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IGNORED

Können Ehepaare sich eine WBK teilen ?


guni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und erst mal danke fürs Lesen

Habe mal eine Frage ist es möglich das Ehepaare sich eine WBK teilen, also Sie (die Frau und Sachkundig ist)auf der WBK des Mannes eingetragen wird sie selbst hat keine WBK ist aber wie gesagt Sachkundig und möchte nur die Waffen des Mannes mit benutzen. Ist dieses möglich oder ist hier auch wider das komplette Prozedere mit Bedürfnis Verband usw. von Nöten den die Waffen sind ja vorhanden und so muss der Mann nicht jedes Transport zu Schießtand begleiten.

Mit freundlichen Grüßen guni

Geschrieben
Hallo und erst mal danke fürs Lesen

Habe mal eine Frage ist es möglich das Ehepaare sich eine WBK teilen, also Sie (die Frau und Sachkundig ist)auf der WBK des Mannes eingetragen wird sie selbst hat keine WBK ist aber wie gesagt Sachkundig und möchte nur die Waffen des Mannes mit benutzen. Ist dieses möglich oder ist hier auch wider das komplette Prozedere mit Bedürfnis Verband usw. von Nöten den die Waffen sind ja vorhanden und so muss der Mann nicht jedes Transport zu Schießtand begleiten.

Mit freundlichen Grüßen guni

Hallo!

Der Umgang mit den Waffen hat wenig mit der Sachkunde zu tun! Sie muss (wie Ihr Mann) ein Bedürfnis (§8) nachweisen, um den Umgang mit den Waffen haben zu dürfen! Sie muss ebenso §2, §5 und §6 nachweisen, §7 hat sie ja!

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

allerdings ist es doch so, dass wenn sie eine wbk hat, könnte ihr mann ihr eine berechtigung ausstellen, dass sie mit seinen waffen umgehen darf (also zum schießstand transportieren kann). zwar braucht sie dann auch eine wbk, bräuchte sich aber sicherlich keine waffe eintragen lassen oder sehe ich das falsch. denn es kann ja auch jeder andere sportschütze der waffen hat einem anderen der eine wbk hat seine waffen für einen zeitraum (ich glaube max. 14 tage) geben, damit er die z.b. in der urlaubszeit in seinen tresor legt.

Geschrieben
allerdings ist es doch so, dass wenn sie eine wbk hat, könnte ihr mann ihr eine berechtigung ausstellen, dass sie mit seinen waffen umgehen darf (also zum schießstand transportieren kann). zwar braucht sie dann auch eine wbk, bräuchte sich aber sicherlich keine waffe eintragen lassen oder sehe ich das falsch. denn es kann ja auch jeder andere sportschütze der waffen hat einem anderen der eine wbk hat seine waffen für einen zeitraum (ich glaube max. 14 tage) geben, damit er die z.b. in der urlaubszeit in seinen tresor legt.

Und wo hat Sie die WBK her?

Geschrieben

Letzter Satz 1. Seite:"Die Erlaubnis gilt auch für die auf S6 genannten Personen"

Also mal auf dem Amt fragen, ob die Frau durch Nachweis der Sachkunde und nach Überprüfung persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit eingetragen wird.

Man sollte aber überlegen ob aus verschiedenen Gründen, z.B. wegen des Erwerbstreckungsgebots, sie sich nicht doch gleich eine eigene Karte ausstellen lassen soll.

Geschrieben

Hi Guni,

mein Wissensstand ist,

es gibt die Möglichkeit eine WBK Auszustellen auf der mehrere Berechtigte für eine

Waffe eingetragen sind. Das Bedürfnis ist ja von dem Partner der die Waffe kaufen kann

gedeckt. Die Bedürfnisausstellung vom Verband langt also 1x.

Sachkunde und die Behördliche Überprüfung brauchen aber beide.

DA wirst Du Dich wohl beim zuständigen SB beraten lassen müssen.

Gruß

Stephan

Geschrieben
Und wo hat Sie die WBK her?

ja ich habe gedacht sie ist sachkundig (gem. § 7WaffG) wenn sie das natürlich nicht hat, sieht es schlecht aus. ich bin jetzt ganz einfach mal davon ausgegangen, dass sachkundig heißt, dass die prüfung abgelegt / bestanden wurde ?!

Geschrieben

Eine weitere Person kann auf der letzten Seite eingetragen werden, wenn diese die Voraussetzung einer WBK erfüllt. Steht so auch auf der 1. Seite der WBK.

Bei Ehepaaren würde ich davon dringend abraten, denn es kann zwar die zweite Person die Waffen ohne weitere Erlaubnis benutzen, aber für die zweite Person gibt es keine Extra-Waffen.

