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IGNORED

2 x gleiches Kaliber auf WBK beantragen


Mrs.Smith

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich brauche hier mal eine Formulierungshilfe und hoffe, dass ihr mir hierbei helfen könnt.

Also: Auf dem Antrag für den Bedürfnisnachweis gibt es eine Spalte, wo man ankreuzen kann, wenn man nochmal eine Waffe eines Kalibers hinzukaufen möchte, das man bereits besitzt.

Im meinem Fall geht es um das Kaliber .357.

Ich habe bereits einen S&M Revolver .357 und möchte noch ein anderes Modell gleichen Kalibers dazu haben.

Nur: wie begründe ich das so, dass sowohl der Kreisschützenwart als auch der Verband Verständnis dafür aufbringen?

Ich kann ja schlecht schreiben, dass ich ein übervorsichtiger Erbsenzähler bin, der befürchtet, mal wegen technischer Probleme beim Wettkampf ohne Waffe dazustehen?

Ich kann auch schlecht schreiben, dass ich schon erlebt habe, wie einem Schützenbruder aufgrund eines Verarbeitungsfehlers der Lauf weggeflogen ist und er das bittere Schicksal erlitt, die ganze Saison ohne Großkaliberwaffe zu sein?

Also wenn es Leute unter euch gibt, die zweimal das gleiche Kaliber auf der Karte haben, wäre ich wirklich happy, wenn ihr mir einen Tipp zur Begründungsformulierung geben könntet.

Danke schonmal!

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich brauche hier mal eine Formulierungshilfe ......................, die zweimal das gleiche Kaliber auf der Karte haben, wäre ich wirklich happy, wenn ihr mir einen Tipp zur Begründungsformulierung geben könntet.

In einen anderen Verband eintreten.

Geschrieben

Servus,

normal überhaupt kein Problem.

hast du dein Grundkontigent (2KW) voll?

Wenn nein, wo ist das Problem?

Wenn ja, zusätzliche Disziplin schießen, in die deine andere KW nicht hineinpasst,

oder bei exakt gleicher Waffe als Backup Waffe wenn du entsprechende Matches schießt.

Grüsse

Geschrieben
... Im meinem Fall geht es um das Kaliber .357.

Ich habe bereits einen S&M Revolver .357 und möchte noch ein anderes Modell gleichen Kalibers dazu haben. ...

Soetwas funktioniert in der Regel, wenn mit gleichen Kalibern zwei verschidene Disziplienen geschossen werden sollen. Z.B. eine mit und die ander ohne Optik!
Geschrieben

Mann seid ihr schnell! :00000733:

@ckad: nein, ich habe mein Grundkontingent noch nicht voll.

Habe im November 07 die grüne und gelbe WBK erhalten und mir einen S&M REvolver auf grün und ein Gewehrchen auf gelb gekauft.

Matches schieße ich mit, klar. Dann wäre die Begründung mit der Backup Waffe also doch nachvollziehbar? Das wäre schon klasse. Im Zweifelsfall wäre ich sonst noch mal auf ein anderes Kaliber (45acp) umgestiegen. Aber bei den Munitionspreisen guckt man ja auch immer etwas darauf, wie teuer das Schießen letztendlich wird. .357 ist halt sehr gängig und bezahlbar.

@Ente: An den BDS habe ich auch schon gedacht - gerade in Anbetracht der Änderung von § 14 für die gelbe WBK.

@Joe07: hm, Revolver mit und ohne Optik - da fällt mir als Newbie jetzt nichts zu ein. :rolleyes: Aber der Denkansatz an und für sich ist gut und sicherlich noch für andere Bereiche zu verwenden.

Mal sehen, wie ich es gebogen bekomme, ich werde mich heir ja sicher noch öfter zu Wort melden, denn dieses Forum gefällt mir richtig gut.

Geschrieben

Ja, das sind die gesammelten Ausnahmen.

