Zum Inhalt springen
IGNORED

MG42 Altdeko erlaubt? (zusammengebaut)


sossenbinder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich würde mir gerne ein deko-mg zulegen. bevor ich das aber tun möchte würde ich mich gerne rechtlich absichern. darf man eigentlich ein mg42 alt-deko in die vitrine stellen? Wie ist hier das gesetz?

Ich möchte auf keinen fall irgendwas verbotenes tun.

Mit alt-deko meine ich z.b. änderungen wie diese.. spannen und abschlagen würde funktionieren.

Verschluss komplett: Nein

Verschluss abgeschliffen (45°): Ja

Patronenlager verschweißt: Ja

Anzahl der Bohrungen im Lauf: 6

Stahlbolzen vor Laufmündung: Ja

diese ist ein beispiel/angebot von der seite egun.de

Geschrieben

Nach der neuen Gesetzteslage muss der Umbau von einem Berechtigten durchgeführt werden, ein Markenzeichen angebracht werden und die abgeänderte Dekowaffe von einem Beschussamt abgenommen werden, die hierüber eine Urkunde erstellt.

Eine Anfrage bei den Anbietern solcher Dekosysteme bringt Klarheit über die Kosten.

Geschrieben

Hallo,

sprich mit dem Beschußamt.

Habe ich auch gemacht für meine MP-40 und PPSh.

Die helfen weiter und geben tatsächlich Tips!

Nach der geplanten Waffengesetz-Änderung müssen Dekos zukünftig Beschußzeichen haben. Das habe ich dann gleich auch erledigen lassen (leider nicht ganz billig, 140,-- pro Waffe - aber immer noch besser als Beschlagnahmung).

Viele Grüße

h_m_o

Geschrieben

Warum fragt ihr immer hier und bekommt dann einwandfrei NICHT zutreffende Antworten??

Das zuständige Ministerium ist das BMWI in Bonn und gibt eindeutige -auf den Einzelfall bezogene- Auskünfte.

Findet ihr in jedem Telefonbuch und im Internet.

Zuständig ist Herr Warnken...selber gucken und Nachfragen ist die Devise..

EMpfohlen ist ein Zertifikat eines Beschussamtes, bei ehemaligen Teilesätzen, die dann zusammengebaut werden sollen; Pflicht ist es nicht, sofern die für Teilesätze geltenden Bestimmungen eingehalten wurden.

Beschussamtszertifikate sind nur bei NEU aus dem Ausland eingeführten Dekowaffen erforderlich, sofern sie unter das Beschussgesetz (§9 BeschG) fallen.

Allerdings ist bei MGs (luftgekühlt) zu beachten, das Läufe nicht gewechselt werden können, oder bei nicht vorhandensein von Läufen, ein solcher NICHT mehr eingelegt werden kann und dann der Verschluss die vordere Verschlussstellung nicht mehr erreichen darf.

Teilbare Verschlüsse dürfen auch nur so geändert sein, das der vordere Verschlusskopf nicht getauscht werden kann.

Insofern sind viele der Waffen -die solche Verschlusskonstruktionen haben- nicht ordnungsgemäss abgeändert, da dies bei vielen überprüften Waffen der Fall war/ist.

Nachzulesen gibts das alles im Merkblatt des BUMIWI von 1999 (die immer noch gelten)...dort steht das auch mit den 2-geteilten Verschlüssen, das den meisten "unbekannt" ist, aber nicht vor Strafe schützt. Ein NICHT solcherart geänderter Verschluss (und das MG42 hat einen solchen 2-geteilten Verschluss) ist nach wie vor Kriegswaffe und wird entsprechend strafrechtlich sanktioniert.

Also, in der Regel nicht auf Auskunft von hiesigen Hinweisen/Auskünfen vertrauen, sondern sich selbst bei den entsprechenden Stellen schlau machen. Auskünfte im Netz haben bekanntermassen vor Gericht/STaA relativ geringe Beweiskräfte :rolleyes:

Muni

Geschrieben
Hallo,

sprich mit dem Beschußamt.

