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IGNORED

neues waffengesetz


erwin_hartig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

brauch mal eure hilfe zum neuen waffengesetz.

ich habe ein einhandrettungsmesser mit einer klingenlänge (die geschliffene länge) von 8cm. wenn ich das ausklappe aretiert die klinge mechanisch. wie halt so nen einhandmesser halt ist.

jetzt meine frage, fällt das messer unter verbotene gegenstände nach dem neuen waffengesetz? zumindest meinte das nen freund von mir.

Geschrieben

Wobei es dem TE nicht um die gegenwärtige Rechtslage geht, sondern um die Situation, wie sie nach der diesjährigen WaffG-Novelle gegeben sein wird.

Ich bin zwar - interessenbedingt - nicht der Messerexperte, aber in der Diskussion um die Berliner Bestrebungen ging es vornehmlich um ein Verbot des (zugriffsbereiten) Führens "gefährlicher" Messer.

Die Anhörung im am 13.02. Innenausschuss dazu, respektive die Haltung des Berliner Sachverständigen war/ist so abstrus, dass hier nach meinem Darfürhalten kein entsprechendes Verbot zu befürchten ist - wie gesagt, auch dort ging es um das Führen, nicht um die Einstufung als verbotenen Gegenstand. Bei besagter Anhörung fuchtelte ein zackiger preußischer Komissar mit einem Einhand-Rettungsmesser herum und vertrat die Auffassung, dass ein Führen solcher Gegenstände verboten werden müsse (wie weltfremd, bei einem Rettungsmesser).

Diese Berliner Zirkusnummer stieß beim BKA als auch bei den anderen SVs auf Widerstand, so dass meine persönliche Einschätzung ist, dass es diesbezüglich zu keinem generellen Führverbot kommen wird (geschweige denn zu einer Erweiterung der Kategorie verbotener Gegenstände).

Ganz sicher kann man dies allerdings erst sagen, wenn das Ergebnis weiterer Beratungen um die Novelle vorliegt bzw. ein aktualisierter Entwurf (auch das zuletzt im Januar veröffentlichte Dokument ist nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion) veröffentlicht wird.

Geschrieben

Ich möchte mich erst einmal bei euch bedanken für euer hilfe. Jetzt werde ich mal auf einen Nummer sicher gehen und zur unteren Waffenbehörde das Teil schleppen. Eigentlich sollte dieser Staatsvertreter das 100%tig wissen.

Geschrieben
Ich möchte mich erst einmal bei euch bedanken für euer hilfe. Jetzt werde ich mal auf einen Nummer sicher gehen und zur unteren Waffenbehörde das Teil schleppen. Eigentlich sollte dieser Staatsvertreter das 100%tig wissen.

Ich bin jetzt auch nicht der Experte, aber vielleicht solltest Du das bleiben lassen ?!

Geh doch mal in´s Messerforum, die wissen das.

Geschrieben

Das kannst Du Dir sparen.

Nach jetzigem Recht eindeutig nicht verboten. Die Waffenrechtsnovelle, in der u.U. ein neue Regelung für das Führen (nicht Erwerb und Besitz) neu geregelt werden sollen, kommt ja erst zum 1.4. und wird erst am 14.3. im Bundesrat beraten.

Außerdem hätte die mündliche Meinung eines SB keinerlei rechtliche Wirkung. Dem SB dürften Belange um Messer ohnehin kaum bekannt sein. Er ist in erster Linie für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständig und da geht es um Schusswaffen und Munition.

Meine rein persönliche Anmerkung zu neuen "Messerregeln". Da sich die Fraktionen völlig uneins sind, wird da keine Mehrheit zu Stande kommen.

Geschrieben
...

Überdies sollte das mitführen im Auto oder auch für handwerker, Sicherheitspersonal oder Erzieher sogar zur Pflicht gemacht werden.

...

Also wenn Du mit dieser Argumentation nicht auf taube Ohren stößt werde ich in der Folge versuchen das Mitführen der Jagdwaffe zur Pflicht zu machen, denn auch hierfür kann ich gute Gründe nennen :rolleyes:

In den USA hat es dazu geführt, daß auf jedem Flughafen zig Defibrilatoren hängen um jederzeit defibrilieren zu können. Wie's geht weiss ja jeder der die Doktorsoaps sieht...

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