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IGNORED

Erbwaffe ohne Munitionserwerb aber Wiederladeschein ?


Tantalus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mit einer WBK auf der nur eine 22er (lfB) steht gibts hier kein NC, da die lfB nicht wiederladbar ist.

...und da liegst Du falsch: Es ist zwar finanziell sicherlich Blödsinn, aber man kann Hülsen mit Randzünder erwerben und Pulver und Geschoß selbst setzen. Wem's Spaß macht...

Gruß, Ronald

Geschrieben
Er hat keine WBK und keinen MES aber eine Erlaubnis nach §27 und lädt seine .38er selbst.

---

Tom

WEIL er wohl MITGLIED in dem Verein ist.

DAMIT hat er ein Bedürfnis nachgewiesen und erhielt den "Sprengstoff"schein.

Wie schon öfters erwähnt: HEUTZUTAGE ist der Schießsportverein (und eine Mitgliedschaft in einem solchen) der EIGENTLICHE Erlaubniserteiler- nicht die Behörde, diese muß nur vollziehen. (Vorausgesetzt, die Weste ist rein und ohne Flecken)-

Geschrieben
...und da liegst Du falsch: Es ist zwar finanziell sicherlich Blödsinn, aber man kann Hülsen mit Randzünder erwerben und Pulver und Geschoß selbst setzen. Wem's Spaß macht...

Gruß, Ronald

mag ja sein, daß es prinzipiell möglich wäre.

Das interessiert aber meine Behörde nicht die Bohne.

Originalzitat Sachbearbeiter: " Eine eingetragene .32er ( mit Mun. Erwerb) ist

das mindeste, sonst gibts keinen Pulverschein."

Das mögliche Wiederladen für Vereinswaffen wird HIER nicht akzeptiert.

Geschrieben

@ tantalus : hat dir dein Verein ein Bedürfnis bescheinigt? wenn ja, dann kann der SB nicht ablehnen. Die Erlaubnis nach § 27 hat nichts mit eigenen Waffen zu tun, nur das Bedürfnis ist ausschlaggebend. Wenn der SB sich verweigert, Anwalt einschalten, dann klappts schnell.

gruß

sts

Geschrieben
@ tantalus : hat dir dein Verein ein Bedürfnis bescheinigt? wenn ja, dann kann der SB nicht ablehnen. Die Erlaubnis nach § 27 hat nichts mit eigenen Waffen zu tun, nur das Bedürfnis ist ausschlaggebend. Wenn der SB sich verweigert, Anwalt einschalten, dann klappts schnell.

gruß

sts

Hi sts,

um mich gehts nicht.

Auch, wenn ich mich jetzt wiederhole:

Hier gibt es den Pulverschein NUR mit eigenen Waffen.

Dies handhabt scheinbar jede Behörde anders.

Geschrieben
Hi sts,

um mich gehts nicht.

Auch, wenn ich mich jetzt wiederhole:

Hier gibt es den Pulverschein NUR mit eigenen Waffen.

Dies handhabt scheinbar jede Behörde anders.

Dann sag' uns jetzt einfach mal wo "hier" ist. Nur, damit nicht aus Versehen einer von uns dorthin zieht...

Ronald

Geschrieben

Auch ich wiederhol mich: Das Bedürfnis nach Pulverschein hat nichts mit eigener Waffe zu tun!!! Sollte das Bedürfnis vom Verein bestätigt sein, so muss der SB den Antrag weiterleiten und bearbeiten. Sollte er ablehnen, muss dies schriftlich erfolgen. Mit dem Schriftstück dann zum Anwalt und dann wil ich mal sehen ob das nicht funktioniert. WICHTIG IST DAS BEDÜRFNIS, NICHT DIE EIGENE WAFFE!!!

gruß

sts

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