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IGNORED

Wie 2/6 Regelung verstehen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie wird die 2/6 Regelung eigentlich ausgelegt?

- Gelten die 2 Waffen für jew. ein halbes Kalenderjahr (also 2 Waffen am 30.06. und 2 weiter am 01.07. möglich)?

- Muss nach dem Kauf von 2 Waffen mind. ein halbes Jahr gewartet werden?

- Darf mal alle 3 Monate eine Waffe kaufen?

- Betrifft diese Regelung nur den Kauf auf die Neue Gelbe oder zählt auch ein Kauf auf Grün dazu?

Und vor allem: Was passiert, wenn man mal nicht dran denken sollte und im halben Jahr 3 Waffen auf Gelb kauft?

Verwirrte Grüße

Blacksmith

Geschrieben

Hallo

Soweit wie ich das weis kannst du 2 Waffen in einen Halbjahr kaufen auch innerhalb von 2 Tagen oder Wochen danach mußt du 6Monate warten vom Kaufdatum ab, nach den 6Monaten kannst du wieder 2 kaufen. Wenn du die 3. kaufts innerhalb 1 halbjahres kann es zu einer Ordnungsstrafe kommen,so ging es einen Bekannten.

Geschrieben

Servus

weis nicht ob es dir weiter hilft aber auf meiner neuen gelben WBK steht folgendes:

Nach § 14 abs. 2 Satz 3WaffG dürfen Sportschützen innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Auf Waffenbesitzkarten nach § 14 Abs. 2 und 3 WaffG (Grüne WBK) erworbene Schusswaffen zählen mit.

das heisst im grund genommen wenn du z.b. deine erste Waffe am 01.01 kaufst und eine weitere am 01.02 kannst du eine dritte Waffe erst am 01.07 und eine vierte Waffe erst am 01.08 kaufen! Allerdings gibt es auch hier ausnahmeregelungen die du am besten mit deinem SB abklärst!

Gruß

Matthias

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo,

wie wird die 2/6 Regelung eigentlich ausgelegt?

- Gelten die 2 Waffen für jew. ein halbes Kalenderjahr (also 2 Waffen am 30.06. und 2 weiter am 01.07. möglich)?

- Muss nach dem Kauf von 2 Waffen mind. ein halbes Jahr gewartet werden?

- Darf mal alle 3 Monate eine Waffe kaufen?

- Betrifft diese Regelung nur den Kauf auf die Neue Gelbe oder zählt auch ein Kauf auf Grün dazu?

Und vor allem: Was passiert, wenn man mal nicht dran denken sollte und im halben Jahr 3 Waffen auf Gelb kauft?

Verwirrte Grüße

Blacksmith

Hallo,

das Erwerbsstreckungsgebot, auch 2 / 6 Regelung genannt, besagt, dass du innerhalb eines halben Jahres nur 2 Waffen erwerben darfst.

Die Frist beginnt mit dem Eintrag der ersten Waffe in deine WBK.

Das bedeutet z. B.:

1. Waffeneintrag am 01. März 2008

Im Zeitraum bis zum 31. August / 01. September kannst du dir dann deine 2. Waffe kaufen, somit die 2. Waffe pro Halbjahr.

Es zählen WBK gelb und WBK grün gemeinsam.

Beim Kauf einer 3. Waffe im Halbjahr wirst du ein Problem bekommen. :traurig_16:

MfG

M.222

Geschrieben

  • "in der Regel nicht", d.h. es darf Ausnahmen geben
  • es dürfen nicht innerhalb der jeweils zurückliegenden 6 Monaten mehr als 2 erwerbsberechtigungspflichtige Schußwaffen erworben worden sein, außer Deine zuständige Behörde sieht das als eine Ausnahme an.
  • verstehst Du Dich gut mit Deinem Amt, dann einfach hingehen, erklären, bitten, ggf. als Ausnahme von der Regel beantragen ...
  • Erwerben heißt nach dem WaffG immer noch in Besitz nehmen. Wenn nicht Du sondern ein anderer Berechtigter die Waffe in Besitz nimmt, kann sie bei diesem warten, bis Du sie besitzen darfst.

Geschrieben
Hallo,

wie wird die 2/6 Regelung eigentlich ausgelegt?

1- Gelten die 2 Waffen für jew. ein halbes Kalenderjahr (also 2 Waffen am 30.06. und 2 weiter am 01.07. möglich)?

2- Muss nach dem Kauf von 2 Waffen mind. ein halbes Jahr gewartet werden?

3- Darf mal alle 3 Monate eine Waffe kaufen?

4- Betrifft diese Regelung nur den Kauf auf die Neue Gelbe oder zählt auch ein Kauf auf Grün dazu?

Und vor allem: Was passiert, wenn man mal nicht dran denken sollte und im halben Jahr 3 Waffen auf Gelb kauft?

Verwirrte Grüße

Blacksmith

Blacksmith,

es heißt innerhalb eines halben Jahres dürfen nicht mehr als 2 Waffen erworben werden.

Also z.B. am 1.8. und am 12.10.eine gekauft , ist die nächste am 2.2. möglich, die nächste am 13.4.

Von der vorletzten Waffe an gerechnet ein halbes Jahr und ein Tag.

1- Mit dem Kalenderjahr hat das nichts zu tun, aber so wäre es auch möglich.

2- Wenn Du zwei Waffen auf einmal gekauft hast, mußt Du natürlich ein halbes Jahr warten

3- das geht natürlich auch

4- Gute Frage. Der Waffenhändler, dem Du Deine gelbe vorlegst, kann nicht wissen daß Du gestern zwei Waffen auf die Grüne gekauft hast. Aus diesem Grund würde ich mal sagen pro WBK.

Aber um sicher zu gehen würde ich mal, wenn der Fall eintreten sollte, bei Deiner Behörde nachfragen wie die das sieht.

Der Händler muß sich vergewissern, ob er Dir die Waffe verkaufen darf. Sollte er (und Du natürlich vorher auch) es übersehen, daß das schon die 3. Waffe im Halbjahr auf die gelbe ist, dann wird es für Dich und den Händler eng. Kaufst Du von privat, wird man in erster Linie Dich am Wickel haben. Also besser vorher nachsehen.

Gruß

Rainer

Geschrieben

hallo blacksmith,

also ich denke dass dies in der nächsten zeit ein problem geben wird, mit dem noch einige zu känpfen haben. :traurig_16:

diese regelung wird, wie man hört, im augenblick von behörde zu behörde und sogar von SB zu SB unterschiedlich ausgelegt. :confused:

ich denke für uns betroffene ist die beste auslegung, man rechnet immer vom vorletzeten eintrag 6 monate hinzu! dann kommt man nie unter ein halbes jahr für 2 käufe.

auf unserer behörde wird die 2/6 regel auf alle käufe angwandt! also auch auf grün.

den fehler ne dritte zu kaufen hab ich gemacht, als ich noch nicht wusste, dass grün mitberücksichtigt wird. hat kaum drei tage gedauert, da hatte ich schon ein schreiben " Vollzug des Waffenrechts" im postkasten. mir wurde eine frist von 10 tagen eingeräumt die waffe zum händler oder zur behörde zur aufbewahrung abzugeben. man bemerke, dass bis zum ablauf der 6 monatsfrist, noch genau 20 tage fehlten.

nachdem sich der landesverband eingeschaltet hat gings dann doch gleich.

man beachte den zusatz "in der regel"

mal sehen wie es anderstwo gehandhabt wird ???

gruß hans

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