Government71 Posted January 30, 2008 Share Posted January 30, 2008 Hallo Freunde der leichten Unterhaltung ! Frage: In 2006 kaufte ich mir für meine Glock 17 ein Wechselsystem im gleichen Kaliber (9Para) mit einem speziellen Visier für´s sportliche Schießen. (Original-Oberteil der Waffe nutze ich nur für das Führen der Waffe im Revier/Fangschuß) Wie sieht es jetzt mit einer eventuellen Verpflichtung aus, dieses WS eintragen zu lassen ? Ich habe damals dem SB zwar schriftlich (formloses Schreiben) angezeigt, dieses Teil erworben zu haben, jedoch sah der SB (und auch ich natürlich) keinen Grund Geld in einen Eintrag in die WBK zu investieren. Werde ich jetzt verpflichtet sein dieses Teil eintragen zu lassen und.....muß ich diesen Eintrag bezahlen ? Ich kann ja nichts dafür, wenn sich so "mirnichts - dirnichts" das WaffG. ändert, oder ? Ach ja, was ist mit einer LEP-Luftpistole Walter P1? Muß ich die dann auch melden, oder verkaufe ich das Dingen besser noch vorher ? Wäre lieb, könnte mich jemand kurz schlau machen ! Danke, Govt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 30, 2008 Share Posted January 30, 2008 All diese Fragen kann man dann sicher beantworten, wenn das neue Gesetz beschlossen wurde und in der dann gueltigen Version vorliegt. Noch ists Kaffeesatzleserei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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