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IGNORED

Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen


Raphael63

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
wenn es sich um "planmäßig zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse handelt".

Wobei ein Wochenmarkt, ins besondere wenn er wie hier sogar mehrmals Wöchendlich ist, eigentlich nicht für sich in Anspruch nehmen kann ein aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse zu sein. Etwas das jeden 2. Tag stattfindet ist ja so zusagen halb Alltäglich.

Wie auch immer, das ganze wird man sicher umgehen können indem man den Markt umgeht. Der wird ja nicht der einzige Wag in der ganzen Stadt sein, zumal ich mit einer größeren Geldsumme in der Tasche sicher nicht unbedingt durch ein Taschendiebstahlseldorado wie einem Wochenmarkt gehen würde. Da nützt auch kein Pfefferspray, dass das Geld weg ist merkst Du erst Zuhause.

Thema Hamburg: War garde erst da... Pfefferspray IST Verboten, Baseballschläger und sogar einfach Messer die nicht unter das WaffG fallen auch.

Nur CS-Gas mit Prüfzeichen, das ja eindeutig unter das Gesetz fällt ist in der Waffenverbotszohe erlaubt, was vor allem dem Schutz der weiblichen Bevölkerung dienen soll.

Hier der Flyer den die Polizei da auch beim Betreten verteilt:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/presse...erty=source.pdf

Geschrieben

Hamburg ...

Wer etwa mit einem Dolch erwischt wird, muss 200 Euro Bußgeld zahlen, und die Waffe wird einbehalten. Für eine Schusswaffe werden 250 Euro Bußgeld fällig.

....

Verboten sind Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, alle Messer, etwa auch Schweizer Taschenmesser, sowie Knüppel und Baseballschläger. Eine Ausnahme gibt es: Sprays, die zur Selbstverteidigung mitgeführt werden können. Diese Gassprühdosen, mit dem Reizstoff CS-Gas arbeiten, müssen aber eine BKA-Kennzeichnung haben. Andere Sprays sind nicht erlaubt.

....

Zusätzlich fordert SPD-Innenexperte Andreas Dressel eine grundsätzliche „Entwaffnungsstrategie“: Es könne nicht sein, dass auf einer Straße Waffenverbot gelte, hinter den Schaufenstern aber weiter Waffen verkauft werden dürfen. Auch GAL-Innenexpertin Antje Möller meint, die „Entwaffnung müsse in der ganzen Stadt vorangetrieben werden“.

Quelle: http://www.welt.de/hamburg/article1429501/...f_dem_Kiez.html

Geschrieben
Nur CS-Gas mit Prüfzeichen, das ja eindeutig unter das Gesetz fällt ist in der Waffenverbotszohe erlaubt, was vor allem dem Schutz der weiblichen Bevölkerung dienen soll.

Ist ja ne Frechheit, wie die Männer wieder einmal diskriminiert werden. Was hätte es für einen weltweiten Aufschrei gegeben, wenn Deutschen das Führen von CS-Gas erlaubt wäre und Ausländern verboten ....

Aber jede Stadt hat die Regierung, die sie verdient.

Geschrieben
Ist ja ne Frechheit, wie die Männer wieder einmal diskriminiert werden.

Das mit der weiblichen Bevölkerung war keine Einschränkung sondern die offizielle Begründung warum ausgerechnet diese eine Waffe nicht Verboten wurde. Meines Wissens dürfen aber trotz dieser Begründung auch Männern ein Spray mit Prüfzeichen dabei haben.

Geschrieben

@tschorsch

StGB $339

Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Ein Gesetz oder eine Verordnung können also niemals das Recht beugen. Das kann nur ein Richter, ein Amtsträger oder ein Schiedsrichter.

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