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IGNORED

LG Mars, wer kann helfen


Stehlampe

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Geschrieben

Guten Tag,

suche Informationen zu folgender Langwaffe

LG Mars ohne F

Wer kann mir sagen welches Modell, wann und durch wen Vertrieben?

Benötige die Angaben, weil ich großen Ärger mit den Behörden hab

Wer kann Angaben machen zur Manufaktur Mars, wurde 1972 liquidiert im Zuge des neuen Waffenrechts

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das Bild beziehe ich von egun, was ich besaß ist das selbe nur ohne ZF

Grüße aus Berlin

Boris

Geschrieben
Benötige die Angaben, weil ich großen Ärger mit den Behörden hab

Wer kann Angaben machen zur Manufaktur Mars, wurde 1972 liquidiert im Zuge des neuen Waffenrechts

Dann sollen sich die Herrschaften von der Behörde doch mal ihr Waffengesetz aus dem Regal nehmen (oder die bequeme Online-Version nehmen) und in der Anlage 2 WaffGnachschauen. Dort steht

Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Diese unter 1.2 aufgeführten Modelle sind die, die eben vor dem 1972er WaffG verkauft wurden - die brauchen kein F-Zeichen und kriegten damals auch keins (war halt noch nicht erfunden). Auch die Modelle zwischen 1970 und 1972 wurden (meist) schon gestempelt; wie Hans-Hermann Weihrauch mal erläuterte, gab es die Stempel bei den Firmen schon vorher.

Quelle hat zwar auch Mars-Modelle als eigene Handelsmarke vertrieben, die Modelle nach 1972 haben aber ein F, die davor benötigen das nun mal nicht. Ist eine klassische Ausnahmeregel im Waffengesetz, die aber auch schon seit 1976 oder gar 1972 als Altbesitzklausel im Waffengesetz steht. Viele Polizisten und Behörden kriegen ja schon Panik, wenn sie ein LG ohne F-Stempel finden - oder Glanz in die Augen, denn da ist ja vielleicht jemand zu verknacken. Aber nur dann, wenn man diese Ausnahmeregel nicht kennt...

Also, viel Erfolg bei Behördens...

Geschrieben

Leider hab ich vorher vergessen zu erwähnen, dass es ein Gutachten gibt, welches vom LKA eines bestimmten

Bundesland erstellt wurde.

Das Ergebnis ist leider für mich nicht so berauschend. Es wurde ermittelt, dass die Joulzahl überschritten wurde.

Im ersten Waffengang 8,34 Joul, in den nächsten Durchgängen ist es etwas geringer ausgefallen bis runter auf 7,69 Joul.

Dementsprechend gibts nen Verstoß gegen die §51 und §52 des Waffengesetzes, die machen mir Angst!

Oder ist das alles Schwachsinn weil das LG vor 1970 erworben bzw. hergestellt wurde?

Gruß

Boris

Geschrieben

Wenn das LG vor 1970 in den Handel gebracht wurde, darf es ohne "F" mehr als 7,5 J haben.

Schlechterdings kann die Behoerde nicht verlangen, dass der Kaufbeleg 40 Jahre aufbewahrt wird, zumal das LG in dieser Zeit durch viele Haende gegangen sein kann.

Mit welchen Behoerden hast Du denn Aerger? Wenn schon ein LKA-Gutachten vorliegt, vermutlich mit der Polizei.

Dort wuerde ich ohne Anwalt keine Aussagen machen. Eventuell in einem Gespraech versuchen, sie auf die Rechtslage hinzuweisen. Keine Aussagen zur Sache machen! Wenn dieses Gespraech in die falsche Richtung laeuft, abbrechen und enen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt beauftragen.

Viel Erfolg

pak9

Geschrieben
Es wurde ermittelt, dass die Joulzahl überschritten wurde.

Im ersten Waffengang 8,34 Joul, in den nächsten Durchgängen ist es etwas geringer ausgefallen bis runter auf 7,69 Joul.

Meine Güte, ist diese Dummheit denn ansteckend? :peinlich: Bei der Zulassung von Luftgewehren (wird bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig gemacht) wird zwar, salopp gesagt, geprüft, ob ein Luftgewehr oder eine LP unter 7,5 Joule bleiben. Da man das aber nicht mit einem Schuß feststellen kann, wird ein Durchschnitt ermittelt. Und bei dieser Ermittlung muß der Gesamtmittelwert nach 5 Schuß unter 7,5 Joule bleiben und der stärkste Einzelwert unter 8,5 Joule. Die 8,34 Joule mit abnehmender Tendenz in deinem Fall sind alle im Rahmen der Toleranz, man kann das SEK zurückpfeifen, die nationale Sicherheit ist nicht gefährdet.

Infoblatt der PTB, wie die Prüfung abzulaufen hat

Vor allem schon deshalb nicht, weil es bei Modellen vor 1970 (oder DDR-Modellen vor 1990) schnurzegal ist, ob sie über 7,5 Joule liegen - in meinem oberen Posting enthält der Abschnitt 1.2 nur die Altersangaben, aber keine Joulewerte.

Sonst würden nämlich historische Windbüchsen bis zurück ins 17. Jahrhundert alle einen F-Stempel bekommen müssen, weil die bis zu 100 Joule haben...

(glaub's mir einfach, in diesem Metier kenne ich mich aus...)

Daher weiß ich auch, daß Fachwissen allein dir hier wenig nützt - da da offenbar mehr dahintersteckt, such dir einen Anwalt, der sich im Waffenrecht auskennt (verweise ihn zunächst auf die von mir angegebenen Links und Infos)

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