Zum Inhalt springen
IGNORED

Verband verweigert Ausstellung Nachweis Waffensachkunde


SL-8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe heute erfahren das der Verband keine Bescheinigungen mehr ausstellen will.

Sachkunde würde dem Amt beim Bedürfnisantrag durch den Verband bestätigt.

Hat jemand vor kurzem Sachkunde über den VdRBw gemacht und ähnliche Probleme? Oder weiß jemand ob da wirklich verbandsintern sowas beschlossen wurde und sich hier nicht nur einer "aufspielt"?

Auf das Argument, dass ich den Bedürfnisantrag nicht abgeben muss da ich eine bedürfnisfreie Waffe erwerben will, habe ich noch keine Antwort bekommen. Denke da wird auch nicht mehr viel kommen. Ich könnte K****n ...

Was habe ich für Möglichkeiten ... Amt anfragen ob die überhaupt damit konform gehen? ... Landesbeauftragten kontaktieren ob das nicht nur ein Alleingang seines Stellvertreters ist? ... Beschwerde beim Landesverband/Bundesverband? ... ???

Was denkt ihr würde am ehesten Wirkung zeigen?

Hab eigentlich keine Lust die Sachkunde woanders nochmal zu machen nur weil hier vielleicht einer keinen Bock hat seinen Job zu machen.

EDIT: Habe ich überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf die Bescheinigung?

Geschrieben

VdRBW- NRW

Intensiver Sachkundelehrgang mit Prüfung, 20%-Durchfallquote (also ernstzunehmen).

Kosten: 25 Euro !!

Bescheinigung: SOFORT!!

Wenn es im Vorfeld abgesprochen/vermittelt wurde, bei bestandenem Lehrgang gäbe es eine Bescheinigung, ist ein ggf.mündlicher- zivilrechtlicher Vertrag zustande gekommen, bei der die Leistung (Bescheinigung) eingeklagt werden kann.

Bringt ggf. Ärger mit sich!!

Geschrieben
VdRBW- NRW

Intensiver Sachkundelehrgang mit Prüfung, 20%-Durchfallquote (also ernstzunehmen).

Kosten: 25 Euro !!

Bescheinigung: SOFORT!!

Wenn es im Vorfeld abgesprochen/vermittelt wurde, bei bestandenem Lehrgang gäbe es eine Bescheinigung, ist ein ggf.mündlicher- zivilrechtlicher Vertrag zustande gekommen, bei der die Leistung (Bescheinigung) eingeklagt werden kann.

Bringt ggf. Ärger mit sich!!

Über Kosten wurde mir vor dem Kurs nichts mitgeteilt und auch während des Kurses bzw. am Prüfungstag nichts davon erwähnt.

Im Vorfeld wurde leider nicht über eine Bescheinigung gesprochen.

Geschrieben

Mir erscheint das sehr unseriös!

Schließlich sind die Sachkunde-Nachweise ja generell nicht an den Verband gebunden!

Wenn Du natürlich jetzt zeitnah über den VdRBW eine Waffe beantragst, gibt es faktisch kein Problem.....

Sobald du die WBK hast, fragt ja nie wieder einer nach Sachkunde...

Ist trotzdem ein sehr seltsames Vorgehen, evtl. private Animositäten gegen Dich?

AAAARGGHHH, soooooorrrrrggggfältig lesen!

Du willst zunächst eine bedürfnisfreie Waffe erwerben, also die Sachkunde quasi auf "Vorrat".

Dann ist es erst recht eine Sauerei, die Bescheinigung nicht auszuhändigen. Ich bin der Meinung, du hast einen Anspruch auf eine solche Bescheinigung!!

Geh an den Landesbeauftragten Schießsport oder gleich an den Bundesbeauftragten, obwohl ich bei den Verbandsfunktionären nicht allzuviel erwarten würde...

Falls jemand vom VdRBW mitliest, LIIIIIEEEBBBBEEE ich natürlich meine Verbandsfunktionäre :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Du willst zunächst eine bedürfnisfreie Waffe erwerben, also die Sachkunde quasi auf "Vorrat".

Dann ist es erst recht eine Sauerei, die Bescheinigung nicht auszuhändigen. Ich bin der Meinung, du hast einen Anspruch auf eine solche Bescheinigung!!

Enorm kontraproduktiv noch dazu. Eigentlich sollte der Verband heilfroh sein, daß auch bedürfnisfreie Schützen sich sachkundig machen wollen. Aber das Leben als Halbgott mit dem Bedürfnisstempel (gerne "Befürwortung" genannt) scheint manchen Leuten einen Kick zu geben. Weswegen sinnvolle Initiativen zu einer liberalen Reform der Waffenrechts von den Verbänden auch nicht zu erwarten sind.