Nach der geplanten Waffengesetz-Änderung müssen Dekos zukünftig Beschußzeichen haben. Das habe ich dann gleich auch erledigen lassen (leider nicht ganz billig, 140,-- pro Waffe - aber immer noch besser als Beschlagnahmung).

Viele Grüße

h_m_o

Wie Du an sich richtig bemerktest: Zukünftig!! bei Herstellung HIER im Bundesgebiet...

Kommen Teilesätze hier zum Vorschein dürfen die noch OHNE Beschussamtsstempel zusammengebaut werden, sofern die RL von 1999 eingehalten werden.

Beschussämter sind an Deiner Kohle interessiert und geben wie Banken natürlich Auskünfte "in ihrem Sinne".

Das "neue" Waffenrecht 2003 geht davon aus, das Waffen ab dem "Einfuhrjahr" bzw. "Dekoherstellungsjahr 4.2003" eine Beschussamtsprüfung brauchen. Das Gesetz gibt aber keine Jurisdiktion für Kriegsschusswaffen (also luftgekühlte MGs, und MPs/HA ab 1.9.45) her. Insofern gelten für diese NUR die Richtlinien des BMWI.

Deine MP PPSH und MP40 unterfallen seit der Änderung des KWKG jetzt als verbotene Waffen dem Waffenrecht (§40), infolgedessen ist bei diesen Waffen das Beschussrecht anwendbar...(aber auch nur für die Fälle, in denen die Dekowaffen/bzw.Teilesätze erst NACH 2003 hergestellt wurden.

Verbliebene Teilesätze (die ja bis 2003 garnicht zusammengebaut werden durften) unterfallen diesen Regelungen rein rechtlich nicht. Zusammengebaut darfst Du die auch "so" haben, sofern nachgewiesen werden kann, das sie bereits vor Inkrafttretens des WaffR 2003 im Bundesgebiet (als TSätze) waren.

Den ordnungsgemässe Zusammenbau dieser Teilesätze kann jeder Sachverständige, bzw. BüMa mit Herstellungslizenz zertifizieren.

Ohne ein solches Zertifikat wird die "Beschussamtsstempelung" lediglich zur Rechtssicherheit "empfohlen"...

Die Dekos sollten aber regelmässig den Namenskürzel des "Herstellers" tragen, oder eben von einem Zertifikat "begleitet" sein...

Muni

Geschrieben
Warum fragt ihr immer hier und bekommt dann einwandfrei NICHT zutreffende Antworten??

Das zuständige Ministerium ist das BMWI in Bonn und gibt eindeutige -auf den Einzelfall bezogene- Auskünfte.

Findet ihr in jedem Telefonbuch und im Internet.

Zuständig ist Herr Warnken...selber gucken und Nachfragen ist die Devise..

EMpfohlen ist ein Zertifikat eines Beschussamtes, bei ehemaligen Teilesätzen, die dann zusammengebaut werden sollen; Pflicht ist es nicht, sofern die für Teilesätze geltenden Bestimmungen eingehalten wurden.

Beschussamtszertifikate sind nur bei NEU aus dem Ausland eingeführten Dekowaffen erforderlich, sofern sie unter das Beschussgesetz (§9 BeschG) fallen.

Allerdings ist bei MGs (luftgekühlt) zu beachten, das Läufe nicht gewechselt werden können, oder bei nicht vorhandensein von Läufen, ein solcher NICHT mehr eingelegt werden kann und dann der Verschluss die vordere Verschlussstellung nicht mehr erreichen darf.

Teilbare Verschlüsse dürfen auch nur so geändert sein, das der vordere Verschlusskopf nicht getauscht werden kann.

