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IGNORED

Beschuss von Reduzierhülsen?


Gast

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Geschrieben

Auf die Schnelle habe ich nichts gefunden. Müssen Reduzierhülsen (Einsätze nach WaffG) einen Beschussstempel tragen?

Einsteckläufe haben ja ein PTB im Quadrat als Prüfzeichen. Aufgrund den kleinen Abmessungen bzw. der teilweise dünnen Wandung und möglichem Verzug beim mechanischen Einschlagen eines Stempels kann ich mir das nicht vorstellen.

Im WaffG und Beschussverordnung habe ich zwar die EWB-Pflicht lesen können, aber kein Hinweis auf Kennzeichnung.

Geschrieben
Hmm, zählen die Dinger denn zu den "höchstbeanspruchten Teilen" im Sinne von § 3 BeschussG, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können ?

Hast Recht....:-))

Läufe ja, Einsätze nein....(nach § 7 Abs.1, Satz1 DRITTE Kommastelle BeschG benötigen Einsätze für Munition kleinerer Abmessung aber eine Bauartzulassung der PTB) .

Der sie umgebende Lauf nimmt ja alle Drücke auf, deswegen bedürfen diese Reduzierpatronen keiner besonderen Beschussprüfung, aber siehe oben.

Mit einer solchen Regelungen kann man fast alles "tot" machen...denn die Bauartprüfung kostet richtig Geld....

Muni

Geschrieben
So war mein Gedankengang auch. Danke für die Bestätigung, Muni. :icon14:

P.S.: Du meinst das, was nach der dritten Kommastelle folgt, oder ? ;)

Sach ich doch :-))))

ne, editiert (Gasböllerli vergessen)

Muni

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