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IGNORED

MG34 Deko - Wer kann mir hier Hilfestellung geben?


sossenbinder

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Geschrieben

Hallo, ich besitze ein DEKO MG34 mit Zertifikat von 2006 und wollte heute eine Reinigungsaktion starten. Soweit konnte ich vieles zerlegen und säubern, bis natürlich auf den Lauf welcher verschweisst ist. Bei einer Sache bin ich aber hängen geblieben... Ich hätte auch noch gerne die Sachen (Mechanik von Abzug usw. gereinigt und geölt. Also alles was unter dem Griff sitzt am Gehäuse sitzt. Aber da komme ich nicht von aussen ran. Wie kann ich das zerlegen? Geht das überhaupt so einfach? Die Griffschalen habe ich ab bekommen, aber dann kam ich nicht weiter. Oben am Griff gibts zwei Schrauben (gehen quer durchs mg) die den ganzen griff wohl am gehäuse befestigen und irgendwie gekontert sind, die sind bombenfest - bekam ich nicht auf. wenn man unten am abzug vorne reinschaut, ist da auch noch ne art draht oder splint.

Wie bekomme ich das noch auseinander? hat jemand ne anleitung oder hilfestellung dazu?

Hier noch ein foto welches ich im internet bei google gefunden habe. die schrauben welche ich erstmal nicht aufbekomme habe ich rot markiert. der grüne pfeil zeigt auf den splint oder was das ist.

grüße

post-21930-1211998995_thumb.jpg

Geschrieben

@ sossenbinder

Die rot markierten Bolzen sind keine Schrauben. Auf der anderen Seite der Bolzen siehst Du sowas wie nach aussen gespreizte Klammerbolzen. Diese musst Du zusammendrücken und austreiben. Entweder es funktioniert mit einem normalen Bolzentreiber, oder mit einem Bolzentreiber, der in der Spitze kegelförmig ausgebohrt ist, um die Klammern zusammen zu drücken. Wenn diese Klammerbolzen herausgehauen sind, dann musst Du die äusseren Hülsen noch von der anderen Seite her herausdrücken, um das Griffstück abzunehmen.

Welche überflüssigen Abänderungen sind an deinem MG34 noch vorgenommen worden? Abzug und Gurtzuführer festgeschweißt?

Ich habe noch nie so ein unsinniges Zertifikat gesehen. Kannst Du mir es vielleicht mal einscannen und zukommen lassen?

Gruß

Jens

Geschrieben
@ sossenbinder

Die rot markierten Bolzen sind keine Schrauben. Auf der anderen Seite der Bolzen siehst Du sowas wie nach aussen gespreizte Klammerbolzen. Diese musst Du zusammendrücken und austreiben. Entweder es funktioniert mit einem normalen Bolzentreiber, oder mit einem Bolzentreiber, der in der Spitze kegelförmig ausgebohrt ist, um die Klammern zusammen zu drücken. Wenn diese Klammerbolzen herausgehauen sind, dann musst Du die äusseren Hülsen noch von der anderen Seite her herausdrücken, um das Griffstück abzunehmen.

Welche überflüssigen Abänderungen sind an deinem MG34 noch vorgenommen worden? Abzug und Gurtzuführer festgeschweißt?

Ich habe noch nie so ein unsinniges Zertifikat gesehen. Kannst Du mir es vielleicht mal einscannen und zukommen lassen?

Gruß

Jens

hallo jens, danke für die hilfe schon mal. bolzentreiber!? da weiss ich eben gar nicht was das für ein werkzeug ist. woher bekomme ich so ein werkzeug? geht es anders auch?

naja, änderungen sind viele gemacht. manche machen sicher sinn, wie der verschweisste und gebohrte lauf, der stahlstift im lauf oder das verschweisste patronenlager.

andere änderungen sind eher dann gar nicht mehr nötig. könntest du mir mal deine telefonnumer schicken? ich könnte dich mal anrufen, das würde mir sehr helfen. ich hoffe das ist für dich ok. das zertifikat kann ich fotografieren. scanner habe ich nicht. melde dich doch dann mal. telefon wäre klasse.

gruß

Geschrieben
-snip-

Welche überflüssigen Abänderungen sind an deinem MG34 noch vorgenommen worden? Abzug und Gurtzuführer festgeschweißt?

-snip-

Schönen guten Tag,

was bringt dich zu dem Schluß, das das Unbrauchbarmachen der Zuführeinrichtung überflüssig ist?

Lies hier Punkt 5 bis zu Ende.

Zitat:

Vollautomatische Handfeuerwaffen und Maschinengewehre der Nr. 29 a - c KWL verlieren ihre

Eigenschaft als Kriegswaffe nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und ihre Schußwaffeneigenschaft nach dem Waffengesetz (WaffG) durch Unbrauchbarmachung, wenn sie

folgende Anforderungen erfüllen:

1. -snip-

5. -snip-

Eine etwa vorhandene Zuführeinrichtung für gegurtete Patronenmunition muß mittels Verschweißung

ihrer beweglichen Teile funktionsunfähig, ein Trommelmagazin darf nicht ansetzbar sein.