- Grundkontingent ist nicht voll

- Die Kalibergleiche Waffe hat andere Eigenschaften lt. Reglement, daher für andere Disziplin

- Die Waffe wird als Ersatzwaffe für Leistungssportler benötigt.

Es klingt so, als seiest Du im DSB und wolltest den Zweitrevolver als reine Ersatzwaffe. Ich hoffe, daß sich für Dich mein Vorurteil der enggerippten Befürwortungsbearbeitung nicht bestätigt. Frag mal den Kreisschützenmeister oder den Sachbearbeiter des Landesverbandes, welche Kriterien hier für eine Befürwortung aufgrund sportlicher Leistung zugrunde gelegt werden. Die Stichworte sind ja gefallen. Für die Formulierung betonen: Baugleiche Waffe als Ersatz, damit sportlicher Einsatz nicht gefährdet ist. Oder: baugleiche Trainingswaffe, um Wettkampf-Waffe nicht auszuschießen.

Viel Glück

Geschrieben
Im Zweifelsfall wäre ich sonst noch mal auf ein anderes Kaliber (45acp) umgestiegen. Aber bei den Munitionspreisen guckt man ja auch immer etwas darauf, wie teuer das Schießen letztendlich wird. .357 ist halt sehr gängig und bezahlbar.

Wobei die Preise für .357Mag und .45ACP nahezu gleich sind und 9mm nur die Hälfte davon kostet.

Ich weis ja nicht weshalb Du noch unbedingt einen Rev. im gleichen Kaliber haben möchtest, aber vielleicht wäre ja auch eine Waffe in einem anderen Kaliber eine Alternative - wenns wegen der Mun.-Kosten sein sollte, dann 9mm = 50 Schuß für ca. 7 EUR.

Gruß w.st

Geschrieben

Das hat zwar nichts mehr mit der eigentlichen Frage sondern eher was mit der Philosophie zu tun: Gerade als Anfänger würde ich mir keine zweite KW im gleichen Kaliber und auch noch der gleichen Art holen. Meines Erachtens solltest Du Dich jetzt nach einer Pistole umsehen. Da kann .45 (ggf. mit Wechselsystem) eine Alternative sein. Je nachdem, was Du schießen willst, könnte aber auch eine .40 S&W mit Wechsellauf auf 9mm recht interessant sein. Achte darauf, dass Du mit einer Waffe mehrere Kaliber und damit mehrere Disziplinen abdecken kannst, das schont die Einträge auf der grünen WBK. Tipp am Rande: DSB alleine macht heute nicht mehr glücklich, wenn Du etwas experimentierfreudiger bist.

Meine persönliche Meinung.

Geschrieben

Was ist denn ein Grundkontigent? :00000733:

Duerft Ihr alle nur 2 KW kaufen? Meiner Meinung nach ist das wurscht. Solange ein Beduerfnis besteht, kannst Du auch eine Waffe im gleichen Kaliber eintragen lassen.

Moeglich ist zB auch, dass du dir eine Waffe mit fester Visierung kaufst und fuer eine andere Disziplin laesst Du dir dann eine mit verstellbarer Visierung eintragen. Das waere zB bei meiner Mark23 moeglich. Wenn ich mal wieder etwas Geld uebrig haben sollte, kommt bestimmt auch eine 2te 45er in Gestalt einer 1911 ins Haus.

Das mit dem Reddot ist auch eine gute Idee, hatte ich noch nicht so drueber nachgedacht.

Geschrieben

@TYR13: Super, du hast das Argument genau so formuliert, wie ich es meine: eine Ersatzwaffe, um die Wettkampfwaffe nicht vorzeitig auszuschießen.

Um nicht als Spinner dazustehen, muss ich wohl über meinen gewissen Ehrgeiz reden: ich habe mit Luftpistole angefangen und mich innerhalb eines Jahres von knapp 300 Punkten auf knapp 360 hochgearbeitet - mit 7 x Training pro Woche mit je 50 Schuss.

