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Einzellader - Mehrlader


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Hallo,

komme gerade aus dem Schützenhaus..........

Folgende Frage:

Ein Bezitzer (Neu Gelb) möchte einen Schweden Mauser kaufen, dieser steht als Einzellader auf (alt) Gelb.

Jetzt wurde ja früher, das ganze, recht simpel mit Holzklotz auf Einzellader umgebaut.

Sprich: Daraus einen Mehrlader zu machen wäre ja recht einfach......

Kann man dies einfach machen und dann als Mehrlader auf neu Gelb eintragen ???

Was sagt Behörde dazu, wenn in der (alt Gelb) Einzellader steht?

Neuer Beschuss etc. ???

Danke für die Infos.

Gruss

Blue

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Frage einfach bei der Behörde nach. Es gibt Behörden die tragen es gleich wenn du möchtest als Mehrlader ein andere wollen eine kleine Bestätigung vom Büchsenmacher und wieder andere wollen es komplett über den Büxer abgewickelt (er muss es auf sein Buch nehmen und dir dann verkaufen). Ich habe schon von den drei Möglichkeiten gehört. Es ist von Kreis zu Kreis etwas anders.

Wir hatten auch mal einen Halbautomaten als Einzellader gekauft und ihn als Halbautomaten eintragen lassen, wir mussten eine Bestätigung bringen das er rückgebaut ist. Meiner Meinung nach war dies einfach nur Schwachsinn denn das es dann rückgebaut wird war wohl klar.

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der m96 ist dem ursprung nach ein mehrlader. die kastration zum einzellader entsprang dem sinn der alten gelben wbk. neugelb lässt nunmehr sowohl einzelader als auch mehrlader zu, so dass unter "art" die bezeichnung "gewehr" ausreichend wäre - zumindest muss die ausdrückliche bezeichnung als einzellader nicht mehr erforderlich sein. auch wäre die umbenennung von "einzellader" aus der alten wbkgelb in "repetiergewehr" für neugelb zulässig, obwohl er noch als el fungiert. der waffentechnische rückbau wäre dann unabhängig vom eintrag zu sehen.

so zumindest bei mir geschehen. gekauft als el, eingetragen in neugelb als "gewehr", umbau zum ml durch büma in auftrag gegeben.

grüße

edit meint: gilt auch für den grad bemerkten umstand, dass statt m96 nunmehr m38. streiche gewehr, setze karabiner. (m38 ist doch karabiner, oder???)

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Und die vierte Meinung zu dem Thema wäre,daß das Teil rein rechtlich gesehen eh ein Mehrlader ist,da diese Art der Konvertierung wohl schon lange nicht mehr zulässig sei. Gruß André

mit konvertierung meinst du den rückbau von mehrladern zum einzellader?

warum soll das nicht zulässig sein?

grüße

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Wir hatten auch mal einen Halbautomaten als Einzellader gekauft und ihn als Halbautomaten eintragen lassen, wir mussten eine Bestätigung bringen das er rückgebaut ist. Meiner Meinung nach war dies einfach nur Schwachsinn denn das es dann rückgebaut wird war wohl klar.

Hallo,

liegt wohl daran, das die "Änderung der Schußfolge" eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ist, die nur der Inhaber einer Herstellungserlaubnis durchführen darf.

Der zeichnet übrigens dann durch die Umbaubestätigung für die durchgeführten Arbeiten verantwortlich.

Grüße

Robert

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