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IGNORED

WaffG - Schießen durch Minderjährige


Ganymed

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leider stehe ich mal wieder mit der Suchfunktion auf Kriegsfuß.

Ich meine mich zu Erinnern, im Vorfeld der Änderung gelesen zu haben, daß Ausnahmen zur Altersbeschränkung nun pauschal für eine Veranstaltung beantragt werden können. z.B. Ferienpass, Tag der offenen Tür etc

Wenn ich aber nun das Waffg sowie die Änderung lese kann ich kein vernünftiges Zitat ableiten.

Kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen?

Es müsste eine Änderung sein die sich auf folgenden Paragraphen bezieht

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

Geschrieben
Leider stehe ich mal wieder mit der Suchfunktion auf Kriegsfuß.

Ich meine mich zu Erinnern, im Vorfeld der Änderung gelesen zu haben, daß Ausnahmen zur Altersbeschränkung nun pauschal für eine Veranstaltung beantragt werden können. z.B. Ferienpass, Tag der offenen Tür etc

Wenn ich aber nun das Waffg sowie die Änderung lese kann ich kein vernünftiges Zitat ableiten.

Kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen?

Es müsste eine Änderung sein die sich auf folgenden Paragraphen bezieht

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

WaffG §3 Abs.3

Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen

von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche

Interessen nicht entgegenstehen.

WaffG §27 Abs.4

Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme

von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen.

Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche

Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft

gemacht sind.

WaffVwV (Entwurf) 27.4.2.2

Im Ausnahmefall kann einem Kind unter 12 Jahren, das für einen Einsatz

im Leistungsport besonders geeignet ist und dem dies von einem Verein

glaubhaft schriftlich bestätigt worden ist, das Schießen auf einer Schießstätte

nach Maßgabe des § 27 Abs. 4 und unter den Voraussetzungen des

Absatzes 3 bewilligt werden. Zum Nachweis der geistigen und körperlichen

Eignung genügt die Bescheinigung eines Hausarztes oder eines

Facharztes z. B. für Kinder- und Jugendheilkunde; die Anforderungen

des § 4 AWaffV gelten nicht. Bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen

ist im Hinblick auf die Sollvorschrift des § 27 Abs. 4

Satz 2 für das Schießen mit Waffen im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

durch ein Kind in der Regel von der Ermächtigung zur Bewilligung einer

Ausnahme vom Mindestalter Gebrauch zu machen.

WaffVwV (Entwurf) 27.4.2.3

Ausnahmen von Alterserfordernissen nach § 3 Abs. 3 können nicht nur

ereignisbezogen, sondern auch vereinsbezogen (z. B. zur Durchführung

von so genannten „Schnupper“-Tagen oder zur Durchführung eines Projekts

der schießsportlichen Früherziehung mit Druckluftwaffen) erteilt werden

(so auch Nummer 3.4). Für den Umgang mit Armbrüsten auf Schießstätten

gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit)

entsprechend.

mehr find ich jetzt auf die schnelle auch nicht

gruß alzi

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hier mal ein Auszug einer Veröffentlichung des RSB von heute

Teilzitate:

An die

Landesjugendleiterinnen und Landesjugendleiter .....

.....Sehr geehrte Landesjugendleiterinnen und Landesjugendleiter,

im Auftrag von Bundesjugendleiter Dirk Eisenberg möchte ich auf den Beschluss aus der Präsidiumssitzung vom 25.04.2008 aufmerksam machen, .........

.....15.07.2008.....

Beschluss:

Das Präsidium beschließt die Herabsetzung des Alters für eine Startmöglichkeit bei der Deutschen Meisterschaft von 12 Jahren bzw. 13 Jahren auf unter 12 Jahre (Schülerklasse 10 – 14) -mit Sondergenehmigung für Luftdruckwaffen für unter 12-jährige.

Freundliche Grüße

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND

i. A.

Antti Wolk

Jugendreferent

"

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/03...regelungu12.pdf

Geschrieben

Was soll der Quatsch?

Da weiß wieder eine Hand nicht was die andere macht.

Meine Tochter war vergangenes Jahr mit 10 Jahre bei 2 Disziplinen bei den Deutschen Meisterschaften (MLP und Lupi).

Ging also schon früher...

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