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IGNORED

KK Stand


Roland U

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wir müßen unseren 100 Meter KK Stand neu Einzäunen.

Hat jemand von euch Ahnung wie Hoch der Zaun sein muß-

Vielen Dank für die Antworten.

Roland

Geschrieben
Hallo,

wir müßen unseren 100 Meter KK Stand neu Einzäunen.

Hat jemand von euch Ahnung wie Hoch der Zaun sein muß-

Vielen Dank für die Antworten.

Roland

Nun denn- warum nicht "DIE" fragen, welche (mal) den Stand abgenommen/genehmigt haben?

Das entsprechende Amt wird dann schon seine (verbindliche) Wunschliste präsentieren.

MfG!

Geschrieben

... also unser Zaun ist 2 Meter hoch, bis jetzt hatte die Abnehmer damit keine Probleme. Er darf halt nur nicht "Aus Versehen" überwunden werden. Interessanter war bei uns die Frage, in welchem Abstand die Schilder "Schießstand .... Lebensgefahr --- Betreten für Unbefugte verboten" aufgestellt werden müssen. Nach Meinung des Sachbearbeiters so, daß man an jeder Stelle des Zauns mindestens eins im Blickfeld hat ... ich sag nur Tunnelblick :huh:

Geschrieben
... also unser Zaun ist 2 Meter hoch, bis jetzt hatte die Abnehmer damit keine Probleme. Er darf halt nur nicht "Aus Versehen" überwunden werden. Interessanter war bei uns die Frage, in welchem Abstand die Schilder "Schießstand .... Lebensgefahr --- Betreten für Unbefugte verboten" aufgestellt werden müssen. Nach Meinung des Sachbearbeiters so, daß man an jeder Stelle des Zauns mindestens eins im Blickfeld hat ... ich sag nur Tunnelblick :huh:

Das mit den Schildern wollte man bei uns auch haben!

Geschrieben

Das hängt bei uns in der Gegend sehr stark vom Schießstandsachverständigen ab. Unserer ist 1,80m mit Stacheldraht oben drauf. Haben wir aber auch erst vor ein paar Jahren erhöht. Wir haben aber auch Glück was das Umland angeht. Auf der einen Seite fließt ein Fluss und die andere ist auch nicht sehr trocken. ;)

Geschrieben
Das mit den Schildern wollte man bei uns auch haben!

Hallo, die Höhe ist auch vom "Umfeld" abhängig, aber generell ist man mit ca. 2 m oder 1,80 plus Stacheldraht im grünen Bereich. Die Schilder sollten obligatorisch sein. Es ist davon auszugehen, das auch Menschen, die des Lesens unkundig sind, egal ob durch Alter, Bildung oder Herkunft begründet, einen niedrigeren Zaun evtl. nicht als "Hindernis" empfinden. Es muß jedem klar sein, dass ein solcher Zaun keine Streuobstwiese einzäunt. Am besten fährt man heutzutage, wenn man noch Schilder mit Lebensgefahr anzeigenden Symbolen zusätzlich aufhängt. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Sinn macht auch, den Versicherungsträger (schriftlich) zu befragen, damit dieser sich im Schadensfall nicht rausreden kann.

Geschrieben
... also unser Zaun ist 2 Meter hoch, bis jetzt hatte die Abnehmer damit keine Probleme. Er darf halt nur nicht "Aus Versehen" überwunden werden. Interessanter war bei uns die Frage, in welchem Abstand die Schilder "Schießstand .... Lebensgefahr --- Betreten für Unbefugte verboten" aufgestellt werden müssen. Nach Meinung des Sachbearbeiters so, daß man an jeder Stelle des Zauns mindestens eins im Blickfeld hat ... ich sag nur Tunnelblick :huh:

Schilder machen ja auch nur dann Sinn, wenn man am Zaun stehend eins sehen kann. Bei 500 m Seitenlänge eines Zauns machen an jeder Ecke angebrachte (also insgesamt 4) Schilder weinig Sinn. Im Normalfall sind ca. 10 bis 15m ok, kommt aber auch z.B. auf Bewuchs und Geländeform an. Wenn man den Wald/Zaun vor lauter Bäumen/Büschen/Buckeln nicht sieht...

Geschrieben

mit 1,8 Meter und Stacheldraht könnte es Probleme geben, wenn der Stacheldraht vom Boden erreichbar ist. Wenn nun ein 2 - Meter - Pilzesucher strauchelt und reinfällt - Schadenersatzklage. Wir haben auch welchen drauf (ist aber nicht nötig, zumal die Kiddies wenn Sie neugierig sind eh immer den Maschendraht aufschneiden :confused: ) - da machte man uns auch drauf aufmerksam. Und wie gesagt, es geht nicht um Einbruchsschutz, sondern lediglich darum, daß die Pilzesucher nicht überraschend zwischen den Kugelfängen auftauchen.

Geschrieben
Das hängt bei uns in der Gegend sehr stark vom Schießstandsachverständigen ab. Unserer ist 1,80m mit Stacheldraht oben drauf.