Da muss ich bei Großkaliber sowieso umdenken, aber ich schieße wohl recht viel, wenn ich mich mit Vereinskameraden vergleiche.

@w.stoecker: eine 9 mm ist sicher eine gute Alternative, wenn da nicht die Tatsache wäre, dass es sich hierbei um eine Pistole handelt. Abgesehen davon, dass ich ein Faible für Revolver habe, habe ich bei Wettkämpfen mit Pistolen schon recht befremdliche Dinge erlebt. Herausfallende Magazine, verklemmte Patronen etc. Wenn mir dies beim Duell passieren würde, wäre mein Nervenkostüm leicht angekratzt.

@Ralf: im Prinzip hast du recht. Ich schieße jetzt seit 1,5 Jahren, bisher mit eigener LP und Percussionspistole und geliehenen Sportpistolen und Großkaliberrevolvern. Da hatte ich schon die Möglichkeit, einiges auszutesten, wenngleich diese Tests teilweise so lala sind. Bei Großkaliber hält man mit beiden Händen, aber gerade bei der Sportpistole mit einhändigem Schießen kann ich mir von einer Waffe so kein rechtes Bild machen, da ich nur männliche Schützenkollegen habe und selbst nur 1.60 m kurz bin - mit den damit verbundenen eher kleinen Händen.

@Shifty Capone: die Idee mit der Visierung muss ich noch mal weiterverfolgen. Soweit gingen meine Gedankengänge bis jetzt noch garnicht ;-)

...Und was ein Grundkontingent ist, wüßte ich auch gerne. Vielleicht erklärt das einer der Profis hier mal näher, damit wir nicht dumm sterben? ;-)

Geschrieben

zum Grundkontigent 2KW/3HA:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Geschrieben
Ja, das sind die gesammelten Ausnahmen.

- Grundkontingent ist nicht voll

- Die Kalibergleiche Waffe hat andere Eigenschaften lt. Reglement, daher für andere Disziplin

- Die Waffe wird als Ersatzwaffe für Leistungssportler benötigt.

Es klingt so, als seiest Du im DSB und wolltest den Zweitrevolver als reine Ersatzwaffe. Ich hoffe, daß sich für Dich mein Vorurteil der enggerippten Befürwortungsbearbeitung nicht bestätigt. Frag mal den Kreisschützenmeister oder den Sachbearbeiter des Landesverbandes, welche Kriterien hier für eine Befürwortung aufgrund sportlicher Leistung zugrunde gelegt werden. Die Stichworte sind ja gefallen. Für die Formulierung betonen: Baugleiche Waffe als Ersatz, damit sportlicher Einsatz nicht gefährdet ist. Oder: baugleiche Trainingswaffe, um Wettkampf-Waffe nicht auszuschießen.

Viel Glück

Sehe ich auch so.

Geschrieben
Was ist denn ein Grundkontigent? :00000733:

Nennt sich Sportschützenkontingent.... :bad:

Sportschützen nach 14.2 wird zugebilligt, bis zu 2 mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition und bis zu 3 halbautomatische Langwaffen ohne besondere Bedürfnisbescheinigung zu erwerben. Wer mehr Halbautomaten (LW) und mehr mSchKWfPM (grrr) haben möchte muss sich durch den Verband bescheinigen lassen, daß er die KW für eine weitere Disziplin braucht, oder für Leistungssport eine Zweitwaffe (s.O.)

In manchen Verbänden kein Problem. Manchandernorts dann Drama (so habe ich mir erzählen lassen).

Geschrieben
Nennt sich Sportschützenkontingent.... :bad:

Sportschützen nach 14.2 wird zugebilligt, bis zu 2 mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition und bis zu 3 halbautomatische Langwaffen ohne besondere Bedürfnisbescheinigung zu erwerben. Wer mehr Halbautomaten (LW) und mehr mSchKWfPM (grrr) haben möchte muss sich durch den Verband bescheinigen lassen, daß er die KW für eine weitere Disziplin braucht, oder für Leistungssport eine Zweitwaffe (s.O.)

