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IGNORED

Grundbedürfnis 3 Halbautomaten


Jimi19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

habe perspektivisch eine Frage zum Grundbedürfnis von 3 Halbautomaten für Sportschützen:

Zählen da auch Selbstladeflinten und KK-Selbstlade-Büchsen dazu?

Sprich: Wenn ich ein AR15 habe, mir eine Selbstladeflinte für IPSC Flinte besorgen will und mir einen Eintrag für eine Selbstladebüchse für Kurzwaffenmunition offen halten will, falls es da für Sportschützen mal was Schönes gibt -

Geht es dann nicht, sich zur Gaudi eine KK-Selbstlade-Büchse zu besorgen?

Eine Antwort wäre für die Planung rech hilfreich.

Bis dann

Jimi

Geschrieben

Nachdem es sich um "Selbstladelangwaffen" handelt fällt wohl alles drunter. Wenn Du die nötigen Bedürfnisse nachweisen kannst wo liegt das Problem? ;)

Denn auf Gaudi nen KK-Automat gibts heut zu Tage wahrscheinlich nicht mehr.

Gast Nightingale
Geschrieben
Für welche Disziplinen hast du die denn alle: muss da jeder für eine andere Disziplin ausgelegt sein?

Nicht zwangsläufig. Die Waffe muss geeignet und erforderlich sein, dass kann auch eine Reservewaffe betreffen.

Geschrieben
Hi Ray!

Für welche Disziplinen hast du die denn alle: muss da jeder für eine andere Disziplin ausgelegt sein?

Bin zwar nicht Ray, aber sehe da auch kein Problem!!

Schau doch mal die Angebote der Verbände an:

Z.B: BDS:

-SL über 6,4

-SL unter 6,4

-DSG SL

-SL für KW Patronen

-SL-Flinte

-SL-KK

usw.................. nur---> wer die SL nur zum " haben will" braucht, bei dem wird es halt schwerer................ich kenne aber auch mehrere Scvhützen, die mehrere OA haben......offene Visierung, optik ( ZF) , nur mit Point..........

alles bei Teilnahme an Wettkämpfen ( BM, LM, DM) kein Problem!

Geschrieben

 

für so einige SL-Büchsen gibt es ein .22 - Wechselsystem - damit dürfte dem Fun - Bedürfnis Genüge getragen werden ...

 

leider gibt unser WaffG nicht mehr her, trotzdem kann man damit leben ...

 

 

Gruß KLaus

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Wird eigentlich auch Altbestand (ich habe einen KK-Halbautomat von 1972, der damals noch frei zu kaufen war und der 1973 mit der Waffengesetznovellierung auf grüne WBK angemeldet werden mußte) auf mein Grundkontingent von 3 Halbautomaten angerechnet? Ich schieße seit 6 Jahren Großkaliber, habe mir aber bisher noch keinen Halbautomaten zugelegt.

Geschrieben
Wird eigentlich auch Altbestand (ich habe einen KK-Halbautomat von 1972, der damals noch frei zu kaufen war und der 1973 mit der Waffengesetznovellierung auf grüne WBK angemeldet werden mußte) auf mein Grundkontingent von 3 Halbautomaten angerechnet?

Nein, wird nicht angerechnet! Allerdings hast auf diese Altbesitzwaffen keinen Munierwerb drauf......

Geschrieben
Nein, wird nicht angerechnet! Allerdings hast auf diese Altbesitzwaffen keinen Munierwerb drauf......

Wenn man den Mun-Erwerb dann aber z.B. über eine kalibergleiche Waffe auf der Gelben oder der Grünen hat ... darf man die Murmeln auch in dieser Waffe benutzen oder ist das verboten?

Geschrieben
leider gibt unser WaffG nicht mehr her, trotzdem kann man damit leben ...

:huh:

Nimm's mir nicht uebel, aber allenfalls die Katze auf deinem Bild wird mit solch einem Mist, auch als deutsches Waffengesetz bekannt, leben koennen.

Nein, wird nicht angerechnet! Allerdings hast auf diese Altbesitzwaffen keinen Munierwerb drauf......
Wenn man den Mun-Erwerb dann aber z.B. über eine kalibergleiche Waffe auf der Gelben oder der Grünen hat ... darf man die Murmeln auch in dieser Waffe benutzen oder ist das verboten?

Das sich erwachsene, gesetzestreue Buerger ueberhaupt mit solch hirnrissigem Dreck herumschlagen muessen, ist eine Zumutung und spottet jeder Definition von Muendigkeit und Eigenverantwortung.

Pfui daivel! :angry2:

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