausserhalb. Und wurde von einem Waffenträger in D gefragt, ob ich ihm sowas zuschicken kann, er kann es scheinbar in D nicht kaufen. Da ich das Zeug hier praktisch im Supermarkt holen kann, wollt ich wissen, wie das mit dem schicken ist ;)

Geschrieben
Ich wohn ausserhalb. Und wurde von einem Waffenträger in D gefragt, ob ich ihm sowas zuschicken kann, er kann es scheinbar in D nicht kaufen. Da ich das Zeug hier praktisch im Supermarkt holen kann, wollt ich wissen, wie das mit dem schicken ist ;)

Kann mir nicht vorstellen, daß das so ohne weiteres gutgeht.

Und mal im ernst: Wie groß ist die Chance bei einem Waffen-TRÄGER, daß das auffällt und die den ganzen Weg wieder rückwärts durchwühlen?

Ich würde das lassen.

Apropos Waffenträger: Der müsste ja nun eigentlich wissen, was er da macht und warum in D ihm kein Büxer son Teil verkauft??

Ich meine... Ich will ja nun nicht wieder das folgende schreien müssen: "Hallooo?? Sachkunde???" :rolleyes:

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Und wie schauts mit Ersatzteilen aus? Er bruacht eigentlich ja nur das Glas vorn...

Wäre ja dann eine Instandsetzung. Also hat er son Teil schon???

Uaaahhh... Verbrenn Dir nicht die Pfoten. Du kennst doch die Deutschen. Obs Sinn macht oder nicht: Hauptsache, die würgen jemandem einen rein- Also Obacht!

Grüße

-Matthias-

Geschrieben

Reicht ja als Info schon mal. Ich setz mich mit dme Herrn noch mal zusammen, und dann mal sehen. Eventuell grad an die Dienststelle oder so schicken. Aber mal gucken. Mir war nru Wichtig zu wissen, die das deutsche Gesetz das sieht. Aber eigentlich wars ja klar, dass verboten ist, wie alles wa Spass macht :D

Geschrieben

einfache Scheiben ohne was kannst du ihm schicken, soviel er bezahlen kann. Vielleicht klebt er Glasmosaike oder bastelt kleine Taschenuhren?

Zum Glück ist der Besitz von Streuscheiben/Glas noch nicht verboten. Außerdem ist das Glas KEINE Vorrichtung die zur Montage usw...Schusswaffen usw.. Beleuchten..

Was kann eine Scheibe wo mit was beleuchten? Ganz einfache Frage. Schwierige Antwort? Übrigens kann er die auch in der Hosentasche mitnehmen.

Geschrieben

Hallo,

könnte nicht der Empfänger im Rahmen seines Dienstes berechtigt sein mit Licht zu schießen? Ich meine, Waffenträger ist doch einer, der nicht nur Waffen rumträgt ... Wenn der das verantworten kann, für einen Schweizer ist das sicher in keinem Fall strafbar.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Hallo,

könnte nicht der Empfänger im Rahmen seines Dienstes berechtigt sein mit Licht zu schießen? Ich meine, Waffenträger ist doch einer, der nicht nur Waffen rumträgt ... Wenn der das verantworten kann, für einen Schweizer ist das sicher in keinem Fall strafbar.

Gruß vom

Loch

Die Lampe darf in D JEDER besitzen, behalten, kaufen oder wasauchimmer. Du darfst es eben nur nicht an eine Waffe drantun. Einen Laser hat hier auch jede Pfeife, z.B. für Präsentationen, man darf ihn eben aber nicht an eine Waffe dran tun und solange man das nicht tut, pfeift kein Hahn danach.

Geschrieben
Die Lampe darf in D JEDER besitzen, behalten, kaufen oder wasauchimmer. Du darfst es eben nur nicht an eine Waffe drantun. Einen Laser hat hier auch jede Pfeife, z.B. für Präsentationen, man darf ihn eben aber nicht an eine Waffe dran tun und solange man das nicht tut, pfeift kein Hahn danach.

DAS ist leider totaller Bullshit!!! :peinlich:

4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen

4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

Die Lampe im ersten Post ist ganz pfui!!

Geschrieben

Das ist (leider) vollkommen richtig. Das Glas oder andere Teile ist wieder ganz was anderes, diese Teile sind eben NICHT eine für eine Waffe bestimmte...Licht... Beleuchtung... PFUI! Einfach NUR teile.

