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IGNORED

§14 Abs. 2 WaffG und Dauer der Verbandszugehörigkeit


MAC SOG D

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nunja, das ist nun mal das Versicherungsprinzip. WaffR Prozesse sind langwierig und teuer und kosten dementsprechend Geld. Dafür ist man ja versichert. Ansonsten kann man sich besser die Beiträge sparen und den Anwalt selbst bezahlen, nicht wahr? Man versichert sich ja in der Hoffnung dass man die Versicherung nie braucht, falls aber doch dass man dann auch die Leistung erhält.

Seh ich das so falsch? :confused:

Geschrieben
...hatte ein ähnliches Problem... bei mir hat der Bekannte aber gerade die 2 Monate im BDMP und nicht 6 Monate runter... sollte doch reichen. Reichte LV aber nicht, Bedürfnis abgelehnt. Darf nochmal 10 Monate warten. Hat sich gefreut, daß er 22 Monate warten darf. :traurig_16:

Erklärung der Führung war, daß das Gesetz (§14) falsch formuliert ist und die Politiker das irgendwann änder wollen. Die meinten im Wortlaut nämlich, daß es nicht 12 Monate im Schießsportverein heißen sollte, sondern 12 Monate im Verband.

Kann irgendjemand diese Behauptung (immerhin vom LV!) bestätigen, daß das Gesetz falsch formuliert ist? Nächste Frage: Warum sollte der BDMP sich auf Verdacht von "falschen" Gesetzeswortlauten seinen Mitglieder extra Auflagen auferlegen? Wenn es im Gesetz so steht dann steht das doch so! Und da steht Schießsportverein!

Wenn es danach geht, sollte der BDMP auf Verdacht gar keine Bedürfnisse mehr ausstellen. Es könnte ja sein, dass der Staat bald alle Waffen verbietet und das Gesetz dahin abändert. :s84:

Ich kapier es nicht! :gaga:

Daß die Argumentatin nicht wirklich standhält, daß evtl. das Gesetz geändert werden soll, ist meines Erachtens ja diskussionsfrei. Ob das denn stimmt würd emich aber auch interessieren! Weiß da jemand was genaueres?

22 Monate sind aber nun wirklich hart, aber das scheint dem Landesverband ja egal zu sein. Service für die Mitglieder oder etwa im Sinne des Mitgliedes handeln. Fehlanzeige!

Geschrieben
Daß die Argumentatin nicht wirklich standhält, daß evtl. das Gesetz geändert werden soll, ist meines Erachtens ja diskussionsfrei. Ob das denn stimmt würd emich aber auch interessieren! Weiß da jemand was genaueres?

22 Monate sind aber nun wirklich hart, aber das scheint dem Landesverband ja egal zu sein. Service für die Mitglieder oder etwa im Sinne des Mitgliedes handeln. Fehlanzeige!

Was kümmerts die Lackschuhetage eigentlich, obs irgendwann geändert wird? Der jetzige Stand der Dinge ist doch entscheidend! Die haben jetzt und hier Paragraphen, die ihnen sagen, wies laufen soll. Punkt. Dann haben die doch alles richtig gemacht. Was denn noch?

Geschrieben
Was kümmerts die Lackschuhetage eigentlich, obs irgendwann geändert wird? Der jetzige Stand der Dinge ist doch entscheidend! Die haben jetzt und hier Paragraphen, die ihnen sagen, wies laufen soll. Punkt. Dann haben die doch alles richtig gemacht. Was denn noch?

So sehe ich das doch auch! Aber egal wie ich bzw. auch der SLG Leiter argumentiert, es ist dem LV-Leiter sch... egal. Was soll man da noch machen?? :confused:

Die sitzen am längeren Hebel und tun so, als ob sie die Mitgiedsbeiträge kassieren, weil sie Promis sind. Ich sag es immer wieder: In Ländern ohne so strenge Waffengesetze (z.B. USA) würde kein Mensch so einem Mistklub beitreten, der sich Schießsportverband nennt und sogar den Gesetzgeber mit strengen Regelungen übertrifft.

Mal sehen wie die das finden, wenn die gesamte SLG in einen anderen Verband wechselt und dem BDMP ein paar tausend Euro an Beiträgen wegbricht. Erstmal wohl nichts, aber wenn sich mehr trauen würden...

Geschrieben
Mal sehen wie die das finden, wenn die gesamte SLG in einen anderen Verband wechselt und dem BDMP ein paar tausend Euro an Beiträgen wegbricht. Erstmal wohl nichts, aber wenn sich mehr trauen würden...

Das kümmert die Lackschuhetage überhaupt nicht . Ich habe mich doch in meiner Naivität ans Schiedsgericht gewandt.

Seit gut 2 Monaten prüft dieses schwankend die Zuständigkeit bzw Nichtzuständigkeit.

Bei diesen Herren gilt halt , in Treue fest und durch.

Geschrieben

Hallo,

ich schieße im Reservistenverband und kenne die Abläufe des BDMP nicht so genau.

Fragen:

Die SLG ist die kleinste Gruppe von Mitgliedern, die sich freiwillig zusammenschließen?

Wenn ich dort also eintreten will, muss ich nicht in den BDMP eintreten?

Die SLG ist laut BDMP wie ein "kleiner Schützenverein"

Die SLG sind nicht im Vereinsregister eingetragen es sei denn sie haben noch eine e.V. gegründet.

Haben die SLG eine eigene Versicherung?? Wie ist denn der Versicherungsschutz der SLG Mitglieder oder auch Gäste geregelt?

Verbandsangehörige sind doch wohl versichert?

Geschrieben

[Fragen:

Die SLG ist die kleinste Gruppe von Mitgliedern, die sich freiwillig zusammenschließen? Ja

Wenn ich dort also eintreten will, muss ich nicht in den BDMP eintreten? doch , du kannst aber in den BDMP eintreten ohne SLG-Mitglied zu sein , dafür gibt es dann aber keine Befürwortungen bei Waffen für Einzelmitglieder.

Die SLG ist laut BDMP wie ein "kleiner Schützenverein" Ja, mit einem bürokratischen großen Bruder

Die SLG sind nicht im Vereinsregister eingetragen es sei denn sie haben noch eine e.V. gegründet. Korrekt

Haben die SLG eine eigene Versicherung?? Wie ist denn der Versicherungsschutz der SLG Mitglieder oder auch Gäste geregelt?

Verbandsangehörige sind doch wohl versichert?

Die Mitglieder der SLG sind über den Verband versichert.

Im Gegensatz zum Reservistenverband kümmert sich der BDMP fast nicht um die Beschaffung von Schießstätten , da ist die SLG immer wieder gefragt.

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