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IGNORED

Langwaffe erwerben, Waffe ist aber nicht auf VK-WBK


megalon

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Geschrieben

Fragen über Fragen :confused: :

Ich möchte eine Langwaffe von einem Verkäufer erwerben, auf dessen

WBK diese Waffe aber nicht eingetragen ist, da die Waffe bei ihm noch innerhalb der 2-Wochenfrist

für die Anmeldung ist.

Kann es da Probleme mit Fristen für mich geben?

Wen lasse ich als Vorbesitzer eintragen: den Verkäufer oder den Vorbesitzer auf dessen WBK die Waffe eingetragen war?

Gilt für mich bei dem Erwerb dann auch wieder die 2-Wochenfrist (de facto wäre die Waffe ja im Extremfall 4 Wochen lang nirgendwo

registriert)?

Danke schonmal im voraus.

Geschrieben

Du musst binnen 2 Wochen den VK angeben bei DEINEM Amt. Der VK muss seinen Vor-VK bei seinem Amt binnen 2 Wochen angeben. Ob das Ding dann in seiner WBK gleichzeitig ein- und ausgetragen wird, oder wie sein Amt diese Sache handhabt, ist nicht Deine Sache. Als Kaeufer sieht man ja auch nur selten die WBK des VK. Melden macht frei.

Der VK macht das aber hoffentlich nicht oefter, sonst koennte ihm SEIN Amt gewerblichen Handel unterstellen, dann hat der VK ein Problem.

Geschrieben
Fragen über Fragen :confused: :

Ich möchte eine Langwaffe von einem Verkäufer erwerben, auf dessen

WBK diese Waffe aber nicht eingetragen ist, da die Waffe bei ihm noch innerhalb der 2-Wochenfrist

für die Anmeldung ist.

Klingt für mich schwer danach, das dein Verkäufer versuchen Will die Waffe gar nicht eintragen zu lassen und so seinen Voreintrag zu behalten.

Das funktioniert Rechtlich nicht. Auch wenn er Meldefristen hat und während der Meldefrist wieder Verkauf. Die Meldefrist ist dazu da das man wenn man eine Waffe samstags kauft die Meldung nicht am selben Tag mit einem Stein beschwert durchs Fenster ins Büro des SB befördern muss. Sie dient aber nicht als "Probefahrtzeit" um die Waffe dann schnell wieder zu verkaufen wenn sie einem nicht gefällt.

Somit beantworten sich Deine Fragen so ziemlich von alleine. Überlasser ist der, der DIR die Waffe verkauft hat. Ob er die Waffe nun von einer Woche, einem Monat oder einem Jahr gekauft hat kann Dir dabei egal sein. Und wenn der die 14-Tage verstreichen lässt im glauben das er die Waffe ja verkauft habe und somit den Kauf nicht mehr melden müsse, wird das mit Sicherheit Ärger für ihn bedeuten.

Geschrieben

Wenn von vornherein klar ist, dass eine Person innerhalb der 2-Wochen-Frist nur als Vermittler fungiert (gibts öfters mal bei Jägern, wenn einer beim Händler eine Waffe für einen Kumpel mitbestellt oder wenn der eigentlich beabsichtigte Erwerber noch nicht alle Unterlagen für seine WBK zusammenhat oder noch nicht volljährig ist) sollte das gleich beim Kauf klargestellt werden. Die Eintragungen im Waffenhandelsbuch und der WBK des Erwerbers müssen halt letztendlich übereinstimmen.

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