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IGNORED

Ansuchen WBK


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Geschrieben

Hallo raptors Resi G.

Nachdem ich deine Ausführung gelesen habe, dachte ich du bist Kadersoldat. :confused:

Als Kadersoldat (UO, O) sollte es normal kein Problem sein die Nachweise zu bekommen.

mfg

dragon08

Geschrieben

ad IWÖ-Liste!

Natürlich sind auf der IWÖ-Homepage Psychologen aufgeführt, die das offiziell machen (dürfen).

Das sind sozusagen "alle". Wenn du einen Tipp bezüglich geistig normaler Psychologen haben willst, ruf einfach an oder frag schriftlich nach. Du wirst sicher eine passende Antwort erhalten (ein Freund von mir hat das so gemacht).

LG; TheRiddler.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hat man eine Chance schon mit 18 eine WBK zu bekommen?

Was das Bundesheer betrifft, ich war bei der Musterung, bin wegen einem leichten Gehörschaden untauglich (Bescheinigung habe ich).

Mir wurde nämlich von Leuten im Verein wo ich öfter zu Gast bin gesagt, sobald man beim Heer war kann man die WBK beantragen.

Gibt es da Möglichkeiten?

Nicht nur dass ich auch endlich Faustfeuerwaffen am Stand schießen möchte, ich habe langsam bedenken dass dank dem Brüsseler Sauhaufen bald keine neuen WBK mehr ausgestellt werden...

Geschrieben

Hallo,

Bundesheer braucht man :rolleyes: soso wer hat dir denn das erzählt? Braucht man nur insofern als dass man als Tauglicher nicht Zivildiener werden sollte, wenn man anschließend die WBK oder die Jagdkarte machen möchte.

WBK gibt es ab 18 wenn du besondere Gründe glaubhaft machen kannst. Also im Prinzip hängt es von deiner Behörde ab, ist aber möglich. Würde da mal überlegen was du an Gründen angeben könntest und dann vorsichtig auf der Behörde nachfragen.

Gruß Georg

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort :)

Das mit dem Bundesheer hörte ich von allen Bekannten im Verein und von meinem Büchsenmacher...

(Die meinten vermutlich aber das Waffenverbot für Zivildiener)

Welche Gründe könnte ich denn da angeben?

Ich habe bereits ein .22LR-Repetiergewehr, allerdings bin ich in keinem Verein weil der örtliche HSV nur einen 25m-Stand hat, dort sind also nur Pistolen- und Revolverschützen.

Ich schieße manchmal am "Innviertler Schützenhof" in Antiesenhofen, aber Dienstag Abend ist immer schlecht, ich werde mich aber bemühen öfter dort sein zu können.

Ich habe auch noch kein Verbrechen miterlebt oder ähnliches, dass ich einen besonderen Grund zur Selbstverteidigung hätte...

Also was wären denn gute Gründe?

Kleiner Lichtblick: Mein Vater kennt wen auf der BH, der laut ihm ein fanatischer Jäger ist.

Ich weiß allerdings nicht wofür der zuständig ist, wenn der für die WBK zuständig ist wäre das genial :)

Geschrieben

Schreib als Begründung für die WBK:

- Selbstverteidigung

- Sammlerinteresse

- Technisches Interesse

- Sportzwecke

Umbedingt so viel wie möglich aufzählen, dann geben die auf der Behörde meistens auf irgendwie herumzustreiten. Selbstverteidigung sollte unter den Gründen angeführt sein, ansonsten hat man keinen Rechtsanspruch auf die WBK (im österr. WaffG wird die "Bereithaltung zur Selbstverteidigung" als Rechtfertigungsgrund anerkannt).

Du musst nicht überfallen worden sein um eine Begründung zur SV zu haben. Genausowenig wie du die KFZ-Versicherung erst dann abschließt wenn du einen Unfall hast. Führe SV als Begründung an und fertig.

Wenn es dir jetzt um das "ab 18" geht: überlege dir Gründe die für dich sprechen könnten und gehe damit zur Behörde. Wenn der Bearbeiter gewillt ist dann wird er dir auch sagen welchen Grund er akzeptieren wird, und diesen führst du dann an. Wenn er nicht gewillt ist, dann hilft dir die SV als Begründung auch erst ab 21 Jahren etwas.

Bin auch ab und an mal in Münsteuer. Schöner Schießstand wo man sich austoben kann, macht Spaß dort.

