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IGNORED

Waffe zum Büchsenmacher bringen


abnoe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an einer meiner Waffe soll etwas geändert werden vom Büchsenmacher.

Bekomme ich dann eine " Quittung " das die Waffe in seiner Gewalt ist ?

Gruß

Geschrieben
wenn du es wünscht ja ... aber nicht nötig ... bei fragen weißt du ja wo sie steckt ...

er ja... der Beamte bei der Kontrolle nicht.. ;)

Quittung erspart in diesem Falle Ärger!

Geschrieben

Wie soll denn bei einer "Kontrolle" eine im Bestand fehlende Waffe auffallen?

Kontrolliert kann naturgemäß nur das werden, was im Einzelfall auch vorhanden ist - schließlich schleppt man wohl kaum immer alle seine Waffen auf den Stand.

Ärger gibt es also bei einer entliehenen Waffe ohne Überlassungsvertrag, aber sicher nicht deswegen, weil man eine Kanone nicht dabei hat.

Den hypothetischen Fall der Hausdurchsuchung lassen wir dabei mal außen vor.

Das mit der Quittung kann man also halten, wie man will.

Geschrieben
Wie soll denn bei einer "Kontrolle" eine im Bestand fehlende Waffe auffallen?

Kontrolliert kann naturgemäß nur das werden, was im Einzelfall auch vorhanden ist - schließlich schleppt man wohl kaum immer alle seine Waffen auf den Stand.

Ärger gibt es also bei einer entliehenen Waffe ohne Überlassungsvertrag, aber sicher nicht deswegen, weil man eine Kanone nicht dabei hat.

Den hypothetischen Fall der Hausdurchsuchung lassen wir dabei mal außen vor.

Das mit der Quittung kann man also halten, wie man will.

Ich rede nicht vom stand sondern von der gerne mal durchgeführten Nachsicht, wo Beamte bei dir klingeln und sich davon überzeugen wollen ob deine Schusswaffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden... und wenn da dann eine deiner Schätzchen im Waffenschrank fehlt (was durch den WBK-Eintrag leicht ersichtlich ist) bekommst du eine ziemliche Erklärungsnot.

Geschrieben

Eine solche sagenumwobene "Nachsicht" habe weder ich noch der Kreis meiner Schützenkollegen je erlebt (da unrechtmäßig); was natürlich nicht heißen soll, dass übereifrige Dorfpolizisten im Einzelfall nicht solchen wahnwitzigen Ideen verfallen könnten.

Solche ad-hoc Aktionen enden bei mir mit der Frage nach dem Durchsuchungsbeschluss und einem freundlichen "Tschüss" an der Haustüre.

Um es deutlich zu sagen: Hierbei beziehe ich mich nicht auf den § 36 (3) WaffG, der "begründete Zweifel" und das "Verlangen der Behörde" voraussetzt.

Für hemdsärmelige, überraschende Besuche gibt es keine Rechtsgrundlage!

Sollte sich eine Behörde (wobei hier begründete Zweifel vorliegen müssen, alles andere ist Schikane) wider erwarten doch zum Besuch ankündigen (d.h. im Voraus anmelden), kann man den Wisch vom Büchser immer noch einholen, auch wenn dies imho auch dann noch nicht nötig ist. Soll das Amt doch prüfen, wo die Kanonen sind, wenn sie schon prüfen wollen.

Allerdings dienen solche Vor-Ort-Termine grundsätzlich zur "Überprüfung der sicheren Aufbewahrung" und nicht unbedingt dem Einzelnachweis des Materials.

Geschrieben
Eine solche sagenumwobene "Nachsicht" habe weder ich noch der Kreis meiner Schützenkollegen je erlebt (da unrechtmäßig); was natürlich nicht heißen soll, dass übereifrige Dorfpolizisten im Einzelfall nicht solchen wahnwitzigen Ideen verfallen könnten.

Solche ad-hoc Aktionen enden bei mir mit der Frage nach dem Durchsuchungsbeschluss und einem freundlichen "Tschüss" an der Haustüre.

Um es deutlich zu sagen: Hierbei beziehe ich mich nicht auf den § 36 (3) WaffG, der "begründete Zweifel" und das "Verlangen der Behörde" voraussetzt.

Für hemdsärmelige, überraschende Besuche gibt es keine Rechtsgrundlage!

