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Nicht nummerngleiche Waffe eintragen?


Pibros

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Geschrieben

Hallo,

ich plane eine Sportpistole zu kaufen, bei der das Griffstück eine andere Nr hat als der Verschluss und Lauf.

Die Waffe war ursprünglich im Kaliber .32 mit WS .22 und ich kaufe sie als .22. Welche Nr wird in die WBK eingetragen?

Trägt der Händler die Daten handschriftlich in meine WBK ein? Ich habe von der Kreisverwaltung nämlich, mit der WBK, Formulare bekommen,

die zur Anzeige verwendet werden sollen.

Geschrieben

Ich weis nicht ob dieser Vorgang rechtlich so einfach zu händeln ist.Wenn der Verkäufer die komplette Waffe als 22er verkauft,wie will er erklären wo das Griffstück herkommt ?

Stichwort :Herstellung einer Waffe in einem anderen Kaliber .

Zählt das bloße tauschen eines Griffstückes schon dazu ?

Ich gehe mal davon aus daß es sich um eine GSP handelt bei der sowieso auf dem Griffstück keine Nummer ist.

Geschrieben
Hallo,

ich plane eine Sportpistole zu kaufen, bei der das Griffstück eine andere Nr hat als der Verschluss und Lauf.

Die Waffe war ursprünglich im Kaliber .32 mit WS .22 und ich kaufe sie als .22. Welche Nr wird in die WBK eingetragen?

Trägt der Händler die Daten handschriftlich in meine WBK ein? Ich habe von der Kreisverwaltung nämlich, mit der WBK, Formulare bekommen,

die zur Anzeige verwendet werden sollen.

Es wird die Nummer des Griffstückes eingetragen.

Der Händler muss die Waffe umgehend in deine WBK eintragen. Egal ob per Hand oder Maschine.

ZITAT:

§ 34 WaffG

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und – wenn gegeben – die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Geschrieben
Der Händler muss die Waffe umgehend in deine WBK eintragen. Egal ob per Hand oder Maschine.

Richtig, die Papiere zur Anzeige braucht man aber in der Regel trotzdem.

Die füllt man zumindest bei uns dann selber aus und trägt WBK mit den Papieren binnen 14 Tagen zur Behörde um den Stempel zu erhalten. Nur mit der WBK da auftauchen, ganz ohne extra Antragsformular, das geht doch nicht. Der Beamten muß doch was zum Lochen und Abheften haben.

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