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IGNORED

Sicherheitsraum


consonamus

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Geschrieben
Aber ich werde mal sehen, ob man über das LKA an Merkblätter oder sonstige Unterlagen kommt.

Grüße

consonamus

Ich hoffe der Homepage-Inhaber ist mir nicht böse : www.klsev.de/downloads/checkliste.doc

Eine schöne Zusammenfassung der derzeitigen Bestimmungen.

Habe inzwischen bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle meiner Stadt nachgefragt. Mir wurde dort gesagt es gäbe keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Verbindlich sei das Waffengesetz, das ja in allen Bundesländern gleich sei. Man hat mir noch die Durchwahl der Beratungsstelle des LKAs gegeben und mir augenzwinkernd empfohlen dort anzurufen, denn ich würde die Herren dort mit 24er Stahlbetonwänden sehr, sehr glücklich machen. ^_^

Geschrieben

Wie sähen denn die Vorschriften für einen Waffenraum "Klasse A" aus, nur für Langwaffen, ohne KW und Munition?

Hätte da einen Kelleraum, mit vergittertem Fenster und Metalltür - also sozusagen einen A-Tresor aus Beton.

Geschrieben
Wie sähen denn die Vorschriften für einen Waffenraum "Klasse A" aus, nur für Langwaffen, ohne KW und Munition?

Hätte da einen Kelleraum, mit vergittertem Fenster und Metalltür - also sozusagen einen A-Tresor aus Beton.

 

Wahrscheinlich würde das funktionieren ... ?

leider entscheidet der SB (jedenfalls bei uns) nach Rücksprache mit der kriminalpol. Beratungsstelle individuell und nach Einzelfall .

 

Im WaffGNeuReg steht ... : ... "oder vergleichbar" ... und das ist relativ ....

 

 

 

Geschrieben
Hallo,

als langjährig tätiger Sammler von Langwaffen (rote WBK, keine KWKG-Waffen) besitze ich 2 große Tresore Sich.-Stufe B und einen kleinen mit Stufe A. Allerdings gerate ich damit zusehends an räumliche und praktische Grenzen. Die optimale Möglichkeit wäre ein Sicherheitsraum. Ich habe ein Zweifamilienhaus, in dem das Obergeschoss vermietet ist. Im darüberliegenden großen Dachgeschoss, in dem mein Sohn einige Zimmer hat, hätte ich einen zentral liegenden Raum mit einem kleinen Fenster (baurechtlich ein Abstellraum), der evtl. geeignet sein könnte.

Leider hat er zwei "Macken". Die Wände sind zwar aus umlaufendem 24er KS-Mauerwerk mit aufliegenden Betonbalken, da sie die Stützpfeiler für den Dachstuhl tragen. Aber an einer Seite ist eine Nische (ca. 120cm B x 100cm H) mit einem darüberliegenden Betonsturz, in der das Mauerwerk nur im NF-Format ausgeführt ist. In den Nischen auf beiden Seiten sind die Flachheizkörper der jew. Räume. Und die Decke des Raumes besteht "nur" aus den Querverbindern der Sparren (Format ca. B 5cm, H 25cm), Abstand ca. 60 cm, dazwischen Steinwolle-Isolierung, Unterkonstruktion Dachlatten und Fermacell, oben drauf (als Boden im Spitzboden des Daches) 20er Bretter mit Nut und Feder, schräg vernagelt (sog. süddeutsche Hobeldielen).

Neulich sprach ich mit einem Sammler, der ebenfalls einen Sicherheitsraum hat. Der sagte mir, 24er KS würde bis Stufe N anerkannt, natürlich eine entspr. Tür vorausgesetzt.

Jetzt meine Fragen an die Forumsmitglieder, die evtl. schon mal einen Sich.-Raum hergerichtet haben:

Muss eine Nische mit dünnem Mauerwerk komplett "zugemacht" werden oder gibt es andere Möglichkeiten (Gitter)?

Und wie kann man eine solche Deckenkonstruktion ... ja was eigentlich? ... verstärken, vergittern???

Fakt ist, das ich die eigentliche Konstruktion allein wegen der Statik des Dachstuhles nicht ändern kann und werde. Wenn das Voraussetzung wäre, wäre die ganze Sache "gestorben". In den Keller will ich nicht w/ Feuchtigkeit (Wasch-, Trockenkeller).

Vielen Dank für Eure Hilfe; Grüße

consonamus

Hallo,

Grundproblem dabei ist, das es wohl keine verbindlichen Richtlinien zur Beschaffenheit der Mauer/Wände gibt...

Als ich meinen Wertraum im Keller gebaut habe, habe ich letzlich bei der Kripo nachgefragt, aber auch bei der Tresorfirma, von der ich die Tür gekauft habe - Fazit: es gibt keine rechtsverbindliche Norm bezüglich der Wände...hmmm

Also besser vorher mit Sachbearbeiter einigen...

Ich habe hier jetzt 24 cm Betonwände mit doppelter Stahlarmierung, keine Fenster nur zwei Lüftungslöcher, Tür ist Stufe 1. Einschränkungen bezüglich der Aufbewahrung liegen keine vor (Bayern!).

Gruß,

Sven

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