Geschrieben

Naja, ich finds bischen " komisch", das sich ein (dienstlicher) Waffenträger sowas privat in der CH kaufen will/muss.

Ich denke, sovielöe Dienststellen, die ihre Ausrüstung dieser AYrt privat beschaffen gibt es nicht....und die meisten dürften das in DEutschland schneller bekommen.

Geschrieben
DAS ist leider totaller Bullshit!!! :peinlich:

4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen

4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

Die Lampe im ersten Post ist ganz pfui!!

Immer schön die Kirche im Dorf lassen. Wo bitte steht, daß diese Lampe für eine Waffe bestimmt ist? Oder umgekehrt, woran willst Du das erkennen, daß eine Taschenlampe es nicht ist?

Beispiele nötig? Pelican - Taschenlampen, für die es auch Halterungen für Pistolen gibt?

Noch interessanter wird, wenn Du an Softair - Lampen denkst, die Du in nahezu jedem Kinderspielzeugladen erwerben kannst.

Du kannst ja im Vorauseilenden Gehorsam, erstmal jede Lampe links liegen lassen, es könnte ja sein....

Edit: bei Frankonia kannst Du Patronenförmige Laser - Zielvorrichtungen kaufen, die für Waffen bestimmt sind und das Ziel markieren. Und jetzt?

Geschrieben
Edit: bei Frankonia kannst Du Patronenförmige Laser - Zielvorrichtungen kaufen, die für Waffen bestimmt sind und das Ziel markieren. Und jetzt?

Hast du da mal einen Link parat,sind mir auf der Homepage nie begegnet.Danke.

Geschrieben
Immer schön die Kirche im Dorf lassen. Wo bitte steht, daß diese Lampe für eine Waffe bestimmt ist? Oder umgekehrt, woran willst Du das erkennen, daß eine Taschenlampe es nicht ist?.

..

GTL-> Glock Tactical Light???

...

Edit: bei Frankonia kannst Du Patronenförmige Laser - Zielvorrichtungen kaufen, die für Waffen bestimmt sind und das Ziel markieren. Und jetzt?

Die sind ja auch zum einschießen und nicht zur Zielbeleuchtung bestimmt. Oder hast Du in Deiner Pistole immer erste eine von den Laiserpointer patronen und lädtst dann zum schießen durch??? :rofl:

Grüße

-Matthias-

Geschrieben

obiger Gegenstand ist in DE verboten...punkt

für alle anderen Lampen, Beispiele oder "zweifelhafte Bausätze"

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

zitat:

"Besitz des Gegenstandes i.V. mit Schusswaffen"

es ist völlig wurscht ob man die Teile legal zusammenkaufen kann*...ob sie ohne weiteres montagefähig sind oder gar speziell für Schusswaffen herrgestellt sind...z.b. schussfest sind.

wenn "alles zusammen" besessen wird, was dazu erforderlich ist sie an einer Schusswaffe zu montieren ist der Kram verboten...

auch eine chinesische "Fahrradleuchte"...wenn sie an eine Waffe passt die im Schrank steht...

*Einzelteile/Ersatzteile z.b. Reflektoren,Linsen,Köpfe ect.könnten legal über deutsche Händler bezogen werden...

Edit: bei Frankonia kannst Du Patronenförmige Laser - Zielvorrichtungen kaufen, die für Waffen bestimmt sind und das Ziel markieren. Und jetzt?

ohne Stellschrauben wird daraus kein Waffenlaser...ist ein werkzeug für die Werkstatt

was nicht heisst das man es in kombinierten Waffen zum zielen verwenden dürfte

dann führt die Anwendung zum Verbot...da Anstrahlen vorliegen würde

Geschrieben
Immer schön die Kirche im Dorf lassen. Wo bitte steht, daß diese Lampe für eine Waffe bestimmt ist? Oder umgekehrt, woran willst Du das erkennen, daß eine Taschenlampe es nicht ist?

Beispiele nötig? Pelican - Taschenlampen, für die es auch Halterungen für Pistolen gibt?

Noch interessanter wird, wenn Du an Softair - Lampen denkst, die Du in nahezu jedem Kinderspielzeugladen erwerben kannst.

Du kannst ja im Vorauseilenden Gehorsam, erstmal jede Lampe links liegen lassen, es könnte ja sein....

