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IGNORED

Erwerb von 4mm M20 10 Jahre nach Tod


Huskydoc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moinsen,

ich kann 2 Kurzwaffen(Pistole und Revolver) von einem Bekannten bekommen, dessen Vater(Besitzer der Waffen) schon über 10 Jahre tot ist. Der Bekannte und seine Familie haben keine Ahnung vom Waffenrecht/Gesetz und haben sich auch nie für die Waffen interessiert. Er sagte nur: Die konnte man früher einfach so kaufen, sagte sein verstorbener Vater.

Wie komme ich nun rechtlich an diese Waffen? Haben die Erben mit irgendwelchen Strafen zu rechnen?

Gruss,

Huskydoc

Geschrieben

Waren die vor 10 Jahren schon EWB Pflichtig ? Da sie die Waffen " ja gerade erst gefunden haben " kann man ihnen ja auch keinen Vorwurf machen. Der Vater hatte sie halt gut versteckt, damit kein Unfug damit gemacht wurde. Aber ob man jetzt noch eine Erben WBK bekommt? Keine Ahnung. Stress sollten sie imho nicht bekommen deswegen.

Greetz

Peter

Geschrieben
Waren die vor 10 Jahren schon EWB Pflichtig ? Da sie die Waffen " ja gerade erst gefunden haben " kann man ihnen ja auch keinen Vorwurf machen. Der Vater hatte sie halt gut versteckt, damit kein Unfug damit gemacht wurde. Aber ob man jetzt noch eine Erben WBK bekommt? Keine Ahnung. Stress sollten sie imho nicht bekommen deswegen.

Greetz

Peter

Hi Peter,

die wussten schon von den Waffen, mehr oder weniger. Lagen immer im Kleiderschrank. Das Alter der Waffen schätze ich mal auf 70'-80' Jahre. Ist 'ne Erma ERP 74 mit PTB 65 im Viereck und F im Fünfeck, sowie ein Revolver Arminius/Weihrauch HW 4/6" mit PTB 45 im Viereck und F im Fünfeck. Beide Waffen im sehr guten Zustand. Die Waffen waren damals frei käuflich und keiner machte sich deswegen Sorgen. Nun wollen sie die Waffen an mich abtreten, nachdem ich von diesen Waffen hörte und sie auf die Erlaubnispflicht hinwies.

Was nun?

Geschrieben
Hi Peter,

die wussten schon von den Waffen, mehr oder weniger. Lagen immer im Kleiderschrank.

Falsch. Wie PetMan schon richtig geschrieben hat: Da sie die Waffen " ja gerade erst gefunden haben " kann man ihnen ja auch keinen Vorwurf machen. Weil wenn die schon länger davon wusten kann es Ärger geben. Eine Erben WBK brauchen die auch nicht wenn die Waffen eh an dich weitergegeben werden sollen.

JENS

Geschrieben
Falsch. Wie PetMan schon richtig geschrieben hat: Da sie die Waffen " ja gerade erst gefunden haben " kann man ihnen ja auch keinen Vorwurf machen. Weil wenn die schon länger davon wusten kann es Ärger geben. Eine Erben WBK brauchen die auch nicht wenn die Waffen eh an dich weitergegeben werden sollen.

JENS

Ja stimmt, ich verstehe. Dann droht den Leuten ja auch kein Ärger.

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