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IGNORED

Original WBK beim Verkauf?


bluepistol

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

zuerst: Ja- ich hab die Suchfunktion benutzt. Nein - ich hab keinen entsprechenden Thread gefunden. Ja - ich bin auch mit google eine Suchniete. :peinlich:

So, jetzt fühl ich mich besser. ;)

Im Ernst, ich hab nichts gefunden und bisher auch noch keine Waffe verkauft.

Wenn ich eine Waffe über Distanz verkaufen will, z.B. über egun, wie geht das mit der WBK? Laß ich mir vom Käufer die Original schicken? Oder eine beglaubigte Kopie? Oder reicht eine normale Kopie?

Was muß ich sonst noch beachten?

Danke für Eure Hilfe, ich bin da ein wenig unbedarft ... :traurig_16:

:bb1: Frank

Geschrieben

Lass Dir seine WBK + Name und Telefonnummer seines SB mailen/faxen - rufe seinen SB an, frage ob der Erwerb ok ist.

Wenn ja, verschicke die Waffe und lass den Erwerber in Deine WBK eintragen ...

Ferddich.

Geschrieben
Hi,

zuerst: Ja- ich hab die Suchfunktion benutzt. Nein - ich hab keinen entsprechenden Thread gefunden. Ja - ich bin auch mit google eine Suchniete. :peinlich:

So, jetzt fühl ich mich besser. ;)

Im Ernst, ich hab nichts gefunden und bisher auch noch keine Waffe verkauft.

Wenn ich eine Waffe über Distanz verkaufen will, z.B. über egun, wie geht das mit der WBK? Laß ich mir vom Käufer die Original schicken? Oder eine beglaubigte Kopie? Oder reicht eine normale Kopie?

Was muß ich sonst noch beachten?

Danke für Eure Hilfe, ich bin da ein wenig unbedarft ... :traurig_16:

:bb1: Frank

Das oben gesagte ist natürlich vollkommen richtig. Allerdings spricht absolut nichts dagegen, sich vom Käufer die Original WBK schicken zu lassen (wenn denn dieser damit einverstanden ist, was eigentlich nicht das Problem sein sollte).

Aus Nachweisgründen sollten Original-Dokumente dann allerdings nicht mit normaler Post, sondern mit Übergabe-Einschreibebrief versendet werden.

Längst nicht jede Waffenrechtsbehörde gibt Privatpersonen telefonische Auskünfte. Das Telefonieren kann man sich bei Vorlage der Original WBK zwangsläufig sparen.

Grüße

SWAT

Geschrieben

Moin,

das Waffengesetz sagt dazu:

§ 34

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Ob du eine unbeglaubikte Kopie mit Rückfrage bei dem Zuständigen Sachbearbeiter oder auch anders macht ist nich definiert.

Geschrieben

Hey Bluepistol,

ich haben meinem Käufer einen Scan meines Personalausweises geschickt sowie einen kleinen, einfachen Kaufvertrag.

Von dem Käufer habe ich dann den Kaufvertrag mit Unterschrift, eine Kopie (unbeglaubigt) seines Perso, und eine beglaubigte Kopie mit passendem Voreitrag seiner WBK eingefordert. Den Stapel Papier habe ich dann kopiert, das Datum der Übergabe draufgepinselt und dann meinem freundlichem SB zugeschickt. Ist zwar noch nicht bearbeitet, aber ein telefonisches OK habe ich schon! Falls Interesse an den Docs, gib mir ´ne PM, man muss das Rad ja nicht zweimal erfinden!! ;)

Gruß,

Michael

Archiviert

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