In manchen Verbänden kein Problem. Manchandernorts dann Drama (so habe ich mir erzählen lassen).

Aha, jetzt weiß ich mehr, danke für diese ausführliche Antwort.

Also wir wohnen hier in Hessen und da muss man für jedes neue Teil, das nicht auf die gelbe WBK gehört, diesen Bedürfnisantrag ausfüllen. So steht es geschrieben :rolleyes::confused:

Deshalb fragen wir Hessen auch so unheimlich viel, weil wir das alles garnicht glauben können :peinlich:

Ich denke, mit all diesen Informationen komme ich weiter. Ich werde jetzt noch mal tief in mich gehen und dann mal sehen, wie ich mich entscheide.

Ich weiß ja nicht, ob ihr das nachvollziehen könnt, aber wenn man so lange gewartet hat und all diese Prüfungen und den Papierkram hinter sich hat, würde man am liebsten mal so richtig shoppen gehen :-)

Geschrieben
Nennt sich Sportschützenkontingent.... :bad:

Sportschützen nach 14.2 wird zugebilligt, bis zu 2 mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition und bis zu 3 halbautomatische Langwaffen ohne besondere Bedürfnisbescheinigung zu erwerben. Wer mehr Halbautomaten (LW) und mehr mSchKWfPM (grrr) haben möchte muss sich durch den Verband bescheinigen lassen, daß er die KW für eine weitere Disziplin braucht, oder für Leistungssport eine Zweitwaffe (s.O.)

In manchen Verbänden kein Problem. Manchandernorts dann Drama (so habe ich mir erzählen lassen).

Das wusste ich wirklich nicht. Dachte man braucht als Sportschuetze in Deutschland immer ein Beduerfnis. Man muss doch auch im Antrag angeben, fuer welche Disziplin man die Waffe benoetigt. Egal, solange meine Verbaende weiterhin so kooperativ sind, kann mir das auch egal sein.

Geschrieben

.....ein Bedürfnis brauchst du auch für die Erste...

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Geschrieben
Hallo zusammen,

Ich habe bereits einen S&M Revolver .357 und möchte noch ein anderes Modell gleichen Kalibers dazu haben.

Danke schonmal!

Hi Mrs. Smith

ich dachte die hätten nur Peitschen :rotfl2:

Geschrieben
:peinlich: oh menno, den Rechtschreibfehler, der ja tatsächlich anderes erahnen lässt, habe ich nicht bemerkt.

Aber Lachen soll ja bekanntlich gesund sein :icon14:

Hi Mrs Smith,

bei Deinem ersten Post hielt ich es auch noch für einen Tippfehler.

Als Du aber bei Deinem 2ten Post immer noch einen S&M Revolver

hattest wurde ich skeptisch.

Servus

Geschrieben
Hi Mrs Smith,

bei Deinem ersten Post hielt ich es auch noch für einen Tippfehler.

Als Du aber bei Deinem 2ten Post immer noch einen S&M Revolver

hattest wurde ich skeptisch.

Servus

*gg* Ich weiß auch nicht, an was meine Fingerchen da gedacht haben, als sie über die Tastatur gehuscht sind.

Aber ich stimme Luftikus zu: man muss auch mal über sich selbst lachen können B)

Geschrieben

Also, mit einer identischen Zweitwaffe oberhalb des Grundkontingents wird es m. W. eng. Eine reine Ersatzwaffe wird oft erst richtigen Leistungsschützen (ab Deutscher Meisterschaft) zugebilligt.

Im BDS, dem ich angehöre, gibt es da Möglichkeiten bei Revolvern mit verschiedenen Lauflängen für die es eigene Wettkämpfe gibt (6", bis 4", unter 4"), auch im gleichen Kaliber, wenn man immer die speziellere Variante (6") zuerst kauft.

Mit Schützengruß, Jake C.

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