Edit: bei Frankonia kannst Du Patronenförmige Laser - Zielvorrichtungen kaufen, die für Waffen bestimmt sind und das Ziel markieren. Und jetzt?

zum einen ist die Lampe im Post für SChusswaffen bestimmt.......zum anderen, schau dir an wie das BKA das sieht:

Feststellungsbescheid " Lampenset"

Ich würde als legal Waffenbesitzer sehr darauf achten, das sowas nicht rumliegt, sollte mal " Besuch" vom Ordnungsamt kommen!

Die Patronenlagerlaser oder die Laser, die in die Mündung kommen, fallen ja aus logischen Gründen raus......entwerder Laser oder schiessen! Beides geht mit den Dingern nicht!

Geschrieben
Die Patronenlagerlaser oder die Laser, die in die Mündung kommen, fallen ja aus logischen Gründen raus......entwerder Laser oder schiessen! Beides geht mit den Dingern nicht!

Ach die hat er gemeint,alles klar.

Geschrieben
... Noch interessanter wird, wenn Du an Softair - Lampen denkst, die Du in nahezu jedem Kinderspielzeugladen erwerben kannst...

Noch so ein Punkt, der absoluter Quatsch ist. Airsofts sind Schusswaffen im Sinne des WaffG, der Krempel zählt also zu den verbotenen Gegenständen.

Dass solche Dinge trotzdem immer mal wieder auf einer Kirmes verkauft (und dann von der Rennleitung eingesammelt) werden, steht auf einem anderen Blatt.

Das, was Du u.U. legaler Weise in Airsoft-Shops findest, sind Nachbildungen von AN/PEQ, DBL oder dergleichen, die allerdings keine Funktion haben (oder je hatten), sondern lediglich im AS-Bereich als Akkufach dienen.

Starte einmal eine Anfrage beim BKA, man wird Dir mitteilen, dass das Verbot schon in demjenigen Moment greift, in dem die Gegenstände zur Montage an Schusswaffen - auch an Spielzeugairsofts - bestimmt sind.

Vor dem 01.04. hatte das BKA diese Ausführungen übrigens in ihren Waffenrechts-FAQ inkludiert; diese Punkte sind jedoch aufgrund drängenderen Kokolores (wie dem Messerverbot) momentan dort leider nicht mehr gelistet.

Mir ist unverständlich, wie man ohne jegliches Hintergrundwissen und in völliger Ignoranz derart selbstsicher absolute Nonsens-Behauptungen als Wahrheit verkünden kann.

Im Zweifel bringt man unbedarfte Schützenkollegen durch derartigen BS in Bedrängnis.

... Wo bitte steht, daß diese Lampe für eine Waffe bestimmt ist? Oder umgekehrt, woran willst Du das erkennen, daß eine Taschenlampe es nicht ist?

Vielleicht an dem simplen Umstand, dass es sich bei der abgebildeten Funzel um ein Glock Tactical Light 10/11 handelt, welches zur Montage an Kurzwaffen bestimmt ist???

Was übrigens jedem mit nur 5 Cent Ahnung in dem Bereich sofort auffällt!

€: Und ich hatte mich schon gefreut, dass Matthias mir ja die ganze Tipparbeit abgenommen hat - und dann sowas...

Geschrieben
Vielleicht an dem simplen Umstand, dass es sich bei der abgebildeten Funzel um ein Glock Tactical Light 10/11 handelt, welches zur Montage an Kurzwaffen bestimmt ist???

zitiere gern... :icon14:

er meinte wohl vermutlich eine z.b. "Pelican M6 Tactical Flashlight" an der ansonsten nix verbotenes ist...es sei denn jemand meint er müsste sich ne Halterung dafür besorgen, die btw frei verkäuflich ist, und sich dann blöd stellen...

iss doch ne Taschenlampe *dumguck*

das funktioniert natürlich nicht :rolleyes:

Geschrieben

Himmel Hilf!

Also nochmal deutlich:

1. Wenn der Waffenträger ein Privatmann ist, dann gib ihm was hinter die Löffel. Er riskiert damit viel. Seinen Waffenschein, eventuelle Handelslizenz oder seinen Job (Sicherheitsdienst, Geldbote).

2. Wenn der Herr Polizeibeamter ist, so muß er der Krempel halt über seine Dienststelle abwickeln, die ja vom WaffG (hurra, hurra) ausgenommen ist.

3. Schonmal an ein extra Tactical-Light gedacht? Ist flexibler einsetzbar: Neck-Index, Modified FBI und Weaver-Technik. (Oder gibt das seine Schießkunst nicht her???)

Grüße

-Matthias-

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