Das wirft übrigens auch eine prinzipielle Frage auf: Wenn die Verbände vom Gesetzgeber quasi-hoheitliche Funktionen übertragen bekommen, wie es ja im deutschen Waffenrecht der Fall ist, dann wäre eigentlich die logische Konsequenz, daß sie auch nicht als freie private Gruppen machen können, was sie wollen, sondern an rechtsstaatliche Normen gebunden zu sein hätten, also mit einem Anspruch auf Mitgliedschaft und Ausstellung der entsprechenden Zettel bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen.

Ist trotzdem ein sehr seltsames Vorgehen, evtl. private Animositäten gegen Dich?

Das meine ich!

Geschrieben
Habe ich überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf die Bescheinigung?

§ 2 Abs. 4 AWaffV

"Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist."

Geschrieben

Wie sieht's denn mit der staatlichen Anerkennung des Kurses aus ? Bei 25-€ hab ich da meine Zweifel, oder subventioniert der Verband ? Vielleicht zieren die sich deshalb so mit einem Zeugnis.

Notfalls müsstest Du eine SK-Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ordnungsbehörde machen, und diesen komischen Kurs als "Vorbereitung" und Lehrgeld abhaken.

Geschrieben

Hallo,

VdRBw LG-Hamburg:

für den bestandenen Lehrgang gibt es ein Zeugnis (Sachkunde und Befähigung Aufsicht zu machen). Alles natürlich staatlich annerkant, der Waffensachverständige ist auch i.d.R. bei der Prüfung und ist immer hochzufrieden. Alles für 30 Euro(Skript, Mun,..), wird ja alles ehrenamtlich gemacht .

Gruß

Pyle

Geschrieben
Ist trotzdem ein sehr seltsames Vorgehen, evtl. private Animositäten gegen Dich?

Kann ich mir nicht vorstellen.

§ 2 Abs. 4 AWaffV

"Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist."

Genau das was ich suchte. Vielen Dank! :icon14:

..., oder subventioniert der Verband ? Vielleicht zieren die sich deshalb so mit einem Zeugnis.

Das ist auch genau der Verdacht den ich hege ...

Zumindest subventioniert durch RAG bzw. RK. Bestimmt auch durch den Verband. Steckt ja auch ziemlich viel ehrenamtliches Engagement durch die Mitglieder drin.

Heute wieder andere Aussage ... Bescheinigung wird wohl doch zugesandt.

Mir kommt das langsam so vor als wären das verbandsinterne Querelen zwischen RAG-Kreisgruppe und dem stellv. Landesschießsportbeauftragten. Und die Mitglieder müssen drunter leiden.

Komisch nämlich das andere anliegende Kreisgruppen nicht über ähnliche Probleme berichten.

Geschrieben
VdRBw LG-Hamburg:

Schön für die Hamburger, aber ging's bei SL-8 nicht um den LV Bayern :confused:

Edit: Ich bin zu laaaangsam. Erledigt

Geschrieben
Kann ich mir nicht vorstellen.

Genau das was ich suchte. Vielen Dank! :icon14:

Das ist auch genau der Verdacht den ich hege ...

Zumindest subventioniert durch RAG bzw. RK. Bestimmt auch durch den Verband. Steckt ja auch ziemlich viel ehrenamtliches Engagement durch die Mitglieder drin.

Heute wieder andere Aussage ... Bescheinigung wird wohl doch zugesandt.

Mir kommt das langsam so vor als wären das verbandsinterne Querelen zwischen RAG-Kreisgruppe und dem stellv. Landesschießsportbeauftragten. Und die Mitglieder müssen drunter leiden.

Komisch nämlich das andere anliegende Kreisgruppen nicht über ähnliche Probleme berichten.

Hi,

mach dir keine Sorgen bei uns Ba. Wü. hat der Landesbeauftragte "W. Ho." RAG ca. 5 Monate gebraucht, um mir den Schießleiterausweis zu zusenden.

Bei einem Kameraden hat es 6 oder mehr Mon. gedauert bis er sein Bedürfnis für die Ersten HA u. Pistole gedauert.

Unser RAG-Vorstand hat dann noch irgendwelche merkwürdigen Bedingungen an die Aushändigung von dem Antrag + Bescheinigung geknüpft.....

Am besten du machst den Jagdschein und gehst ab und zu auf die 300 m. Bahnen zum Schießen zu mehr taugt die RAG nicht.........

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.