Insofern sind viele der Waffen -die solche Verschlusskonstruktionen haben- nicht ordnungsgemäss abgeändert, da dies bei vielen überprüften Waffen der Fall war/ist.

Nachzulesen gibts das alles im Merkblatt des BUMIWI von 1999 (die immer noch gelten)...dort steht das auch mit den 2-geteilten Verschlüssen, das den meisten "unbekannt" ist, aber nicht vor Strafe schützt. Ein NICHT solcherart geänderter Verschluss (und das MG42 hat einen solchen 2-geteilten Verschluss) ist nach wie vor Kriegswaffe und wird entsprechend strafrechtlich sanktioniert.

Also, in der Regel nicht auf Auskunft von hiesigen Hinweisen/Auskünfen vertrauen, sondern sich selbst bei den entsprechenden Stellen schlau machen. Auskünfte im Netz haben bekanntermassen vor Gericht/STaA relativ geringe Beweiskräfte :rolleyes:

Muni

Hallo Muni,

sorry aber für mich ist das absolutes neuland. ich kenne mich mit waffen so gar nicht aus. ich hatte noch kein mg in der hand und weiss gerade mal wie sowas überhaupt technisch funktioniert. ihr müsst entschuldigen, dass ich für eure begriffe so doof nachfrage. konnte nirgends hilfe finden. wie du schreibst, vertraue ich nicht auf die aussagen der verkäufer. ich suche eben überall hilfe. deine aussage hat mir schon geholfen. ich werde dort mal anrufen. kannst du mir vorab trotzdem noch kurz ne info geben... damit nich nicht umsonst anrufe oder gar doof dastehe...

ein verkäufer eines alt-deko mg42 hat mir auf anfrage das geschickt:

"..zu den abänderungen bei den altdeko mg´s - die läufe und patronenlager sind zugeschweisst, der verschluss ist um 45grad abgeschliffen und die läufe sind noch mit 6 bohrungen versehen aber ansonsten ist alles zerlegbar..."

was kann ich mit der info anfangen? kann ein mg mit diesen änderungen "durchgehen"? sollte ich es, wenn ich es kaufen würde zum beschussamt geben? wäre aber doof wenns dann probleme geben würde und ich hätte das teil bereits gekauft.

für mich als laie heisst das, das der lauf zugeschweisst ist, aber das mg sprich der lauf komplett zerlegbar ist. mit deiner erklärung zum verschluss - da in ich der laie zu groß. aber demnach würde es in konflikt mit dem text deines vorherigen beitrages stehen (lauf wechselbar) und nicht zulässig sein.

wie würdest du vorgehen? soll ich die finger davon lassen?

danke nochmal

Geschrieben
Hallo Muni,

sorry aber für mich ist das absolutes neuland. ich kenne mich mit waffen so gar nicht aus. ich hatte noch kein mg in der hand und weiss gerade mal wie sowas überhaupt technisch funktioniert. ihr müsst entschuldigen, dass ich für eure begriffe so doof nachfrage. konnte nirgends hilfe finden. wie du schreibst, vertraue ich nicht auf die aussagen der verkäufer. ich suche eben überall hilfe. deine aussage hat mir schon geholfen. ich werde dort mal anrufen. kannst du mir vorab trotzdem noch kurz ne info geben... damit nich nicht umsonst anrufe oder gar doof dastehe...

ein verkäufer eines alt-deko mg42 hat mir auf anfrage das geschickt:

"..zu den abänderungen bei den altdeko mg´s - die läufe und patronenlager sind zugeschweisst, der verschluss ist um 45grad abgeschliffen und die läufe sind noch mit 6 bohrungen versehen aber ansonsten ist alles zerlegbar..."

was kann ich mit der info anfangen? kann ein mg mit diesen änderungen "durchgehen"? sollte ich es, wenn ich es kaufen würde zum beschussamt geben? wäre aber doof wenns dann probleme geben würde und ich hätte das teil bereits gekauft.

für mich als laie heisst das, das der lauf zugeschweisst ist, aber das mg sprich der lauf komplett zerlegbar ist. mit deiner erklärung zum verschluss - da in ich der laie zu groß. aber demnach würde es in konflikt mit dem text deines vorherigen beitrages stehen (lauf wechselbar) und nicht zulässig sein.

wie würdest du vorgehen? soll ich die finger davon lassen?

danke nochmal

Wenn Du das MG zusammengebaut haben willst, darf der Lauf NICHT mehr wechselbar sein.

