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IGNORED

"Lehrgangsbestätigung f. Aufsichtspersonen v. Schießstätten"


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus zusammen,

unser Verein ist verwaltungstechnisch zu einem anderen Landratsamt verlagert worden. Früher haben wir die Standaufsichten nur beim damaligen Landratsamt angemeldet.

Jetzt wollen die eine "Lehrgangsbestätigung für die Aufsichtsperson von Schießstätten".

Hat sich da seit dem 01.04.2008 auch was verändert? Beim alten LRA wurde nur die sachkundige Aufsicht benannt und der Fall war erledigt....

Besten Dank schonmal.

Gruß Tauschi

Ach, noch was... Unsere Schießstätten verteilen sich nun auf mehrere Landkreise. Reicht die Meldung beim LRA des Vereinssitzes oder müssen die Aufsichten bei den Behörden der Landkreise in denen sich die Stände befinden gemeldet werden?

Geschrieben
Servus zusammen,

unser Verein ist verwaltungstechnisch zu einem anderen Landratsamt verlagert worden. Früher haben wir die Standaufsichten nur beim damaligen Landratsamt angemeldet.

Jetzt wollen die eine "Lehrgangsbestätigung für die Aufsichtsperson von Schießstätten".

Hat sich da seit dem 01.04.2008 auch was verändert? Beim alten LRA wurde nur die sachkundige Aufsicht benannt und der Fall war erledigt....

Besten Dank schonmal.

Gruß Tauschi

Ach, noch was... Unsere Schießstätten verteilen sich nun auf mehrere Landkreise. Reicht die Meldung beim LRA des Vereinssitzes oder müssen die Aufsichten bei den Behörden der Landkreise in denen sich die Stände befinden gemeldet werden?

Die neue Behörde verlangt wahrscheinlich doch einen Nachweis der Sachkunde, dass die zur Standaufsicht angezeigten Personen auch die entsprechenden Voraussetzungen haben.

Zuständig für ortsfeste Schießstätten ist die Behörde, in deren Bezirk die Schießstätte liegt.

Geschrieben

Dankeschön :)

Die neue Behörde verlangt wahrscheinlich doch einen Nachweis der Sachkunde, dass die zur Standaufsicht angezeigten Personen auch die entsprechenden Voraussetzungen haben.

Die Verlangen zum Sachkundenachweis noch diese "Lehrgangsbestätigung für die Aufsichtsperson von Schießstätten".

Oder wollen die vielleicht das Eine oder das Andere? Das geht aus deren Formular nicht klar hervor....

Grübelgrübel

Geschrieben
Dankeschön :)

Die Verlangen zum Sachkundenachweis noch diese "Lehrgangsbestätigung für die Aufsichtsperson von Schießstätten".

Oder wollen die vielleicht das Eine oder das Andere? Das geht aus deren Formular nicht klar hervor....

Grübelgrübel

Gemäß § 10 AWaffV müssen die Aufsichten sachkundig sein. Die Sachkunde wird in §§ 1-3 AWaffV geregelt.

Eine "erweiterte Sachkunde", speziell für Aufsichtspersonen von Schießstätten, sieht das WaffG nicht vor. (Was nicht immer sinnvoll ist)

Einige Verbände dagegen fordern verbandsintern eine gesonderte Sachkunde für Aufsichtspersonen.

Frag doch einfach mal bei der Behörde nach, welche Nachweise erbracht werden sollen.

Geschrieben
Frag doch einfach mal bei der Behörde nach, welche Nachweise erbracht werden sollen.

In unserem Verband ist es beispielsweise so, dass die vor dem 01.10.2003 sachkundig geprüften Personen sich von einem Verantwortlichen eine Unterweisung in die Aufsichtspflichten bestätigen lassen müssen (ggf. nach einer Nachschulung), und die nach dem Termin geprüften bereits im Rahmen der Sachkundeprüfung eine Unterweisung bekommen, die dann gesondert bestätigt wird.

Zum Thema, was diese Unterweisung beeinhalten muss, habe ich gefunden:

Auf der Gesamtvorstandssitzung des DSB am 13. November 2004 wurden

„Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. als Qualifizierungsrichtlinie von Aufsichtspersonen (Standaufsicht)“ beschlossen.

Geschrieben
Beim DSB bekommste ne Lizens nach bestandenen Lehrgang.

Die Info nutzt dem Tauschi jetzt allerdings gar nichts :rolleyes:.

Ich denke mal, am besten ist die "unauffällige" Nachfrage beim Amt, will heißen: Nachfragen ohne dem Behördenmitarbeiter den Floh von der Verbandsbescheinigung gleich mit ins Ohr zu setzen.

Geschrieben

Hossa,

beim BDS Bayern werden auf der Homepage keine Standaufsichten-Kurse angeboten. Da werden nur Schießleiterlehrgänge angeboten :traurig_16:

Schießleiter ist doch nicht Standaufsicht oder andersrum, oder wie oder was? Dann wären ja (fast) alle Aufsichten nicht zum Aufsichten berechtigt, wenn die jetzt alle `nen Schießleiterlehrgang haben müssten.....

Verzwickt.... Trete ich`s beim LRA breit, trete ich vielleicht eine Lawine los.

Die unauffällige Nachfrage bringt bei den verschiedenen LRAs leider verschiedene Handhabungen derselben :confused: Desisjaderscheissgrummel

Geschrieben
Hossa,

beim BDS Bayern werden auf der Homepage keine Standaufsichten-Kurse angeboten. Da werden nur Schießleiterlehrgänge angeboten :traurig_16:

Schießleiter ist doch nicht Standaufsicht oder andersrum, oder wie oder was? Dann wären ja (fast) alle Aufsichten nicht zum Aufsichten berechtigt, wenn die jetzt alle `nen Schießleiterlehrgang haben müssten.....

Verzwickt.... Trete ich`s beim LRA breit, trete ich vielleicht eine Lawine los.

Die unauffällige Nachfrage bringt bei den verschiedenen LRAs leider verschiedene Handhabungen derselben :confused: Desisjaderscheissgrummel

Diese Bescheinigung habe ich schon 198?? in Stuttgard gemacht, bei dem damals bekannten Rechtsbeistand Waffenrecht Dörflinger. Der hatte die behördliche Genehmigung, diese Sachkunde zu bescheinigen. Auch damals schon hat die eine oder andere Behörde sowas verlangt. Macht für mich aber auch Sinn, sondt hat die Standaufsicht genau so viel Wert (auch gegenüber einer Versicherung im Schadensfall) wie die frühere SK-"Bescheinigung".

Jeder hat sie gekriegt. Keiner wusste genau, was es eigendlich ist.

Wir machen bei den SK-Lehrgängen wenn gewünscht die Aufsicht gleich mit, sind ca. 2 Std. zusätzlich und einige Fragen in der Prüfung. Steht dann auch auf der staatlich anerkannten Urkunde.

Gab bisher noch nie Schwierigkeiten, weil mit der Behörde abgesprochen und genehmigt.

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