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IGNORED

Kurze Frage


Rheinhesse

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Geschrieben

ich bin 24 jahre alt und habe mir jetzt eine neue gelbe wbk geholt.

darf ich wenn ich erst 24 bin mit den GK-langwaffenwaffen meines vaters ohne ihn auf den schiessstand fahren?

er wird falls er das muss auch eine erlaubnis dafür schreiben.

falls es eine rolle spielt ich wohen in Rheinlandpfalz

in meinem verein haben die leute gesagt, ich solle mich auf den wbk´s mit eintragen lassen - geht das oder ist es anders einfacher/ billiger?

oder darf ich nur mit den kk waffen von ihm schiessen gehen bis ich 25 bin?

Geschrieben

Hallo, die 25 Jahre sind nur relevant für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis.

Bist Du bei erstmaliger Antragstellung jünger, musst Du bei beabsichtigtem GK-Erwerb entweder

- ein fachärztliches Gutachten über Deine persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen (§ 6 Abs. 3 WaffG) bei der Waffenbehörde vorlegen

- eine Einschränkung auf Deiner WBK für die olympischen Disziplinen bis zur Erreichung des 25. LJ dulden oder

- den Antrag zurückziehen. :rolleyes:

Gast Michael222
Geschrieben
ich bin 24 jahre alt und habe mir jetzt eine neue gelbe wbk geholt.

darf ich wenn ich erst 24 bin mit den GK-langwaffenwaffen meines vaters ohne ihn auf den schiessstand fahren?

er wird falls er das muss auch eine erlaubnis dafür schreiben.

falls es eine rolle spielt ich wohen in Rheinlandpfalz

in meinem verein haben die leute gesagt, ich solle mich auf den wbk´s mit eintragen lassen - geht das oder ist es anders einfacher/ billiger?

oder darf ich nur mit den kk waffen von ihm schiessen gehen bis ich 25 bin?

Hallo,

meine Fragen:

1. Was hat man dir den diesbezüglich bei deiner Waffensachkundeausbildung gesagt ???

2. Hast du eine MPU ???

MfG

Michael222

Geschrieben
Hallo,

meine Fragen:

1. Was hat man dir den diesbezüglich bei deiner Waffensachkundeausbildung gesagt ???

2. Hast du eine MPU ???

MfG

Michael222

zu1: ist schon eine zeit lang her - hatte ich vergessen zu fragen.

zu2: nein habe keine mpu gemacht, da ich bisher immer nur mit meinem vater schiessen gegangen bin.

außerdem wollte ich eigentlich wissen ob er mir die GK gewehre zum schiesstraining überlassen kann.

würde gerne auch ab und zu alleine schiessen gehen. im verein haben sie gesagt, dass ich auch mit den GK gewehren kommen kann. will denen nur nicht zu viel vertrauen schenken un bei einer verkehrskontrolle dann dumm schauen

beim sachkundelehrgang haben wir gelernt, dass man afeen an andere ausleihen darf

Geschrieben
ich bin 24 jahre alt und habe mir jetzt eine neue gelbe wbk geholt...

Des Pudels Kern ist die Frage, ob schon was (Waffen) in DEINER WBK eingtragen ist?

...beim sachkundelehrgang haben wir gelernt, dass man Waffen an andere berechtigte ausleihen darf

Das würde ich noch ergänzen!

Geschrieben
Des Pudels Kern ist die Frage, ob schon was (Waffen) in DEINER WBK eingtragen ist?

Das würde ich noch ergänzen!

meine wbk ist noch komplett leer wollte mir demnächst mal ein kk matchgewehr holen und im juli wenn ich 25 bin eine rem. 700 police oder was ähnliches. .

heisst es nicht das ich generell berechtigt bin waffen zu führen, wenn ich eine wbk habe?

Gast Michael222
Geschrieben
meine wbk ist noch komplett leer wollte mir demnächst mal ein kk matchgewehr holen und im juli wenn ich 25 bin eine rem. 700 police oder was ähnliches. .

heisst es nicht das ich generell berechtigt bin waffen zu führen, wenn ich eine wbk habe?

Hallo

Die gelbe WBK (§14/4 WaffG.) berechtigt dich z. Z. nur zum Führen/Verbringen von Waffen im Kaliber .22lfb und / oder Kal. 12, (oder kleiner, Kal.16, Kal.20) da keine MPU vorhanden ist.

18. Lebensjahr bis 21. Lebensjahr - nur .22lfb und / oder Kal. 12 / 16 / 20 (§ 14 Abs. 1 WaffG.)

auch nach vollendetem 21. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr ohne MPU nur o.G. Kaliber,

mit MPU Großkaliber.

Ab 25 kannst du dir dann eine Remington 700 kaufen !!

MfG

M.222

Geschrieben
Hallo

Die gelbe WBK (§14/4 WaffG.) berechtigt dich z. Z. nur zum Führen/Verbringen von Waffen im Kaliber .22lfb und / oder Kal. 12, (oder kleiner, Kal.16, Kal.20) da keine MPU vorhanden ist.

18. Lebensjahr bis 21. Lebensjahr - nur .22lfb und / oder Kal. 12 / 16 / 20 (§ 14 Abs. 1 WaffG.)

auch nach vollendetem 21. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr ohne MPU nur o.G. Kaliber,

mit MPU Großkaliber.

Ab 25 kannst du dir dann eine Remington 700 kaufen !!

MfG

M.222

ok - dann muss ich halt noch bis juli damit warten

ich danke euch für die infos

Geschrieben
heisst es nicht das ich generell berechtigt bin waffen zu führen, wenn ich eine wbk habe?

Ist scheinbar echt schon lange her die Sachkunde...

Das Dokument das zum Führen berechtigt hieß Waffenschein.

Geschrieben

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem

Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung......

Edit: B) durch B ) ersetzt

Archiviert

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