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IGNORED

Waffensachkundelehrgang


Gast Dixy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Waffensachkundelehrgang für Lang- , Kurzwaffen und Signalpistole.

Lehrgangsleiter: Dieter Wunderlich

Ort: Vereinsheim RK- Bindlach Schießsport e.V.

Zeit: 4 Tage jeweils von 19:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr

Weitere Informationen unter www.rkss.de

Geschrieben
Waffensachkundelehrgang für Lang- , Kurzwaffen und Signalpistole.

Lehrgangsleiter: Dieter Wunderlich

Ort: Vereinsheim RK- Bindlach Schießsport e.V.

Zeit: 4 Tage jeweils von 19:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr

Weitere Informationen unter www.rkss.de

Signalpistole - Oh, eine neue Schießsportdisziplin, die kannte ich bisher nicht. In welcher Sportordnung steht denn die?

Geschrieben

WSK zum Erwerb von Signalpistolen im Kal. 4 für Bootseigner.

Hieß früher mal Pyroschein. Wird/wurde auch zusammen mit der Bootsführerscheinprüfung absolviert, muss aber nicht. Daher gibt es das auch im Rahmen der WSK.

Geschrieben
WSK zum Erwerb von Signalpistolen im Kal. 4 für Bootseigner.

Hieß früher mal Pyroschein. Wird/wurde auch zusammen mit der Bootsführerscheinprüfung absolviert, muss aber nicht. Daher gibt es das auch im Rahmen der WSK.

Dieser Schein berechtigt dich im Notfall auf einem Binnen- oder Küstengewässer eine Leuchtkugel abzufeuern. Darf nur verwendet werden mit einer RRWE (Rettungs Ring Wurf Erlaubnis).

Geschrieben
Darf nur verwendet werden mit einer RRWE (Rettungs Ring Wurf Erlaubnis).

Ach ja, aber nur für Rettungsringe aus purem Gold.

Geschrieben
WSK zum Erwerb von Signalpistolen im Kal. 4 für Bootseigner.

Hieß früher mal Pyroschein. Wird/wurde auch zusammen mit der Bootsführerscheinprüfung absolviert, muss aber nicht. Daher gibt es das auch im Rahmen der WSK.

Und das darf im Rahmen der Sachkundeprüfung für Sportschützen geprüft und mit einem Sachkundezeugnis bescheinigt werden????

Geschrieben
Und das darf im Rahmen der Sachkundeprüfung für Sportschützen geprüft und mit einem Sachkundezeugnis bescheinigt werden????

Wieso? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Der Lehrgangsträger wird eine staatliche Anerkennung für Sportschützen haben und eine für Siganlpistole. Da kann er doch zwei verschiedene Lehrgänge draus machen, die sicherlich weitgehenst gleich sind. Wesentlicher Unterschied sind einige Dinge im Umgang und Recht der Signalpistole und natürlich gestaltet sich die Prüfung anders. Das kann man ja auch schon im BVA Fragenkatalog sehen.

Geschrieben
Der Lehrgangsträger wird eine staatliche Anerkennung für Sportschützen haben und eine für Siganlpistole.

So wollen wir ihm die Frage stellen, ob er für die Vermittlung der Waffensachkunde von Signalwaffen die staatliche Anerkennung hat. Wann, von welcher Behörde, mit welchem Aktenzeichen als anderweitiger Nachweis der Sachkunde staatlich anerkannt.

Beste Grüße und: nächstes Wochende in Koblenz

Geschrieben

Warum zitierst Du mich?

Mir ist das schnuppe, ob er eine Zulassung hat, wie und wann der das unterrichtet.

Geschrieben
Warum zitierst Du mich?

Mir ist das schnuppe, ob er eine Zulassung hat, wie und wann der das unterrichtet.

Entschuldigung, Dir wollte ich nicht zu nahe treten, aber den wollte ich zu einer Stellungnahme veranlassen, der das Waffenrecht lehrt und beurkundet und offenbar Kenntnislücken hat.

Guten Ausklang des Wochenendes

wünscht ruestow

Geschrieben

Die WBK für Signalpistolen Kaliber 4 ist nicht der Pyroschein. Dieser berechtigt zum Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln, welche ohne Pistole aus der Hand gestartet werden. Leider wurde vor ein paar Jahren die alte Prüfungsordnung dafür verworfen, aber unsere Regierung ist nicht in der Lage, eine neue zu erstellen. Ergo gibt es dafür auch keine Kurse und Prüfungen.

Geschrieben
Die WBK für Signalpistolen Kaliber 4 ist nicht der Pyroschein.

