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Waffensachkundeprüfung Bewacher/Sportschütze


Escusel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe vor einem Jahr die WSK für "Berufswaffenträger" gemacht, die sich aber auf Pistole/Revolver bezieht. Da ich aber auch Mitglied in einem Schützenverein bin, möchte ich nun neben der grünen WBK auch die neue "Gelbe" beantragen.

Kann ich da bezüglich der Genehmigung für Langwaffen Probleme bekommen? Kann ich eventuell den Langwaffenteil der WSK separat nachholen, ist ja de facto auch nur eine Seite im Fragenkatalog.

Beim WSK-Lehrgang sagte man uns, das die Prüfung für "Bewacher" als höherwertig eingestuft wird, als die für Sportschützen, da erstens mehr auf die rechtlichen Grundlagen wie Notwehr, Notstand etc. eingegangen wird, und wir zweitens als praktischen Prüfungsteil sowohl die Waffe sicher handhaben, als auch eine Mindestzahl Ringe schießen mußten.

Kennt sich jemand mit Problematik aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Grüße

Escusel

Geschrieben
... in der Tat höherwertige Sachkunde...

Du entschuldigst, das ich hier kurz lache :chrisgrinst: - das soll nun nicht den TE diskreditieren, aber die Qualität der WSK schwankt doch ganz gewaltig.

Ich weiß persönlich von mehreren Fällen der WSK für das Bewachungsgewerbe in denen das KVR München für die Sportschützeneigenschaft rein gar nichts anerkennt (aus der Distanz betrachtet im einen oder anderen Fall zurecht).

Geschrieben

wenn man mit WBKinhabern spricht kommts örtlich auf die Behörde an

es gibt Leute , die haben z.b. Grundwehrdienst mit Erfolg angegeben...

und es gibt Jagdscheininhaber die noch zusätzlich irgendwelche kurse für "Rote WBK" machen mussten...

muss man einfach versuchen :eclipsee_gold_cup:

mfg

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ich habe vor einem Jahr die WSK für "Berufswaffenträger" gemacht, die sich aber auf Pistole/Revolver bezieht. Da ich aber auch Mitglied in einem Schützenverein bin, möchte ich nun neben der grünen WBK auch die neue "Gelbe" beantragen.

color="#0000FF"]Dies kann so gehandhabt werden, z.T. sind die WSK sogar auf einen bestimmten Waffentyp beschränkt. Halte ich für falsch und mache grundsätzlich eine umfassende WSK, so dass alle Waffenarten umfasst sind. Wird aber von einer Firma beauftragt, bestimmt natürlich diese, was sie geliefert bekommen möchte. Gibt aber bei WSK ausschließlich z.B. auf 9mm x 19 Pistole Probleme bei Jobwechsel, wen die neue Firma Revolver benutzt.

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Kann ich da bezüglich der Genehmigung für Langwaffen Probleme bekommen? Kann ich eventuell den Langwaffenteil der WSK separat nachholen, ist ja de facto auch nur eine Seite im Fragenkatalog.

[

Zweimal ja. Wir (und andere) bieten auch eine Nachschulung mit reduzierter Stundenzahl an, wo die fehlende Waffenart nachgeprüft wird. Prozedere aber analog zur normalen WSK.

Beim WSK-Lehrgang sagte man uns, das die Prüfung für "Bewacher" als höherwertig eingestuft wird, als die für Sportschützen, da erstens mehr auf die rechtlichen Grundlagen wie Notwehr, Notstand etc. eingegangen wird, und wir zweitens als praktischen Prüfungsteil sowohl die Waffe sicher handhaben, als auch eine Mindestzahl Ringe schießen mußten.

Na ja, ist Ansichtssache. Grundsätzlich sollte es so sein. Dann aber müsste die WSK wirklich umfassend sein. Die rechtliche Komponente wird natürlich stärker betont, daher und wegen der zwingenden praktischen Ausbildung auch der erhöhte Stundenansatz bei den meisten Anbietern.

Eine Mindest-Ringzahl ist nicht vorgegeben. Es ist in der WaffVwV (Entwurf) nur von "hohen Schießleistungen" die Rede. Konkretisiert ist hier leider nichts. Daher können nach wie vor Lehrgänge mit sehr kurzer Dauer und marginaler praktischer (Schieß-)Prüfung durchgeführt werden.

Kennt sich jemand mit Problematik aus?

Tja....die Frage ist vielmehr, ob eine solche Problematik überhaupt vorliegt (kommt auf die Betrachtungsweise des Fragenden an) und wenn ja, wann diese wie bzw. wodurch beseitigt wird. Gutes schwant mir da nicht.

Vielen Dank im Voraus :-)

Grüße

Escusel

Geschrieben
wenn man mit WBKinhabern spricht kommts örtlich auf die Behörde an

es gibt Leute , die haben z.b. Grundwehrdienst mit Erfolg angegeben...

und es gibt Jagdscheininhaber die noch zusätzlich irgendwelche kurse für "Rote WBK" machen mussten...

muss man einfach versuchen :eclipsee_gold_cup:

mfg

Genau da liegt das eigentliche Problem bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes. Mir sind Fälle bekannt, da mussten durch das betreffende Bundesland lizenzierte Schießausbilder der Polizei, die außerdem bereits seit fast 20 Jahren eine Trainerlizenz des DSB haben und ständige Fortbildung nachweisen konnten, in einem benachbarten Bundesland zusätzlich einen WSK-Lehrgang auf privater Basis nachweisen. Bei einem kams ganz dicke, der war zusätzlich auch noch Schießsatndsachverständiger. Hat die Behörde alles nicht gejuckt, obwohl das Gesetz (und der Entwurf der WaffVwV) da ganz klar sind.

