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IGNORED

Softgun - bzw. Federdruck"waffen"


Mexx1972

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo leute!

ich würde gerne wissen, ob softguns bzw. federdruck"waffen" in deutschland einer bewilligungspflicht, bzw. dem waffenrecht unterliegen und welche voraussetzungen gegeben sein müssen, um diese von österreich dorthin mitzunehmen.

über kompetente antworten würde ich mich sehr freuen.

lg mexx

Geschrieben
Alles, was mehr als 0,5 Joule Bewegungsenergie hat, unterliegt in D dem Waffenrecht.

Bis 7,5 Joule ist der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren aber frei.

Was heißt "mitnehmen"?

Möchtest Du mal auf einen oder einige Tage zu einem Match kommen?

Heinrich

die anfrage betrifft nicht mich selbst. ich hab eine anfrage bekommen. da möchte ein österreichischer staatsbürger über das kleine deutsche eck zu einem bewerb nach tirol fahren.

nachdem dieses gegenstände generell ab 18 jahren frei sind, sie nicht unters österreichische waffenrecht fallen und man dafür keine waffenrechtliche bewilligung benötigt, kann man sie auch nicht in den eu-fwp eintragen lassen.

im konkreten fall ist diese person 18 jahre alt, verfügt aber über keine waffenrechtliche urkunde.

ist in deutschland eine waffenbesitzkarte, oder waffenschein notwendig, oder ist der besitz wie in österreich frei?

Geschrieben

Grundsätzlich sind Luftdruckwaffen in Deutschland frei ab 18 Jahre zu erwerben. Dabei müssen sie mit einem F im Fünfeck (etwas nach unten scrollen) gestempelt sein(Ausnahmen nur für ältere Waffen).

Diese Waffen dürfen in Deutschland nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit geführt werden (also Transport in einem verschlossenen Behältnis).

Geschrieben

Das ist ein boeses Minenfeld.

1. Unter 0,5 joule = Spielzeug, keine Kennzeichnung noetig, keine Erlaubnis zum fuehren noetig.

2. Ueber 0,5 joule bis 7,5 Joule= Frei ab 18 zu erwerben, fuehren nur mit echtem Waffenschein.

Transport (nicht zugriffs- und nciht schussbereit) im Futteral oder geschlossener Tasche erlaubt, aber: Das Ding muss ein "f" im Fuenfeck haben. Hat es diese Markierung nicht, ists waffenrechtlich ebenso zu sehen, wie ein echter .500er S&W.

3. Ueber 7,5 Joule ODER kein "F" im Fuenfeck: WBK-pflichtige Waffe. Geht dann nur wenn im EFWP eingetragen.

Tipp: Wenns ueber 0,5 J hat und kein "F" gestempelt, soll ers daheimlassen.

Geschrieben

ich danke euch recht herzlich für eure schnellen antworten.

ich würde sagen, er soll sich einen anderen weg nacht tirol suchen und nicht übers deutsche eck fahren.

lg mexx

Geschrieben

Was Airsoft betrifft: In Österreich sind Vollautomaten erlaubt, in Deutschland absolut hundepfui.

Über Zell am See fährt ein Zug, der den österr. Boden nicht verlässt ... da kann er auch einen K98 mitnehmen, er ist ja schon 18 :00000733:

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