Wenn aber die zweite Person das m.M. ohnehin erforderliche Bedürfnis vorweisen kann, sollte diese auch eine eigene WBK bekommen. Eine mögliche Verleihe untereinander kann man immer privat schriftlich definieren, als Jäger benötigt das bei Langwaffen noch nicht mal. (§ 13, Ziff. 4 - Jagdschein ist einer WBK gleichgestellt)

Meine Frau hat ihre eigene WBK problemlos bekommen und hat auch ihre eigenen Waffen.

An sich hätte eine gemeinsame WBK nur den Vorteil der gesparten Gebühren.

Was mir noch gerade einfällt. Die Ehefrau kann doch mit den Waffen des Mannes auf dem Schießen soviel sie will. Das ändert ja auch der Eintrag in die WBK nichts. Es wäre ja nur der Vorteil, des alleinigen Transportes, Schießens und Mun-Einkauf.

Mein Rat - wenn Ehefaru ohnehin schon sachkundig ist und sie Spaß am Schießen hat, sollte sie auch ihr eigenes Zeugs bekommen. Dann hat man auch nicht den Nachteil, dass die Waffen dauernd umgestellt werden müssen. Jeder Mensch guckt ein wenig anders uns braucht eine individuelle Visiereinstellung.

Geschrieben
Hast du natürlich Recht. Wenn dann muß auch beiderseits ein Bedürfnis vorliegen.

aber es muss sicherlich nicht bei beiden für jede einzelne waffe ein bedürfnis vorliegen.

am sinnvollsten ist es sicherlich, dass sich jeder ehepartner erst auf die eigene wbk alle waffen besorgt, die sie/er gerne hätte und danach ein gemeinsame wbk angestrebt wird.

unter gemeinsamer wbk ist im übrigen lediglich der in diesem fred bereits erwähnte vermerk auf seite 6 zu verstehen, dass "diese wbk auch für person xy gilt".

IMI

Geschrieben
Hast du natürlich Recht. Wenn dann muß auch beiderseits ein Bedürfnis vorliegen.

Ich Dir nur sagen, wie es bei uns ist.

Die Ehefrau muss 12 Monate im Verein trainieren.

Der Verband muss das Bedürfnis bestätigen (Waffen die beim Ehemann eingetragen sind)

Sachkundeprüfung muss vorliegen.

Ehefrau muss ausdrücklich gegenüber der Behörde auf eigene WBK+Waffen verzichten.

Sie wird als Mitverfügungsberechtigte eingetragen und darf dann die WBK und Waffen so nutzen als wenn sie

Inhaberin der WBK wäre.

Man muss es mit den Sachbearbeitern besprechen, bei vernünftiger Argumentation lassen sie mit sich reden.

in denBundesländern aber unterschiedliche Handhabung.

MFG

Dieudonne

Geschrieben

p.s.:

meine großeltern hatten auch ne gemeinsame wbk - mit 4 kurzwaffen. also hatte sicherlich nicht jeder von ihnen ein bedürfnis für 4 kurzwaffen

Geschrieben

Jeder einzelne muss die Voraussetzungen für eine WBK bzw. Schusswaffe erfüllen können. Ansonsten könnte ja ein Sportschütze oder Jäger einfach seinen sachkundigen Bruder, Mama, Nachbarn, Dönerbudeninhaber eintragen lassen, der dann die tatsächliche Gewalt ausüben dürfte.

Daher macht das bei Privatpersonen m.E. keinen Sinn. Vielmehr ist das für VereinsWBK gedacht, damit auch eine zweite Person Munition einkaufen kann bzw. die Waffen ausgeben darf.

Geschrieben

Oder in Lebensgemeinschaften - das erleichtert dann die gegenseitig Benutzung der Waffen; ohne diesen dauernden Leihzetteltohuwabohu!

Ich nehme allerdings gerne die Leihzettel auf mich, da ich eine Restringierung, in welcher Art auch immer, seitens der Behörde fürchte, wenn man erstmal via gemeinsamer WBK auf mehr Waffen "Zugriff" hat.

IMI

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo und erst mal danke fürs Lesen

Habe mal eine Frage ist es möglich das Ehepaare sich eine WBK teilen, also Sie (die Frau und Sachkundig ist)auf der WBK des Mannes eingetragen wird sie selbst hat keine WBK ist aber wie gesagt Sachkundig und möchte nur die Waffen des Mannes mit benutzen. Ist dieses möglich oder ist hier auch wider das komplette Prozedere mit Bedürfnis Verband usw. von Nöten den die Waffen sind ja vorhanden und so muss der Mann nicht jedes Transport zu Schießtand begleiten.

Mit freundlichen Grüßen guni

Hallo Guni,

ist im WaffG. im § 10 Abs. 2 (Satz 1) geregelt. Die Grundvoraussetzungen (§ 4 - 8 WaffG.) müssen allerdings vorhanden sein.

MfG

M.222

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