In deisem Falle ist es nach den Richtlinien 1999 so, das der Lauf entweder im Gehäuse festgeschweisst ist , oder ben einfacher, wenn die Laufwechselklappe zugeschweisst ist. Auch darf, wie bereits angedeutet, bei einem MG42-Verschluss, der Verschlusskopf nicht austauschbar sein. Am einfachsten ist das dadurch geregelt, wenn das Verschlusshinterteil auf seiner oben sichtbaren Fläche einen Schweisspunkt (mit einer superharten Elektrode angebracht) hat. Der verhindert dann das Abnehmen des vorderen (geänderten) Verschlusskopfes, damit kein neuer (unverännderter) Kopf aufgesetzt werden kann.

Zu beachten ist auch noch, das die Laufabänderung ungenügend wäre, wenn NICHT vor den 6 Löchern noch eine Querbohrung wäre, die mit einem GEHÄRTETEN Stahlstift kaliberstark verschlossen ist. Die Löcher müssen auch in kaliberstärke sein (also 6x 8mm Löcher in dem Falle des MG42).

Wenn Dir der Verkäufer bescheinigt, das ALLE diese Änderungen -also Lauf und Verschluss wie beschreiben abgeändert- vorliegen, kannst Di Dir auch die Einzelteile als Teilesatz zusenden lassen und daheim von einem Büchsenmacher zusammensetzen und zertifizieren lassen. Gerade dazu, gibt es ein Schriftstück des BMWI, der dies bei einem Teilesatz erlaubt und nicht die weitergehenden Forderungen aus dem Erlaiss 2003 heranzuziehen sind....

Voraussetzung ist aber, in jedem Falle, das Lauf und Verschluss entsprechend den o.a. Regeln abgeändert SIND. Wenn nicht, gelten diese Teile noch als Kriegswaffe (es gibt kein AltDEKO bei Maschinenwaffen, da es bis 2003 dies bei MP/MG nicht gab/ es gab nur Teilesätze!!). In diesem Falle würest Du besser, von einem Kauf abraten..

Auch Teilesätze waren nur legal, wenn sie denn die Anforderungen des BuMiWi erfüllten.

Gerade dort, liegt aber vieles im Argen.

GF

Muni

PS: Es gibt keine dummen Fragen :-), nur manchmal sollten ANTWORTEN der jeweils geltenden Rechtslage entsprechen...

Geschrieben

Und genau deshalb hat man nur Metallschrott, sprich Gehäuse mit allen Anbauteilen ohne Verschlußkopf und Lauf, wie ich oben schon schrieb. Dadurch handelt es sich weder um eine Waffe noch um Gegenstände die KW Eigenschaft besitzen. Und das habe ich schriftlich vom Herrn Warnkens Vorgänger Pracejus.

Geschrieben
Und genau deshalb hat man nur Metallschrott, sprich Gehäuse mit allen Anbauteilen ohne Verschlußkopf und Lauf, wie ich oben schon schrieb. Dadurch handelt es sich weder um eine Waffe noch um Gegenstände die KW Eigenschaft besitzen. Und das habe ich schriftlich vom Herrn Warnkens Vorgänger Pracejus.

hm, naja ...

dann käme nur noch neudeko mit gutachten in frage. ich habe herrn warnken heute mal angeschrieben. mal schauen was zurück kommt.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.