Zitat Ende

Interessant auch, weil oft nicht gemacht ist die Sache mit dem Verschlußkopf (Punkt 4)

Grüße

Robert

Geschrieben

Hallo Robert,

für mich sind generell alle Abänderungen überflüssig, die über das Unbrauchbarmachen von wesentlichen Teilen hinausgehen. Das man sich an Vorschriften halten muss, dass ist mir klar; ich finde nur, dass weniger Abänderungen genügen, um eine Waffe unbrauchbar zu machen.

Warum sollen denn Rohrwechselklappen und Gurtzuführer zugeschweisst werden??? Damit der Besitzer einer Dekowaffe keinen funktionstüchtigen Lauf und Verschluss mehr einbauen kann, um die Waffe wieder funktionstüchtig zu machen?!

So ein Unfug! Wer eine Dekowaffe kauft und sich anschließend illegal den passenden Lauf und den Verschluss zulegt ist ja selten dämlich. Wozu erst ein teures Dekosammlerstück kaufen, um dann noch den noch teureren Rest (man muss ja auch erstmal einzelne Läufe und Verschlüsse bekommen können) dazu zu kaufen, wenn man einen funktionstüchtigen Vollautomaten einigermaßen preiswert vom Schwarzmarkt bekommen kann. Ist doch viel zu umständlich.

Da sieht man mal wieder, auf was für bescheuerten Wegen der Staat versucht, unser Leben hier sicherer zu machen. Anstatt zu versuchen, den Handel mit illegalen Waffen zu unterdrücken, werden nur solche dummen Geistesfürze auf von Steuergeldern finanzierten Gesetzesblättern gedruckt.

Und wie das mit dem Besitz von Altdekovollautomaten (nur Lauf und Verschluss abgeändert) geregelt ist, kann auch niemand so genau sagen. Gibt es da sowas wie einen Altbestandschutz?

Dieses Thema ist schon so oft in Internetforen breitgetreten worden und bisher gibt es keine genauen Infos darüber. Ich persönlich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es Personen gibt, die bei jeder Gesetzes- oder Vorschriftenänderung sofort zum nächsten Büchsenmacher (mit Genehmigung zur Bearbeitung von Kriegswaffen) rennen, um die neuesten vorgeschriebenen Schweisspunkte an ihren Dekovollautomaten anbringen zu lassen.

Gruß

Jens

Geschrieben
Hallo Robert,

für mich sind generell alle Abänderungen überflüssig, die über das Unbrauchbarmachen von wesentlichen Teilen hinausgehen. Das man sich an Vorschriften halten muss, dass ist mir klar; ich finde nur, dass weniger Abänderungen genügen, um eine Waffe unbrauchbar zu machen.

Warum sollen denn Rohrwechselklappen und Gurtzuführer zugeschweisst werden??? Damit der Besitzer einer Dekowaffe keinen funktionstüchtigen Lauf und Verschluss mehr einbauen kann, um die Waffe wieder funktionstüchtig zu machen?!

So ein Unfug! Wer eine Dekowaffe kauft und sich anschließend illegal den passenden Lauf und den Verschluss zulegt ist ja selten dämlich. Wozu erst ein teures Dekosammlerstück kaufen, um dann noch den noch teureren Rest (man muss ja auch erstmal einzelne Läufe und Verschlüsse bekommen können) dazu zu kaufen, wenn man einen funktionstüchtigen Vollautomaten einigermaßen preiswert vom Schwarzmarkt bekommen kann. Ist doch viel zu umständlich.

Da sieht man mal wieder, auf was für bescheuerten Wegen der Staat versucht, unser Leben hier sicherer zu machen. Anstatt zu versuchen, den Handel mit illegalen Waffen zu unterdrücken, werden nur solche dummen Geistesfürze auf von Steuergeldern finanzierten Gesetzesblättern gedruckt.

Und wie das mit dem Besitz von Altdekovollautomaten (nur Lauf und Verschluss abgeändert) geregelt ist, kann auch niemand so genau sagen. Gibt es da sowas wie einen Altbestandschutz?

Dieses Thema ist schon so oft in Internetforen breitgetreten worden und bisher gibt es keine genauen Infos darüber. Ich persönlich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es Personen gibt, die bei jeder Gesetzes- oder Vorschriftenänderung sofort zum nächsten Büchsenmacher (mit Genehmigung zur Bearbeitung von Kriegswaffen) rennen, um die neuesten vorgeschriebenen Schweisspunkte an ihren Dekovollautomaten anbringen zu lassen.

Gruß

Jens

Jens, kannst du mir helfen? Bitte melde dich nochmal auf meine Anfrage. danke

Geschrieben
...

... und bisher gibt es keine genauen Infos darüber.

...

Nicht ganz!

Ich habe vor Jahren eine Deko-MP´beim Beschußamt prüfen und mit dem entsprechenden offiziellen Stempel (Lasergravur) versehen lassen.

