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IGNORED

Wiederladerschein ohne eigene Waffe


AdventureQ

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Geschrieben

Servus !

Ich habe mich zum Wiederladerkurs angemeldet.

Findet Mitte Oktober statt.

Eine eigene Waffe kann ich aber frühestens im Februar 2009 beantragen.

Darf ich trotz fehlender eigener Waffe nach Ablegung der Prüfung Munition wiederladen und diese auch bei mir zuhause lagern oder kann ich die Genehmigung auch erst mit erhalt der eigenen Waffe beantragen ?

Ich muss ja normalerweise ein Bedürfnis zum Wiederladen vorweisen.

Gilt da auch, dass ich mit der Vereinswaffe (Revolver .357 Magnum) regelmäßig schiesse ?

Hat da jemand ne Info/nen Tipp für mich ?

Gruß Klaus

Geschrieben
Ich muss ja normalerweise ein Bedürfnis zum Wiederladen vorweisen.

Gilt da auch, dass ich mit der Vereinswaffe (Revolver .357 Magnum) regelmäßig schiesse ?

Hat da jemand ne Info/nen Tipp für mich ?

Ja, das funktioniert auch. Kann Dein Präsi Dir doch aufschreiben, dass Du die Vereinswaffe zu füttern hast.

Geschrieben

Hallo,

die Verwaltungsvorschrift zum SprengG Punkt 27.8.2:

Verwaltungsvorschrift

Mein SB scheint das aber anders zu sehen,deshalb prüft mein SB seit knapp 9 Wochen.

Dieses WE hatte ich meine Waffensachkunde bei dem selben Lehrgangsleiter wie beim §27,

er sagte zu mir das die Behörde mir den Schein nicht verweigern kann da ich alle geforderten

Punkte erfülle.

Am besten klärst du das vorher mit deinem SB , und frage auch mal deine Vereinskammeraden

welche Erfahrungen sie mit dem SB gemacht haben. Falls das nicht so sehr gut ausfällt gleich dem

FWR beitreten und die Rechtschutzversicherung abschliessen.

Gruß

Markus

Geschrieben
Falls das nicht so sehr gut ausfällt gleich dem

FWR beitreten und die Rechtschutzversicherung abschliessen.

Dann aber auch nur wg. der Rechtsschutzversicherung beitreten.

Ich hoffe, die taugt etwas mehr als das FWR.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Hallo,

die Verwaltungsvorschrift zum SprengG Punkt 27.8.2:

Verwaltungsvorschrift

Mein SB scheint das aber anders zu sehen,deshalb prüft mein SB seit knapp 9 Wochen.

Dieses WE hatte ich meine Waffensachkunde bei dem selben Lehrgangsleiter wie beim §27,

er sagte zu mir das die Behörde mir den Schein nicht verweigern kann da ich alle geforderten

Punkte erfülle.

Am besten klärst du das vorher mit deinem SB , und frage auch mal deine Vereinskammeraden

welche Erfahrungen sie mit dem SB gemacht haben. Falls das nicht so sehr gut ausfällt gleich dem

FWR beitreten und die Rechtschutzversicherung abschliessen.

Gruß

Markus

hi markus

immer noch nicht durch der antrag?

da würde ich mal mit meinem anwalt ein bischen druck machen! :gaga:

Geschrieben

Nachdem wir genau das Problem vom 4.-6. Juni in Markus Dörings Thread ausgiebig und über zwei Seiten diskutiert haben , stellt sich mir die Frage , ob es sich wirklich lohnt ,

die unterschiedlichen Sichtweisen nur 24 Tage später schon zu wiederholen :rolleyes:

Geschrieben
hi markus

immer noch nicht durch der antrag?

da würde ich mal mit meinem anwalt ein bischen druck machen! :gaga:

Hallo,

nö der Antrag ist noch nicht durch. Heute habe ich seinen Vorgesetzten angerufen

und ihm die Fall geschildert. Ich habe ihm auch gleich zu verstehen gegeben das

ich ein Rechtsfähigen Bescheid haben möchte.

Er hat sich nochmal meine Telefonnr. und Mailadresse aufgeschrieben und will sich

bei mir melden.

Mal sehen ob sie den Wink jetzt verstanden haben.

Gruß

Markus

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