Geschrieben

Der Knackpunkt ist oftmals die mögliche Anerkennung einer "anderweitigen Sachkunde". Genau hierzu gibts eine Menge Erlasse und jedes Land handhabt das ein bissl anders, wobei die einmal behördlich anerkannte Sachkunde dann (z.b. nach einem Umzug) wohl auch bundesweit anerkannt werden muss.

Hier in Baden-Württemberg wurde in einem ziemlich alten Erlass mal geschrieben, dass der Grundwehrdienst nicht anerkannt werden kann. Nur wenn jemand dort als Schießausbilder fungiert (also mindestens Unteroffizier ist) könne die Sachkunde anerkannt werden.

Das ist meines Erachtens aber kritisch zu sehen, denn diese Leute haben ja vom WaffG in der Regel keine Ahnung.

Geschrieben

Sehe ich generell genauso. Aber wenn sich schon immer auf den Entwurf der WaffVwV bezogen wird wenn es gerade "passt", dann bitte auch in den anderen Fällen.

Aber wie ich schon orakelte - da wird wohl noch was kommen in absehbarer Zeit. Wenn ich so an die Stilblüten denke, die ich in letzter Zeit bei Gesprächen mit gerade erst oder auch schon länger sachkundigen zu hören bekam - Junge Junge!

Da bringen alle Argumente und Vorlegen des Gesetzestextes nichts! Da ist eine Sicherheit vorhanden - einfach unglaublich. Irgendwer muss den Scheiß doch erzählen. Und alle waren mächtig stolz, dass die WSK nur "Cent" oder immer unter 100,- gekostet hatte und in max 2 Tagen erledigt war, in einem Fall sogar an einem Tag. Unterlagen habe ich nur kopierte Kopien von Uraltkopien gesehen, bis auf einen Fall. Da waren die Kopien der Veröffentlichungen des FWR und Visier von guter Qualität. Fragebogen? Steht doch im Netz, den meisten Müll braucht man sowieso nie. In einem Fall wurde als Unterrichtsstoff der Prüfungsfragebogen durchgesprochen.

Da sind viele hier gestellte Fragen auf einmal zumindest nachvollziehbar.

Und ich werde es trotzdem weiter anders machen - wie auch einige, die ich aus diesem Bereich kenne.

Aber die Masse wird wohl weiterhin schnell und billig vorziehen. Gespräche mit SB`s vd. Behörden in den letzten Monaten haben mir bestätigt, dass die Krux bekannt ist.

Auf der einen Seite will eine Genehmigungsbehörde durchsetzen, dass selbst der Anbieter/Organisator einer WSK (Lehrgangsleitung und Prüfuungsvorsitz natürlich durch Person mit staatl. Anerkennung) eben diese staatl. Anerkennung besitzen muss, gleichzeitig wird von den gleichen Behörden die Prüfung angeboten ohne dass der sich anmeldende auch nur eine Stund Unterrichtung nachweisen muss. Und ohne die zweiwöchige Anmeldefrist einzuhalten, die der staatlich anerkannte Prüfer vorgegeben bekommt per Gesetz.

Während im Bereich der einen Behörde die WSK mit Behördenbeteiligung inkl. Lehrgang und Prüfung für 25,- angeboten wird (Wartelisten inkl.) nimmt die nächste Behörde allein für die Prüfung pro Teilnehmer 180,- Euro.

Man sieht -alles bundeseinheitlich geregelt.

Geschrieben
Hier in Baden-Württemberg wurde in einem ziemlich alten Erlass mal geschrieben, dass der Grundwehrdienst nicht anerkannt werden kann. Nur wenn jemand dort als Schießausbilder fungiert (also mindestens Unteroffizier ist) könne die Sachkunde anerkannt werden.

da fände ich es Interessant...

ich habe z.b. in meinem Dienstzeugnis der Bundeswehr die Schießsausbildertätigkeit quasi bestätigt und bin nur einfacher OG.Ausbildertätigkeit wurde mir wegen "privatem Fachwissen"* damals übertragen...

ob man da was mit anfangen könnte wäre interessant...wenn ich es auch nicht bräuchte

Geschrieben
da fände ich es Interessant...

ich habe z.b. in meinem Dienstzeugnis der Bundeswehr die Schießsausbildertätigkeit quasi bestätigt und bin nur einfacher OG.Ausbildertätigkeit wurde mir wegen "privatem Fachwissen"* damals übertragen...

ob man da was mit anfangen könnte wäre interessant...wenn ich es auch nicht bräuchte

Am WE hatte ich NAchfrage eines Justizbediensteten. Dieser wird gem. PDV 211 analog zur Polizei aus- und fortgebildet, wenn auch nicht so umfassend und intensiv. Der SB hat seine Dienststellenbescheinigung (kein junger Hüpfer mehr!) bezüglich der nachgewiesenen WSK abgelehnt und die Teilnahme an einem Sportschützen- Lehrgang gefordert.

Noch Fragen Hauser? Da könnte man....

Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für Euere zahlreichen Antworten :-)

Bezüglich der generellen Anerkennung meiner WSK dürfte es sicherlich keine Probleme geben, da der Lehrgang durch die Kreispolizeibehörde Wuppertal Anerkannt worden ist. Dieselbe Behörde ist auch für die WBK Ausstellung verantwortlich.

Mir gings eben nur um die Frage mit den Langwaffen. Mal sehen, wie die dort entscheiden...

Danke und Gruß

Escusel

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