Snoebel Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 An meinem 16. Geburtstag habe ich meinen ersten Jagdschein gelöst, mit 20 die erste GK Kurzwaffe auf Jagdschein gekauft, jetzt bin ich 23 und bin seit knapp zwei Jahren im Schützenverein und schieße regelmäßig mit meinem auf Jagdschein erworbenem .357er Revolver. Da ich für das sportliche Schießen aber ganz gerne eine weitere GK Kurzwaffe hätte würde ich gerne wissen ob ich jetzt dafür eine MPU machen müßte wenn ich mir die Waffe über den Verband befürworten lasse. Auf den Jagdschein könnte ich natürlich sofort einen Voreintrag bekommen, aber dann wäre das Grundkontingent erschöpft. Ich würde mir diesen einen Platz gerne freihalten, falls man mal was schönes sieht kann man so schnell zuschlagen und dann muss die Waffe auch nicht zu irgendwelchen Sportordnungen passen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 So bekloppt wie die deutsche Bürokratie ist wir dies davon abhängig sein, ob du von deiner Erwerbsmöglichkeit über Jagdschein oder ob du eine Erwerbsberechtigung aufgrund Verbandsbescheinigung der Schießsportvereinigung beantragst! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 So bekloppt ist die deutsche Bürokratie auch wieder nicht ... Keine MPU für den Jäger, der - zusätzlich als Sportschütze - Sportwaffen erwirbt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 So bekloppt ist die deutsche Bürokratie auch wieder nicht ... Keine MPU für den Jäger, der - zusätzlich als Sportschütze - Sportwaffen erwirbt. Deine Meinung muss nicht unbedingt jede® Waffenrechtssachbearbeiter(in) teilen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 Deine Meinung muss nicht unbedingt jede® Waffenrechtssachbearbeiter(in) teilen! Deine auch nicht. Jagdscheininhaber brauchen keine MPU. Nachlesen kannst Du das in §13 Absatz 2 WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted September 15, 2007 Share Posted September 15, 2007 Jagdscheininhaber brauchen keine MPU. Nachlesen kannst Du das in §13 Absatz 2 WaffG. Richtig, weil anders als Gelb, Rot oder auch grüne WBK's macht sich der Jagdschein ( Jägerprüfung ) nicht durch einfachen Eintritt in den DJV. Und egal ob jemand nun ein Dreiviertel Jahr das Abends bewältigt oder auch nen 5 Wochen Crashkurs absolviert, nur zum Waffenerwerb ist das zu aufwändig ( und zu teuer ). Das gleiche gilt für die Prüfung nach §22 WaffG mit folgender Erlaubnis nach §21.1...... Komisch dass da die Durchfallquoten sooo niedrig sind Link to comment Share on other sites More sharing options...
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