Die wissen auf jeden Fall, was alles erlaubt ist und was nicht!

Ein Anruf oder eine Mail dorthin räumt diesbzgl. Zweifel aus. Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, dass man "nachbessern darf", wenn etwas noch nicht OK ist (aber das mag je nach Beschußamt anders sein...).

Geschrieben

@ h m o

Mich interessiert es, ob die Dekowaffenzertifizierungbestimmung inzwischen von einer Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt worden ist; weisst Du zufällig was genaueres?

Ich kann mich noch genau an die Zeit erinnern, als ein paar "große" Dekowaffenhändler damit geworben haben, Alt-Dekovollautomaten von Kunden nachträglich beim Beschussamt zertifizieren zu lassen. So neugierig wie ich bin, habe ich bei diesen Händlern zum teil persönlich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass es keine wirkliche Zertifizierungsbestimmung gab und kein Beschussamt sowas unterstützen wollte. Ein Beschussamt ist zum Beschiessen von schussfähigen Schusswaffen da und nicht zum bestempeln von Metallschrott kam es von Seiten der Beschussämter.

Gruß

Jens

Geschrieben
@ h m o

Mich interessiert es, ob die Dekowaffenzertifizierungbestimmung inzwischen von einer Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt worden ist; weisst Du zufällig was genaueres?

Ich kann mich noch genau an die Zeit erinnern, als ein paar "große" Dekowaffenhändler damit geworben haben, Alt-Dekovollautomaten von Kunden nachträglich beim Beschussamt zertifizieren zu lassen. So neugierig wie ich bin, habe ich bei diesen Händlern zum teil persönlich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass es keine wirkliche Zertifizierungsbestimmung gab und kein Beschussamt sowas unterstützen wollte. Ein Beschussamt ist zum Beschiessen von schussfähigen Schusswaffen da und nicht zum bestempeln von Metallschrott kam es von Seiten der Beschussämter.

Gruß

Jens

hallo nochmal,

also ich habe erfolg gehabt und der griff ging ab. jetzt ist alles gereinigt und ich kann es in meine vitrine legen. bei meinem MG ist der gurtfüller, der abzugsmechanismus, patronenlager und der lauf verschweisst. ich habe dazu ein zertifikat von transarms. mann kann es zwar noch spannen, aber es wird nicht ganz hinten gefangen. der abzug ist auch fest.

nochmal einen fetten dank an euch für die hilfe.

@jens, falls ich noch eine frage habe melde ich mich mal bei dir. ansonsten danke für deine hilfe. hat sich erstmal erledigt. die schrauben gingen mit einer zange recht einfach auf.

grüße

Geschrieben
@ h m o

Mich interessiert es, ob die Dekowaffenzertifizierungbestimmung inzwischen von einer Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt worden ist; weisst Du zufällig was genaueres?

Ich kann mich noch genau an die Zeit erinnern, als ein paar "große" Dekowaffenhändler damit geworben haben, Alt-Dekovollautomaten von Kunden nachträglich beim Beschussamt zertifizieren zu lassen. So neugierig wie ich bin, habe ich bei diesen Händlern zum teil persönlich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass es keine wirkliche Zertifizierungsbestimmung gab und kein Beschussamt sowas unterstützen wollte. Ein Beschussamt ist zum Beschiessen von schussfähigen Schusswaffen da und nicht zum bestempeln von Metallschrott kam es von Seiten der Beschussämter.

Gruß

Jens

Also:

Das ich wenig Zeit habe:

Lies das Beschussgesetz samt Verordnung genau durch, da ist die Pflicht zu Vorlage bei einem BA zur Einzelprüfung oder einer Baumusterzulassung genau beschrieben.

Übrigens gibt es auch ein Merkblatt für den Umbau vom BA Köln, es gibt also "wirkliche Zertifizierungsbestimmungen".

Das ganze betrifft Waffen die dem WaffG unterliegen und nicht dem KWKG. Dafür ist das BMWi zuständig.

Ich habe etliche Dekowaffen für Kunden nachgearbeitet und dem BA Köln vorgelegt. Mit wem und wann du gesprochen hast weis ich nicht, der dort zuständige Herr Menzebach ist jedenfalls nicht deiner Meinung (und das schon seit Jahren).

Für die KWKG-Waffen ist wie gesagt das BMWI zuständig, ich habe vor einiger Zeit auch dort Waffen nach dem Dekoumbau aus dem KWKG entlassen lassen.

Über Sinn und Unsinn diverser Regelungen zu diskutieren bringt hier wenig, schreib dazu die zuständigen Behörden und Ministerien an und erläutere deinen Standpunkt, so wie ich dass auch schon gemacht habe.

Das Argument, das du "einen funktionstüchtigen Vollautomaten einigermaßen preiswert vom Schwarzmarkt bekommen kannst" ist natürlich keines, weil du gegen eine behördliche Auflage nicht mit der Begehung einer erheblichen Straftat argumentieren kannst (und spricht nicht für dein Umfeld)

Grüße

Robert

Archiviert

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