Gruß Georg

Geschrieben
Wenn es dir jetzt um das "ab 18" geht: überlege dir Gründe die für dich sprechen könnten und gehe damit zur Behörde. Wenn der Bearbeiter gewillt ist dann wird er dir auch sagen welchen Grund er akzeptieren wird, und diesen führst du dann an. Wenn er nicht gewillt ist, dann hilft dir die SV als Begründung auch erst ab 21 Jahren etwas.

Danke für deine Hilfe :)

Genau, es geht mir um das ab 18 - es ist ja nicht so sicher wie lange es noch WBKs gibt dank EU...

Was für mich spricht: Schwer zu sagen was da bedeutend wäre...

Ich meine, ich war noch nichmal wegen Lapalien wie "Rauchen unter 16" mit dem Gesetz in Konflikt (abgesehen davon dass ich gar nicht rauche), aber das sollte ja die Selbstverständlichkeit sein wenn man eine WBK beantragt...

Ich fühle mich auch reif und zuverlässig genug und handle generell sehr überlegt, aber das ist ja auch eher selbstverständlich.

Ausserdem sind das alles Dinge, die ich behaupte...

Woran dachtest du da so?

Kanst du mir ein paar Beispiele nennen?

Geschrieben

Zum Beispiel:

du bist Jäger und willst Schrot HA führen (dann gibts sogar WP)

du arbeitest bei einem Büchsenmacher, evtl. "Heimarbeiten" notwendig

du arbeitest an einem gefährdetem Arbeitsplatz wo zB nachweislich schon eingebrochen wurde

du bist ein hervorragender Sportschütze der eigene Waffen benötigt

..

Einfach mal nachdenken was so auf dich zutreffen könnte und bisschen kreativ sein.

Gruß Georg

PS: Ich wusste auch nicht dass bisher mal jemand wegen rauchen unter 16 Jahren eine Vorstrafe oder sowas bekommen hätte (bin auch so jemand der in seinem ganzen Leben noch nie geraucht hat)

Geschrieben

Das sieht dann schlecht für mich aus.

Ich bin zwar Sportschütze, aber ich nehme weder an Bewerben teil noch bin ich in einem Verein...

Würde es helfen, vorher dem HSV beizutreten und diese Mitgliedschaft dann als Begründung anzugeben?

(Der HSV ist der einzige Verein in Ried und hat nur 25m-Stände...)

PS: Ich wusste auch nicht dass bisher mal jemand wegen rauchen unter 16 Jahren eine Vorstrafe oder sowas bekommen hätte (bin auch so jemand der in seinem ganzen Leben noch nie geraucht hat)
Das war auch nur ein (übertriebenes) Beispiel
Geschrieben

Hergott, zeig doch mal etwas Eigeninitative. Ich schreibe doch hier keine Begründungen für eine WBK, das sollte ja auch nur als Beispiel alles gemeint werden. Und unabhängig welche Begründung du anführst, wichtig ist es einzig und allein dass der Bearbeiter auf der Behörde das anerkennt. Also denk mal etwas nach und frage auf der Behörde.

Gruß Georg

Geschrieben
Hergott, zeig doch mal etwas Eigeninitative. Ich schreibe doch hier keine Begründungen für eine WBK, das sollte ja auch nur als Beispiel alles gemeint werden. Und unabhängig welche Begründung du anführst, wichtig ist es einzig und allein dass der Bearbeiter auf der Behörde das anerkennt. Also denk mal etwas nach und frage auf der Behörde.

Ich würde ja gerne Eigeninitiative zeigen, aber ich habe eben das Problem keine Ahnung zu haben, welche Begründung nützlich wäre.

Morgen frage ich mal beim Büchsenmacher nach wie die Sachbearbeiter dem gegenüber stehen, wenn aber der Schießsport nicht reicht obwohl der einzige örtliche Verein nur 25m-Stände hat bzw. man da Erfolge vorweisen muss, dann habe ich aber Pech gehabt.

Danke jedenfalls für deine Hilfe

Geschrieben
Morgen frage ich mal beim Büchsenmacher nach wie die Sachbearbeiter dem gegenüber stehen, wenn aber der Schießsport nicht reicht obwohl der einzige örtliche Verein nur 25m-Stände hat bzw. man da Erfolge vorweisen muss, dann habe ich aber Pech gehabt.

Prinzipiell gilt: man muss keine Erfolge im Sinne von guten Platzierungen bei Schießergebnissen aufweisen. Mitmachen reicht völlig.