Sollte sich eine Behörde (wobei hier begründete Zweifel vorliegen müssen, alles andere ist Schikane) wider erwarten doch zum Besuch ankündigen (d.h. im Voraus anmelden), kann man den Wisch vom Büchser immer noch einholen, auch wenn dies imho auch dann noch nicht nötig ist. Soll das Amt doch prüfen, wo die Kanonen sind, wenn sie schon prüfen wollen.

Allerdings dienen solche Vor-Ort-Termine grundsätzlich zur "Überprüfung der sicheren Aufbewahrung" und nicht unbedingt dem Einzelnachweis des Materials.

Wenn als Grundlage ein Verdacht ansteht genügt das und es ist ziemlich egal welchen Grund Du da als Gegenwehr nennst, man wird Bestandseinsicht durchsetzen - sofort. Alles andere ist Nonsens. :confused:

Geschrieben

Bullshit. man wird um einen Termin ersuchen. Ansonsten bekommt man naemlich einen hagel von anzeigen, der der weiteren karriere nicht gut tuen wird.

Manche hier leben wohl schon wirklich in einer Volksrepublik, in der selbst die letzten Grundrechte zu Gunsten der Staatsgewalt aufgehoben wurden. NOCH ists nicht so weit.

Gefahr im Verzug: Polizei darf rein, auch ohne richterliche Anordnung. Das kann z.B. sein, wenn man besoffen mit der Waffe aus dem Fenster fuchtelt und herumbloekt, dass man gleich die halbe Stadt abballern will.

Nachschau der Behoerde. Nur aufgrund eines BEGRUENDETEN Verdachts, dass man die Waffen nicht gesetzmaessig aufbewahrt. Wenn dann keiner daheim ist oder man nicht aufmacht, koennen die erst mal gar nichts, ausser nen Termin vereinbaren oder die Polizei hinzuziehen. Wobei diese eigentlich nicht taetig werden darf, mangels Gefahr im Verzug. Wenn doch: Anzeige.

Also bleibts bei der Terminvereinbarung. Und dann wird AUSSCHLIESSLICH er Treosr gezeigt, sonst nichts in der Wohnung.

Und wenn ne Waffe beim Buema ist, wird as so angegeben, fertig. Dann kann der Buettel dort anrufen. Da brauchts keine Bestaetigung.

Geschrieben
Bullshit. man wird um einen Termin ersuchen. Ansonsten bekommt man naemlich einen hagel von anzeigen, der der weiteren karriere nicht gut tuen wird.

Manche hier leben wohl schon wirklich in einer Volksrepublik, in der selbst die letzten Grundrechte zu Gunsten der Staatsgewalt aufgehoben wurden. NOCH ists nicht so weit.

Gefahr im Verzug: Polizei darf rein, auch ohne richterliche Anordnung. Das kann z.B. sein, wenn man besoffen mit der Waffe aus dem Fenster fuchtelt und herumbloekt, dass man gleich die halbe Stadt abballern will.

Nachschau der Behoerde. Nur aufgrund eines BEGRUENDETEN Verdachts, dass man die Waffen nicht gesetzmaessig aufbewahrt. Wenn dann keiner daheim ist oder man nicht aufmacht, koennen die erst mal gar nichts, ausser nen Termin vereinbaren oder die Polizei hinzuziehen. Wobei diese eigentlich nicht taetig werden darf, mangels Gefahr im Verzug. Wenn doch: Anzeige.

Also bleibts bei der Terminvereinbarung. Und dann wird AUSSCHLIESSLICH er Treosr gezeigt, sonst nichts in der Wohnung.

Und wenn ne Waffe beim Buema ist, wird as so angegeben, fertig. Dann kann der Buettel dort anrufen. Da brauchts keine Bestaetigung.

Ich habe nur versucht es etwas galanter auszudrücken als das Schlagwort Gefahr im Verzug dies vermag... Es muß nicht immer "Gefahr im Verzug!!" an der Haustür gebrüllt werden, und AUSSCHLIESSLICH das, um Deine heiligen Gemächer zu betreten... Es ist IMMER gut wenn man einen kleinen Zettel hat auf dem zu lesen steht wo eine Waffe ist, die nicht da ist...... :D :D

