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IGNORED

Munition nach Deutschland importieren


Gast

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Geschrieben

Wo beantragt man eine Verbringung von Munition nach Deutschland?

Es müsste ein Formblatt Verbringung von Waffen und Munition nach Deutschland als Antrag dafür geben.

Wer hat das schon mal beantragt?

Ich beziehe mich da auf §29 WaffG

Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn

1. der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und

2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

(2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.

Geschrieben

Du brauchst die Behördliche-Zustimmung des Landes aus dem du sie exportieren willst und die Behördliche-Zustimmung des Landes in die du sie importieren willst. Die Munition muss auch CIP-Geprüft sein!

Du brauchst die Behördliche-Zustimmung des Landes aus dem du sie exportieren willst und die Behördliche-Zustimmung des Landes in die du sie importieren willst. Die Munition muss auch CIP-Geprüft sein!Ich habe bereits einen UHR aus Belgien importiert, dazu musst du auf deiner Behörde einen Antrag holen ihn genau ausfüllen. Jetzt bekommst du einen Stempel das du Ihn importieren darfst. Nun gehts zur Behörde in B. (machte der Verkäufer dar ich verständigungsprobleme hatte). Jetzt muss der Zettel wieder nach D. dass die wissen das du die Zustimmung bekommen hast und jetzt darfst du ihn Importieren.

Geschrieben

Danke, das erklärt, warum die Behörden scheinbar immer nur das "Export-Formular" haben.

Mal sehen wer für Holland zuständig ist.

Geschrieben
Danke, das erklärt, warum die Behörden scheinbar immer nur das "Export-Formular" haben.

Mal sehen wer für Holland zuständig ist.

Meine Behörde hatte nur Import-Formulare was auch logisch ist. Den erst musst du dem Land in das du die Wahre lieferst mitteilen das du das willst und es dir genehmigen lassen. Dann musst du erst nach Holland. Dann bekommt es nochmal dein Sachbearbeiter (ev. reicht ein Fax aus). Ist ein Haufen Arbeit doch solltest du es umgehen wollen kanns richtig teuer werden (illegaler Import und illegaler Export).

Geschrieben

Bissl verwirrend geschrieben das ganze hier. Es ist gar nicht so schwierig.

1. Holland genehmigt die Ausfuhr

2. Deutschland genehmigt mit dieser Erlaubnis die Einfuhr

3. Durchführung der Verbringung inclusive Verzollung

4. Bei Waffen müsste man dann wie sonst auch die WBK zum Eintrag vorlegen.

Geschrieben
Bissl verwirrend geschrieben das ganze hier. Es ist gar nicht so schwierig.

1. Holland genehmigt die Ausfuhr

2. Deutschland genehmigt mit dieser Erlaubnis die Einfuhr

3. Durchführung der Verbringung inclusive Verzollung

4. Bei Waffen müsste man dann wie sonst auch die WBK zum Eintrag vorlegen.

Korrekt, allerdings gibbets bei EU-Ländern keine "Verzollung" mehr, höchstens eine Kontrolle durch zufällig an der Grenze herumstehende/lungernde BGS-Beamte..:-))

In Holland ist die Douane Noord fuer Im-und Export zuständig. Einfach mal googlen, da wird man fündig..

Muni

Geschrieben

Das ist richtig. Innerhalb der EU besteht die Verzollung im Prinzip nur noch aus der Anmeldepflicht nach § 33 Abs. 1 WaffG. Sobald Drittstaaten betroffen sind, kann eine recht ordentliche Zollgebühr das vermeintliche Schnäppchen aus dem Ausland leicht madig machen. :huh:Das ist richtig. Innerhalb der EU besteht die Verzollung im Prinzip nur noch aus der Anmeldepflicht nach § 33 Abs. 1 WaffG. Sobald Drittstaaten betroffen sind, kann eine recht ordentliche Zollgebühr das vermeintliche Schnäppchen aus dem Ausland leicht madig machen. :huh:

Geschrieben
Das ist richtig. Innerhalb der EU besteht die Verzollung im Prinzip nur noch aus der Anmeldepflicht nach § 33 Abs. 1 WaffG. Sobald Drittstaaten betroffen sind, kann eine recht ordentliche Zollgebühr das vermeintliche Schnäppchen aus dem Ausland leicht madig machen. :huh:Das ist richtig. Innerhalb der EU besteht die Verzollung im Prinzip nur noch aus der Anmeldepflicht nach § 33 Abs. 1 WaffG. Sobald Drittstaaten betroffen sind, kann eine recht ordentliche Zollgebühr das vermeintliche Schnäppchen aus dem Ausland leicht madig machen. :huh:

Gefragt war Belgien und Holland :-==)

Und warum schreibst Du das gleiche 2x? Hast Du Schluckauf?? :rolleyes:

GF

Muni

Geschrieben
Und warum schreibst Du das gleiche 2x? Hast Du Schluckauf?? :rolleyes:

Zuerst kam ewig lang die Sanduhr und dann war das Fenster plötzlich leer. Drum hab ichs nochmal über Vorschau-antworten nachgeschickt. Nu isses halt zwei mal da...

Geschrieben
Zuerst kam ewig lang die Sanduhr und dann war das Fenster plötzlich leer. Drum hab ichs nochmal über Vorschau-antworten nachgeschickt. Nu isses halt zwei mal da...

Was, Du hast ne Sanduhr im Büro?? Oder isses der Sand, der vom Beamtensandmännchen überblieb?? Dann ist es erklärlich....DIE sind so langsam :lol:

Gruesse

Muni

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