Trenck

Geschrieben
Prinzipiell gilt: man muss keine Erfolge im Sinne von guten Platzierungen bei Schießergebnissen aufweisen. Mitmachen reicht völlig.

Servus,

das stimmt völlig, aber wenn ich dann lese:

Ich bin zwar Sportschütze, aber ich nehme weder an Bewerben teil noch bin ich in einem Verein...

und mich in einen Sachbearbeiter reinversetze, dann tät ich mich auch fragen, was das für ein Sportschütze ist, der weder in einem Verein ist noch an irgendwelchen Bewerben teilnimmt.

Um als Sportschütze zu gelten, muß man übrigens nichtmal an Bewerben teilnehmen. Es langt, regelmäßig an Schießübungen teilzunehmen, und das bestätigt zu kriegen. Das wird halt meist ein Verein sein, aber wenn man in einem solchenen auch nicht ist ...

@ der Papst: ich kann mich Promo mit der Eigeninitiative nur anschließen. EI bedeutet NICHT, hier um Gründe zu bitten, die DU dann verwenden kannst, um Dir eine WBK zu beschaffen, für die Du im Moment - nennen wir das Kind beim Namen - nichtmal selber einen Grund findest - außer "will haben".

Solang Du nichtmal in einem Verein bist - oder zumindest als Gastschütze regelmäßig wo schießt - wirst Du ein Problem damit haben, zu versichern, Du hättest sportliche Ambitionen.

Geschrieben

@Papst: Bist du nicht der Exildeutsche? Hast du noch einen deutschen Pass? Könnte nämlich evtl. auch hinzu kommen dass das eine zusätzliche "Last" wird.

Gruß Georg

Geschrieben
Servus,

das stimmt völlig, aber wenn ich dann lese:

und mich in einen Sachbearbeiter reinversetze, dann tät ich mich auch fragen, was das für ein Sportschütze ist, der weder in einem Verein ist noch an irgendwelchen Bewerben teilnimmt.

Um als Sportschütze zu gelten, muß man übrigens nichtmal an Bewerben teilnehmen. Es langt, regelmäßig an Schießübungen teilzunehmen, und das bestätigt zu kriegen. Das wird halt meist ein Verein sein, aber wenn man in einem solchenen auch nicht ist ...

@ der Papst: ich kann mich Promo mit der Eigeninitiative nur anschließen. EI bedeutet NICHT, hier um Gründe zu bitten, die DU dann verwenden kannst, um Dir eine WBK zu beschaffen, für die Du im Moment - nennen wir das Kind beim Namen - nichtmal selber einen Grund findest - außer "will haben".

Solang Du nichtmal in einem Verein bist - oder zumindest als Gastschütze regelmäßig wo schießt - wirst Du ein Problem damit haben, zu versichern, Du hättest sportliche Ambitionen.

Ich habe es ja schon geschrieben, in meiner Stadt gibt es nur 1 Verein (HSV), ich habe dort auch angefragt, da hieß es dann, nur Kurzwaffen (was bei ausschließlich 25m-Ständen auch irgendwo verständlich ist).

Hätte der HSV auch 50- oder 100m-Stände würde ich nichtmal an eine WBK denken - oder vielleicht an Kurz und Lang, jedenfalls wäre ich dann dem HSV sofort beigetreten.

Mein wahrer Grund für die WBK ist also, dass ich sie brauche um dem Verein überhaupt beitreten zu können, das wird aber kaum akzeptiert werden vom Sachbearbeiter... (oder sehe ich das falsch?)

Genau darum habe ich hier um Gründe gefragt, die ich zusätzlich angeben könnte.

Promo: Ich bin österreichischer Staatsbürger.

Das "Exildeutscher" bezieht sich nur darauf, dass meine Familie eigentlich nur umgezogen ist (1944 gab es ja kein Österreich) und war auch nicht wirklich ernst gemeint.

Zum Thema Eigeninitiative: Ich habe euch den wahren Grund gesagt (ich habe es beim 1. mal wirklich blöd formuliert) und habe überhaupt keine Ahnung was der Sachbearbeitert da von mir höhren will.

Genau darum habe ich so gefragt.

Geschrieben
Mein wahrer Grund für die WBK ist also, dass ich sie brauche um dem Verein überhaupt beitreten zu können, das wird aber kaum akzeptiert werden vom Sachbearbeiter... (oder sehe ich das falsch?)

