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IGNORED

Rote WBK


Gast

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Geschrieben

"Desweiteren kann sich ein Sammler, der eine WBK für Sammler und Sachverständige ausgestellt bekommen hat, nicht auf §18 berufen, da er diesbezüglich kein Bedürfnis nachgewiesen hat"

Nein auf das Bedürfnis kommt es hier nicht an. Er hat eine Genehmigung nach § 18 gar nicht beantragt!!! Somit hat er nur eine Genehmigung nach § 17.

Auch wird bei Sachverständigen WBKs selten der Umfang eingeschränkt sein. Meist lauten diese auf "Waffen jeder Art".

Geschrieben
Nein auf das Bedürfnis kommt es hier nicht an. Er hat eine Genehmigung nach § 18 gar nicht beantragt!!! Somit hat er nur eine Genehmigung nach § 17.
So war es letztendlich gemeint! Dejure ist ein Sammler ein Sammler und ein SV ein SV!
Auch wird bei Sachverständigen WBKs selten der Umfang eingeschränkt sein. Meist lauten diese auf "Waffen jeder Art".
Dies ist in der Vergangenheit sehr häufig so geschehen, aber eine Einschränkung ist möglich und damit auch keine verlängerte 3 Monatsfrist, in der angemeldet werden muss.

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