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IGNORED

Waffenimport aus den Niederlanden


martinez

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Geschrieben

Hallo, wer hat schon einmal eine Waffe aus den Niederlanden importiert? Wie sieht da der Vorgang im einzelnen aus und wer ist dafür zuständig? Geht sowas recht unbürokratisch? Danke und Gruß

Geschrieben
Hallo, wer hat schon einmal eine Waffe aus den Niederlanden importiert? Wie sieht da der Vorgang im einzelnen aus und wer ist dafür zuständig? Geht sowas recht unbürokratisch? Danke und Gruß

Hab ich schon: ist auch recht einfach!

1) Mit SB reden. Soll die Waffe auf Voreintrag grün, gelb, rot? Eventuell Voreintrag holen.

2) Ist die Waffe im Ausfuhrland legal besessen und ist sie irgendwie reglementiert? Wenn ja, muß der Verkäufer eine Ausfuhrerlaubnis bei der für Ihn zuständigen Behörde einholen und Dir übermitteln. Wenn es sich z.B. um ein LG handelt, dann muß nur auf die Gesetzeslage - freie Waffe im Herkunftsland - hingewiesen werden.

3) Du gehst mit der Exportbescheinigung zu Deinem SB und beantragst eine Einfuhrerlaubnis, die i.d.R. auch erteilt wird. Eventuell mit der Auflage einen CIP-konformen Beschuß nachzuholen.

4) Import durch Paketdienst oder selbst

5) Eintrag, eventuell Beschuß

6) viel Spaß

Geschrieben
Hab ich schon: ist auch recht einfach!

1) Mit SB reden. Soll die Waffe auf Voreintrag grün, gelb, rot? Eventuell Voreintrag holen.

2) Ist die Waffe im Ausfuhrland legal besessen und ist sie irgendwie reglementiert? Wenn ja, muß der Verkäufer eine Ausfuhrerlaubnis bei der für Ihn zuständigen Behörde einholen und Dir übermitteln. Wenn es sich z.B. um ein LG handelt, dann muß nur auf die Gesetzeslage - freie Waffe im Herkunftsland - hingewiesen werden.

3) Du gehst mit der Exportbescheinigung zu Deinem SB und beantragst eine Einfuhrerlaubnis, die i.d.R. auch erteilt wird. Eventuell mit der Auflage einen CIP-konformen Beschuß nachzuholen.

4) Import durch Paketdienst oder selbst

5) Eintrag, eventuell Beschuß

6) viel Spaß

Zu 1.) ERSTMAL prüfen ob Waffe in Deutschland LEGAL wäre!! Ist nicht immer der Fall, gerade im Bereich " Halbauto" unterscheiden sich da die " Anforderungen" sehr!!!!!!!!!!

Geschrieben
Na ja, er kriegt ja keine Erwerbserlaubnis wenn die Waffe hier verboten ist. <_<

SB, in aller Ehre, aber wieviele SB haben ne Ahnung von den Waffen???

Ne SL-Büchse im Kaliber .308, für die er ne EWB hat, kann aus Holland ganz schnell ne FAL oder ne M14 sein, die bei uns Pfui ist.........

Geschrieben

Meinst Du ? :huh:

Na ja - selbst wenn. Als Erwerber musst Du ja auch drauf achten und könntest Dich mit Sicherheit nicht damit rausreden, dass Du es nicht gewusst hast. Irgendwann kommt auch das raus und Du weißt ja was passiert, wenn jemand verbotene Waffen ohne BKA-Genehmigung im Besitz hat. :rolleyes:

Geschrieben
Meinst Du ? :huh:

Na ja - selbst wenn. Als Erwerber musst Du ja auch drauf achten und könntest Dich mit Sicherheit nicht damit rausreden, dass Du es nicht gewusst hast. Irgendwann kommt auch das raus und Du weißt ja was passiert, wenn jemand verbotene Waffen ohne BKA-Genehmigung im Besitz hat. :rolleyes:

Deswegen hab ich ja geschrieben, ERSTMAL SELBER prüfen!!

Das im Nachhinein beim Richter wieder heisst, " SIE sind doch Sachkundig, SIE hätten doch wissen müssen WAS Sie kaufen dürfen....." ist klar....deshalb PRÜFEN!!!!

Geschrieben

Wie sieht das bei Erwerb von einer niederländischen Privatperson aus ?

Beispiel: Originalwaffe von 1886, Repetiergewehr, in den Niederlanden ohne EWB erhältlich und dort auch nirgends eingetragen.

Hier auf gelbe WBK zu erwerben. Brauche ich da auch irgendwelche Bescheinigungen niederländischer Behörden oder reicht ein Kaufvertrag ?

Geschrieben

Dann sollte die niederländische Behörde bescheinigen, dass es keiner Ausfuhrerlaubnis bedarf. In der deutschen Verbringungserlaubnis wird dann das Feld "Vorherige Elaubnis nicht erforderlich" angekreuzt.

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