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IGNORED

Hülsen nach D bringen?


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wie schaut das rechtlich aus? Darf ich ne Hand voll abgeschossener Hüslen nem Kumpel nach D mitbringen?

IN D kein Ding.....sollten es GP11 oder GP90 sein....kriegst du in der CH probleme bei der Ausfuhr........

Geschrieben
Stinknormale 9mm Hülsen. Dazu paar Geschosse die ich im Schiesskeller gefunden und mitgenommen hab, weils sie geil aussehen :00000733:

mit 9 mm hülsen dürftest du eigentlich keine probleme bekommen, mit den geschossen auch nicht. das besitzen von hülsen und geschossen ist doch meines erachtens anch erlaubnisfrei (also auf die "normalen" kaliber bezogen).

grüße

K-D-W

Geschrieben

Ok, dann pack ich da mal ne Hand voll ein. Und die Gschosse sind eh bereits benutzt und schon deformiert.. von daher im Grunde wertloses Metall.

Geschrieben
Ok, dann pack ich da mal ne Hand voll ein. Und die Gschosse sind eh bereits benutzt und schon deformiert.. von daher im Grunde wertloses Metall.

ja, zivile 9mm Hülsen dürften kein Ding sein....Vorsicht ist nur bei Hülsen geboten,. die zum offizielen Schiessen vergünstigt angeboten werden ( GP90, GP11)

Geschrieben
... das besitzen von hülsen und geschossen ist doch meines erachtens anch erlaubnisfrei (also auf die "normalen" kaliber bezogen).

An der Erläuterung dieses Nachsatzes wäre ich nun interessiert... :P

Spass beiseite, der Krembempel ist rechtlich gesehen in .de nichts weiter als Altmetall, selbst in dicksten Kalibern (und das ist gut so).

Hülsen, Geschosse und selbst ZHs sind auch zusammen transportiert noch lange keine Munition.

Geschrieben
An der Erläuterung dieses Nachsatzes wäre ich nun interessiert... :P

Spass beiseite, der Krembempel ist rechtlich gesehen in .de nichts weiter als Altmetall, selbst in dicksten Kalibern (und das ist gut so).

Hülsen, Geschosse und selbst ZHs sind auch zusammen transportiert noch lange keine Munition.

hey

mit geschossen und hülsen liegst du vollkommen richtig jedoch kommst du mit ZH s schon in den bereich gefahrgut, da dort sprengstoffe enthalten sind und da wirds kritisch, die darfst du rechlich noch nicht mal mit der post schicken, da ZH massenexlosiv sind!!!

hast du mal gesehen wies aussieht wenn 1000 ZH auf einmal hochgehen?

willst du auch nicht sehen gibt einen riesen knall und alle übereste fliegen durch die luft

http://forum.waffen-online.de/style_images...icons/icon5.gif

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Geschrieben
Mir gings um eine waffenrechtliche Erwerbsberechtigung - und die braucht man für ZH nicht.

Gefährlich ist viel, nimm mal 500g Acetylsalicylsäure zu Dir, das geht i.d.R. auch nur einmal.

Ich weiß jetzt nicht wie du von 1000 zh auf 500gramm ass kommst

jedoch um dich zu beruhigen, wenn du keine kapilare blutung hast sezt ass nur deine gerinnung sehr weit herab, da es nicht ganz oben in der gerinnungkaskade wirk nicht wie die lyse http://forum.waffen-online.de/style_images...icons/icon4.gif

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Geschrieben

Und ich verstehe nicht, was der von Dir hier verzapfte das Thema verfehlende Käse mit der Würdigung des rechtlichen Status von ZH zu tun hat - für die Dinger wird keine EWB benötigt, fertig.

Nimm die 500g ASS einfach auf nüchterenen Magen :00000733: - die Blutgerinnung dürfte Dein geringstes Problem sein.

Ansonsten kann man hier natürlich vortrefflich Müll ins Thema kippen, indem man die besondere Gefährlichkeit von ZH detailliert diskutiert und am besten noch einen Gesetzesvorschlag ausarbeitet, der besagt, dass für diese fortan eine EWB erforderlich ist. Die meisten Forenteilnehmer, die mit ZH umgehen sind sicher absolut naiv und unerfahren und müssen dringend aufgeklärt werden.

Jaja, das Leben ist gefährlich und endet regelmäßig mit dem Tod...

€: Um zum Thema zurückzufinden:

War da nicht was von Hartkerngeschosse, die jetzt auch einzeln dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen?

Hm, zunächst mal wurde das WaffG und nicht das KWKG geändert ;).

So wie ich die Gesetzesänderung gelesen habe, tauchen entsprechende Geschosse als Ergebnis einer Änderung nun in der Kategorie A der Waffenrichtlinie auf, was aber nichts mit einer Verbotsvorschrift des WaffG zu schaffen hat.

D.h. die Hartkernmumpeln müssten eigentlich noch legal sein (sofern ich nicht eine andere Bestimmung überlesen habe).

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