Was'n das für ein Verein, in den Du erst mit WBK eintreten kannst ??

Irgendwas stimmt da nicht.

Geschrieben
Was'n das für ein Verein, in den Du erst mit WBK eintreten kannst ??

Irgendwas stimmt da nicht.

Die WBK ist nicht Vorraussetzung um beizutreten, aber was soll ich ohne Kurzwaffe in einem Verein mit 25m-Ständen?

Geschrieben

Der Verein hat auch Vereinswaffen und meist nette Kollegen die dir ihre Waffen leihen können. Wenn du aber unabhängig sein willst, dann kannst du WBK beantragen. Der Sachbearbeiter wird dir aber - sofern er nicht äußerst gutgläubig und blauäugig ist - sicher nicht eine WBK ausstellen damit du dem Verein (der sich ohnehin erst mal seine Mitglieder aussucht) beitreten kannst, außer die geben dir das so schriftlich.

Kann ich an einem anderen Beispiel auch verdeutlichen - es gibt Leute die gehen gerne auf die Behörde und beantragen Waffenpass weil sie bei einem Bewachungsinstitut arbeiten wollen - so ihre Aussage. Könnte ja jeder kommen, oder? Ich glaube angesichts dieses Beispieles wird es auch klar wieso du wenn du als Begründung Sportschießen heranziehst zuvor Mitglied wo sein solltest.

Nochmal zur Eigeninitiative: diese war lediglich so gemeint als dass du selbst nachdenken solltest welche Gründe dafür sprechen könnten dir eine WBK vor dem 21. Lebensjahr auszustellen, und nich hier im Forum jemanden sozusagen darum bittest dir die Begründung zu schreiben. Niemand kennt deinen Bearbeiter, niemand kennt dich persönlich (zumindest ich nicht), also liegt es an dir eine passende Begründung zu finden und mit dieser dann zum Amt zu gehen. Mögliche Begründungen wurden genannt und sollten beispielhaft verdeutlichen wie so etwas aussieht, dies auf deine Situation umzumünzen und passend auszuformulieren oder neue Ideen zu finden obliegt nun dir selbst.

Gruß Georg

Geschrieben

Wegen dem "deutschen Paß", auch wenns in dieem Fall jetzt hinfällig ist:

EWR Bürger sind im WaffG, österreichsichen Staatsbürgern gleichgestellt. Gewisse Unterschiede(was vor allem den Erwerb bzw. meldungen betrifft) werden dann nur noch nach dem Wohnsitz gemacht.

Geschrieben
Kann ich an einem anderen Beispiel auch verdeutlichen - es gibt Leute die gehen gerne auf die Behörde und beantragen Waffenpass weil sie bei einem Bewachungsinstitut arbeiten wollen - so ihre Aussage. Könnte ja jeder kommen, oder? Ich glaube angesichts dieses Beispieles wird es auch klar wieso du wenn du als Begründung Sportschießen heranziehst zuvor Mitglied wo sein solltest.

Du meinst also, mit einem Mitgliedsausweis vom HSV hätte ich wesentlich bessere Chancen?

Das dachte ich mir auch schon...

Am Mittwoch ist dort ja wieder am meisten los, ich gehe da einfach mal hin und rede mit denen drüber.

Geschrieben
Wegen dem "deutschen Paß", auch wenns in dieem Fall jetzt hinfällig ist:

EWR Bürger sind im WaffG, österreichsichen Staatsbürgern gleichgestellt. Gewisse Unterschiede(was vor allem den Erwerb bzw. meldungen betrifft) werden dann nur noch nach dem Wohnsitz gemacht.

Meines Wissens wird das ganze aber trotzdem auch irgendwie mit dem Vorstrafenregister etc. usw. in Deutschland abgeglichen, und läuft dann gleich über ein paar Instanzen. Und wenn man schon bereit ist jemanden der noch nicht da 21. Lebensjahr vollendet hat eine WBK auszustellen, dann wird man sich nicht umbedingt die lange Prozedur antun wo dann womöglich wer vom BMI das mitkriegt und man selber "eine auf den Deckel" bekommt, so war das gemeint ..

Gruß Georg

Geschrieben

Alles klar. Ja die "Vorlebenserhebungen" gehen natürlich an alle (ehemaligen) Wohnsitzbehörden raus. Ist beim Österreicher der 60 mal umgezogen ist aber auch recht aufwendig.

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