!.80m MIT STACHELDRAHT....!!! Muß ein interessanter Typ sein- der Sachverständige!

Aber mal ernsthaft:

Als Standbetreiber würde ich mir alle angeforderten baulichen Veränderungen immer (vor Durchführung) schriftlich geben lassen.

Was ist, wenn die Behördenleuchte mal die Arbeit gänzlich einstellt (weil in Rente gehend) oder er versetzt wird?

Ein neuer -mit neuen Schikanen- löst ihn ab und das Spiel geht von vorne los.

In meiner Stadt haben es die behördlichen Antigunner geschafft, einem privaten Standbetreiber einen vor 100 Jahren errichteten Stand, durch ebenfalls die Auflage, einen Rundumzaun zusätzlich zu bauen, indirekt zu schließen.

Wegen eines angrenzenden Waldes (steil ansteigend, ohne öffentliche Wege) und der Möglichkeit von umherstreunenden Pilzsuchern- so wurde argumentiert- nach bisher jahrzehntelangem (unfallfreiem) Betrieb.

Ergebnis: Der finanzielle Aufwand war für den Pächter unerschwinglich, der Stand (mit fast 20 Langwaffenbahnen) wurde quasi durch die kalte Küche geschlossen.

Nur am Rande: Das angechlossene Bürgerschützenheim mit prima Gastronomie brannte nach geraumer Zeit fast vollständig aus.

Jetzt ist nach meinem Hörensagen etwas Anderes, Gemütliches mit gedämpftem Licht eingerichtet worden.

DAFÜR mußte allerdings KEIN hoher Zaun errichtet werden:

Wahrscheinlich, weil "kein Schuß" die "Bahn" verlassen kann!

Schlußfolgerung: Eine Kneipe und/oder Pu.. genehmigt zu bekommen, ist leichter als bei einem Schießstand.

MfG!

Geschrieben

Hi! Wir verwenden einen herkömmlichen Wildschutzzaun ca. 2m hoch und in 2,30 ist Stacheldraht gespannt.

Sehr wichtig war underem Schaverständigen, dass der Zaun auf dem Boden aufliegt, und keine Lücken sichtbar sind. (Von hochheben hat er scheinbar noch nix gehört)

Geschrieben
Hi! Wir verwenden einen herkömmlichen Wildschutzzaun ca. 2m hoch und in 2,30 ist Stacheldraht gespannt.

Sehr wichtig war underem Schaverständigen, dass der Zaun auf dem Boden aufliegt, und keine Lücken sichtbar sind. (Von hochheben hat er scheinbar noch nix gehört)

Und dann noch Starkstrom drauf und Ihr werdet NIE irgendwelche unerwünschten Besucher haben!

Geschrieben

RiLi 4.2.2:

die anlage ist grundsätzlich durch eine 2 meter hohe umzäunung einzufrieden, vorzugsweise aus mind. 1,50 meter maschendraht mit drei darüber angebrachten stacheldrähten.

RiLi = richtlinien für die errichtung, die abnahme und das betreiben von schießständen, wiesbaden, 2000

Geschrieben
!.80m MIT STACHELDRAHT....!!! Muß ein interessanter Typ sein- der Sachverständige!

Aber mal ernsthaft:

Als Standbetreiber würde ich mir alle angeforderten baulichen Veränderungen immer (vor Durchführung) schriftlich geben lassen.

Was ist, wenn die Behördenleuchte mal die Arbeit gänzlich einstellt (weil in Rente gehend) oder er versetzt wird?

Ein neuer -mit neuen Schikanen- löst ihn ab und das Spiel geht von vorne los.

In meiner Stadt haben es die behördlichen Antigunner geschafft, einem privaten Standbetreiber einen vor 100 Jahren errichteten Stand, durch ebenfalls die Auflage, einen Rundumzaun zusätzlich zu bauen, indirekt zu schließen.

Wegen eines angrenzenden Waldes (steil ansteigend, ohne öffentliche Wege) und der Möglichkeit von umherstreunenden Pilzsuchern- so wurde argumentiert- nach bisher jahrzehntelangem (unfallfreiem) Betrieb.

Ergebnis: Der finanzielle Aufwand war für den Pächter unerschwinglich, der Stand (mit fast 20 Langwaffenbahnen) wurde quasi durch die kalte Küche geschlossen.

Nur am Rande: Das angechlossene Bürgerschützenheim mit prima Gastronomie brannte nach geraumer Zeit fast vollständig aus.

Jetzt ist nach meinem Hörensagen etwas Anderes, Gemütliches mit gedämpftem Licht eingerichtet worden.

DAFÜR mußte allerdings KEIN hoher Zaun errichtet werden:

Wahrscheinlich, weil "kein Schuß" die "Bahn" verlassen kann!

Schlußfolgerung: Eine Kneipe und/oder Pu.. genehmigt zu bekommen, ist leichter als bei einem Schießstand.

MfG!