Geschrieben
Ich habe nur versucht es etwas galanter auszudrücken als das Schlagwort Gefahr im Verzug dies vermag... Es muß nicht immer "Gefahr im Verzug!!" an der Haustür gebrüllt werden, und AUSSCHLIESSLICH das, um Deine heiligen Gemächer zu betreten... Es ist IMMER gut wenn man einen kleinen Zettel hat auf dem zu lesen steht wo eine Waffe ist, die nicht da ist...... :D :D

Wenn der Büchsenmacher einen schriftlichen Auftrag fixiert wie ansonsten bei Reparaturannahmen üblich, dann bekommt man doch eine Kopie als Beleg über den Verbleib der Waffe??? Wenn es sich um eine private Arbeit handelt, könnte man sich ja eine Quittung ausstellen lassen. Auch das ist in Sekunden erledigt.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Schlagwort Gefahr im Verzug

Gefahr in Verzug ist kein "Sesam-öffne-dich"-Zauberwort, mit dem die Behörde nach Gutdünken arbeiten kann.

Ein (zum Zeitpunkt der Durchsuchung) zugrunde liegender Verdacht muss gut begründet werden.

Und vor allem erschließt sich mir nicht, wie eine Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt/Waffenbehörde; und von der reden wir hier doch?) mit dem strafprozessualen Instrument "Gefahr in Verzug" agieren könnte.

Sofort müssen muss man also (s. Schaffer/Pestilenz) auch m.E. gar nichts.

Aber abgesehen von diesen juristischen Aspekten würde ich trotzdem

- in aller Regel "meine" Waffenbehörde freundlich hereinbitten

- einen kleinen Auftragszettel meines BüMa oder Händlers parat haben (habe ich bislang immer bekommen).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Gefahr in Verzug ist kein "Sesam-öffne-dich"-Zauberwort, mit dem die Behörde nach Gutdünken arbeiten kann.

Ein (zum Zeitpunkt der Durchsuchung) zugrunde liegender Verdacht muss gut begründet werden.

Und vor allem erschließt sich mir nicht, wie eine Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt/Waffenbehörde; und von der reden wir hier doch?) mit dem strafprozessualen Instrument "Gefahr in Verzug" agieren könnte.

Sofort müssen muss man also (s. Schaffer/Pestilenz) auch m.E. gar nichts.

Aber abgesehen von diesen juristischen Aspekten würde ich trotzdem

- in aller Regel "meine" Waffenbehörde freundlich hereinbitten

- einen kleinen Auftragszettel meines BüMa oder Händlers parat haben (habe ich bislang immer bekommen).

Gruß,

karlyman

Zu Deinem letzten Satz: in aller Regel... Mehr soll es ja auch gar nicht sein, aber auch nicht weniger... Ich verstehe hier manchmal die stoischen Bockigkeiten nicht, nur weil eine Sache das geschriebene Waffengesetz nicht eindeutig hergibt... Ich sage ja immer: Das geschriebene Gesetz ist nur ein Teil des Ganzen, weiter nichts. Es spielen noch viele Dinge eine Rolle wenn jemand "bewertet" wird - egal von wem und wo... Aber - die Helden der lauten Sprüche sind an der ernsten Front der Wahrhaftigkeiten meistens als erste immer gaaanz leise...... :D

Geschrieben
Zu Deinem letzten Satz: in aller Regel... Mehr soll es ja auch gar nicht sein, aber auch nicht weniger... Ich verstehe hier manchmal die stoischen Bockigkeiten nicht, nur weil eine Sache das geschriebene Waffengesetz nicht eindeutig hergibt... Ich sage ja immer: Das geschriebene Gesetz ist nur ein Teil des Ganzen, weiter nichts. Es spielen noch viele Dinge eine Rolle wenn jemand "bewertet" wird - egal von wem und wo... Aber - die Helden der lauten Sprüche sind an der ernsten Front der Wahrhaftigkeiten meistens als erste immer gaaanz leise...... :D

Genau! Wenn das GEsetz nicht genau aussagt daß man keine Waffe dem Büma ausleihen darf ohne amtliche Bestätigung mit notarischer Beglaubigung muß man sich bei der stasi melden und anzeigen! und dann könnte ja noch sein daß der IM Büchsenmacher heimlich bei der stasi angibt daß man eine waffe ohne Quitung bei ihm abgegeben hat. Dann wird´s ganz schlimm.

Ich habe mir schon mal weil ein Sicherheitschloß im Kofferaum einbauen lassen weil eventuel meine Kettensäge ins Waffengesetz aufgenommen wird!

Gruß H08

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