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IGNORED

Frage an die Händler im Forum zum Verkauf/Versand ins nichteuropäische Ausland


cabrioheinz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Bekannter auf den Philppinen würde sich gerne eine HK oder SIG kaufen (Lizenz zum Kauf hat er), die aber dort deutlich teurer wäre als hier. Ist es nach hiesigem (deutschen, schweizer oder österreichischem) Recht möglich, eine Waffe hier zu bestellen und sich nach Bezahlung zuschicken zu lassen? Schliesslich kann hier niemand die Erwerbsberechtigung prüfen. Falls ja, was ist zu beachten?

Geschrieben

Die Waffenbehörde des Erwerbers muss zuerst die Einfuhr genehmigen bzw. erklären, dass es hierzu nach dortigem Landesrecht keiner Genehmigung bedarf.

Dann Waffe ins Paket, ab damit und Überlassung innerhalb von zwei Wochen unter WBK-Vorlage anzeigen. Thats it. :)

Geschrieben
Dann Waffe ins Paket, ab damit und Überlassung innerhalb von zwei Wochen unter WBK-Vorlage anzeigen. Thats it. :)

Nicht schon wieder!

Sachbearbeiter solltest dir mal die Strafen die das AWG ( Außenwirtschaftsgesetz ) hergibt anschauen, die sind durchweg deutlichst höher als alles was das WaffG hergibt. mit diesen Hinweisen von Dir setzt Du solche Leute einem riesen Ärger aus. Zumal HK oderSig durchaus zur "Kriegsführung" geeignete Pistolen sind......

Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen > Waffe und Ausfuhrgenehmigung zum nächsten Zollamt fahren, Waffe verpacken und mit abgestempelter AG und AAM zur Post oder anderem Verein, die stempeln dir mit dem Tagesstempel die AAM ab und damit hast Du die Waffe ordnungsgemäß ausgeführt.

Geschrieben

Hört sich alles recht kompliziert bzw. aufwendig an, eine Bestellung bei einem deutschen Händler kommt also nicht in Frage. Da wird sich mein Bekannter sein Gerät also wohl oder übel bei sich besorgen müssen.

Geschrieben
Ach das ist doch noch harmlos. Innerhalb der EU müsstest Du die erfolgte Verbringung auch noch ans BKA melden. :)

Für rechtliche Auskünfte in Fragen der Waffen Ausfuhr ins nichteuropäische Ausland kann man aber auch die netten Mitarbeiter der Hauptzollämter fragen (bevor man sich in die Nesseln setzt); und die hier ansässigen Botschaftsmitarbeiter des Landes, in das ausgeführt werden soll, können mit Sicherheit auch weiterhelfen...

Besser ein-zweimal zuviel gefragt, als sich anschließend vor Gericht verantworten zu müssen (nur meine Meinung)

Geschrieben
und die hier ansässigen Botschaftsmitarbeiter des Landes, in das ausgeführt werden soll, können mit Sicherheit auch weiterhelfen...

Darauf möchte ich mich lieber nicht verlassen, da hab ich sogar mal falsche Auskünfte zu den Visabestimmungen des eigenen Landes bekommen :peinlich:

Aber die DORTIGEN Einfuhr-, Zoll- noder sontigen Bestimmungen interessieren mich selbst auch nicht, da muss sich der Käufer schon selbst drum kümmern.

Geschrieben
Aber die DORTIGEN Einfuhr-, Zoll- noder sontigen Bestimmungen interessieren mich selbst auch nicht, da muss sich der Käufer schon selbst drum kümmern.

u.U. möchte aber das BFA einen kleinen Nachweis bekommen. Nicht, daß versehentlich noch ein Luftgewehr nach Japan exportiert wird oder so..... Nein, mal im Ernst. Es sollte irgend einen Nachweis geben, daß die Waffe im Bestimmungsland legal besessen werden darf und dann klappt das auch mit dem Export!

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