Diese Antwort zeigt dieselbe Einstellung wie ich sie in anderen Themenbereichen verfolgen kann: Alle die etwas auszusetzen haben sind "Leuchten", vorzugsweise von Behörden. Und alle "Schikanen" werden generell schriftlich als sogenannte Auflagen vorgelegt. Dann entscheidet NICHT der SSV, sondern die Genehmigungsbehörde was und wie es umgesetzt wird. Hier in Hessen sind alle SSV PRIVATLEUTE, die von den Vereinen beauftragt werden (müssen). Die im Beitrag bemängelte Aufforderung einen Zaun zu errichten, besteht seit Jahren/Jahrzehnten. Nur weil einige sich nie an Auflagen gehalten haben oder der damals sehr oft noch "Vereinsinterne" SSV die ihm obliegenden Aufgaben nur unvollständig erfüllt hat kommt es nun, da die RiLi auch durch neue gesetzliche Vorgaben sehr genau umgesetzt werden und die SSV ständiger Weiterbildung unterliegen (und ihre ZAhl erheblich geschrumpft ist) zu unangenehmem Erwachen bei einigen. Ich habe auch schon Vereinen sagen müssen, sie hätten lieber statt alle 3 Jahre in neue Bestuhlungen fürs Vereinsheim und eine neue Zapfanlage zu investieren mal etwas am Stand tun müssen. Beliebt macht man sich dadurch nicht.

Aber nicht jeder Schützenkollege der mal googelt oder die RiLi gelesen hat, weiß auch was sie bedeuten oder wie sie umgesetzt werden müssen.

Und bevor sich wieder alle beschweren und anfangen zu schimpfen: Wenn die RiLi nicht mehr vom DSB sondern (ab 01.04.08) vom IM erstellt werden und als SSV mit einer Übergangszeit von 5 Jahren nur noch öffentlich bestellte und vereidigte SSV eingesetzt werden dürfen, werden sich einige überlegen, ob es nicht besser gewesen wäre statt immer zu mosern mal über den Zweck der RiLi und der SSV nachzudenken. Und nicht immer nur zu versuchen, auf möglicht billigem Wege die jeweilige Abnahme hinter sich zu bringen. Ich habe, wenn die Vereine überhaupt über Unterlagen (angeblich nie übergeben, verloren gegangen usw.) verfügten, Gutachten aus vergangenen Zeiten eingesehen, die haben schon damals diesen Namen nicht verdient.

Und gleichzeitig erlebe ich Vereine, die zu mir kommen und sagen ihr "alter" SSV war da und hat in 15 min. 3 verschiedene Anlagen eines Vereins abgenommen, sie wissen aber selbst, dass es einige gravierende Mängel gibt. Nachschau und Beratung ergibt dann, dass sofort mit dem Umbau begonnen wird (Eigenleistung) um den Betrieb überhaupt aufrecht zu erhalten zu können. Und nachdem die Vorstände haftbar sind, tauchen auf einmal auch hier und da Mängel oder zumindest Fragen auf.

Und eins ist klar: KEIN SSV will freiwillig einen Stand schließen oder einen Verein in den finanziellen Ruin treiben. Aber hier kommt mal wieder die tolle Einstellung " die anderen sind schuld, wir haben 25 Jahre nichts gemacht, aber es lief gut - warum also sollen wir ausgerechnet jetzt was ändern?

Ich kann`s bald nicht mehr hören! Denkt erstmal nach, was ihr machen würdet wenn man euch verantwortlich macht! Und wenn ihr mal wie ich versucht habt eine Haftpflicht für SSV abzuschließen - da würdet ihr euch wundern. Die meisten Versicherungen machen es einfach nicht - weil Beratung!! dabei ist. Und dieses Risiko will niemand versichern.

Und ansonsten kann ich mal wieder nur auf D. Nuhr verweisen. Und empfehlen mal bei der BW nachzufragen, welche Sicherheitsbauten (so heißt beim Stand auch ein Zaun) für einen Schießstand seit Kaisers Wilhelm und früher vorgeschrieben sind. Und das bestimmt ohne jeden Grund, rein aus Schikane.

Geschrieben
Hi! Wir verwenden einen herkömmlichen Wildschutzzaun ca. 2m hoch und in 2,30 ist Stacheldraht gespannt.

Sehr wichtig war underem Schaverständigen, dass der Zaun auf dem Boden aufliegt, und keine Lücken sichtbar sind. (Von hochheben hat er scheinbar noch nix gehört)

Das Problem sind z.B.Kinder die mit ihrem Hund rumlaufen (JA, so etwas gibt es noch!) Wenn die Töle dann unter dem Zaun durchkrabbelt, was glaubt ihr macht der Stepke? Und was würdet IHR dem Standbetreiber erzählen (und dem SSV und der Behörde und der Regierung und und...) wenn es EUER Stepke war der drunter durch gekrabbelt ist und zufällig auf der 50 m Bahn beim Schießen seitlich aus den Büschen kommt? Und alle Schützen haben durchs Glas gesehen. Was seht IHR dann außerhalb eurer Bahn? Nochmal: Erst mal nachdenken - oder D. Nuhr!

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