Das hat ja auch keiner behauptet.

Geschrieben
Entschuldigung, Dir wollte ich nicht zu nahe treten, aber den wollte ich zu einer Stellungnahme veranlassen, der das Waffenrecht lehrt und beurkundet und offenbar Kenntnislücken hat.

@ Rüstow

Sachkundeprüfung gem. § 7 WAFFG

Die Vorgaben seit Jan. 2006 vom Bundesverwaltungsamt Referat II B 7 (Waffenrechtliche Erlaubnisse) geben ganz klar unter Tb 9 Seite 92 -104 die Ausbildung auch mit Signalwaffen im Kaliber 4 vor.

Ganz einfach nachzulesen.

Es heisst ja eben nicht Sachkunde nur für Sportschützen, sondern eben Sachkundeprüfung gem. § 7 WaffG.

Daher bitte ich dich, die Sachlage aus deiner Sicht hier zu erläutern.

Und noch eine kleine persönliche Randbemerkung, das größenmässige hervorheben deines Postings (Schrift), kann man leicht falsch verstehen, und zwar in einer Weise die eher nach einer unfreundlichen Art aussieht.

Mit freundlichgem Gruß

Hugo

Geschrieben

Hallo Schröder,

hat der Lehrgangsträger keine staatliche Anerkennung für den anderweitigen Nachweis, dann ist relevant § 3 Abs. 5 AWaffV: "Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen."

Daraus ergibt sich, dass für und über Waffen und Disziplinen geprüft wird, die in dem jeweiligen Verband zugelassen sind. Ob Signalwaffen Kal. 4 in einem Schießsportverband zugelassen sind?

Geschrieben
Hallo Schröder,

hat der Lehrgangsträger keine staatliche Anerkennung für den anderweitigen Nachweis, dann ist relevant § 3 Abs. 5 AWaffV: "Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen."

Daraus ergibt sich, dass für und über Waffen und Disziplinen geprüft wird, die in dem jeweiligen Verband zugelassen sind. Ob Signalwaffen Kal. 4 in einem Schießsportverband zugelassen sind?

Ok, jetzt habe ich dich verstanden.

Ich darf auch Sachkundeausbildungen durchführen, eben mit staatlicher Anerkennung für den anderweitigen Nachweis. In meinem Ausbildungsplan ist eben auch das Thema Signalpistole kurz angeschnitten als Randbereich, schaden tut es nicht, erweitert eben etwas den Horizont.

Wobei ich halte eigentlich wenig von Sachkundeausbildungen die nur auf einen Verband zugeschnitten sind, oder auch nur Kleinkaliber umfassen oder bestimmte Waffengruppen ausgrenzen. Verbandsinterne Dinge wie die Schiesssportordnung haben eigentlich wenig in einer Sachkundeausbildung für Waffen verloren.

Gruß HUGO

Geschrieben
... ich halte eigentlich wenig von Sachkundeausbildungen die nur auf einen Verband zugeschnitten sind, oder auch nur Kleinkaliber umfassen oder bestimmte Waffengruppen ausgrenzen.

Die SK-Ausbildung ist im großen und ganzen nicht verbandsspezifisch zugeschnitten. Nur: Der größte Teil der Sachkundeprüfungen wird auf dieser Ebene durchgeführt. Die Zahl der staatlich anerkannten Lehrgangsträger ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - auch, weil die staatl. Anerkennung auf verschiedenen Verwaltungsebenen mit unterschiedlicher Fachkompetenz erteilt wird. Beispiel Hessen - Untere Waffenbehörde, andere Bundesländer - Obere Waffenbehörde. Dann gibt es noch Bundesländer, in denen kein Behördenvertreter die Prüfungen vor Ort überwacht. Das verlockt zu mancherlei Hemdsärmeligkeiten

... Verbandsinterne Dinge wie die Schiesssportordnung haben eigentlich wenig in einer Sachkundeausbildung für Waffen verloren.

Geschieht auch nach meinen Erfahrungen nicht in übertriebener Weise. Allerdings tut sich mancher Verband etwas schwer mit der Anerkennung des SK-Zeugnisses eines anderen Verbandes.

Zu fordern ist, dass die im SK-Zeugnis genannten Waffen und Waffenarten + Kaliber tatsächlich unterrichtet und auch im Schuss geprüft werden - da dürfte eine Signalpistole Kal. 4 einige Probleme bereiten. Dem Sachkundigen ist wenig geholfen, wenn dann bei Vorlage in einem anderen Bundesland das Zeugnis nicht anerkannt wird.

Beste Grüße

ruestow

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