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B-Schrank über 200kg


Weini

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Hallo SB

wieso unlogisch?

Abs. 2: Innerhalb von sechs Monaten bla bla bla.

Abs. 4 ist nichts von innerhalb von...

Wenn der Gesetzgeber die 2/6 Regelung gewollt hätte, hätte er sie doch da rein schreiben können.

Steven

Steven, genau das ist nicht nur hier bei WO doch schon x mal durchgekaut worden. <_<

Also halt nochmal: die neue gelbe WBK für die besonders aufgeführten, nicht deliktrelevanten Waffen nach § 14 Abs. 4 WaffG (deswegen wurde dafür auch ein eigener Absatz gemacht) bekommst Du, wenn Du Sportschütze mit den Voraussetzungen nach dortigem Absatz 2 bist. Zu diesen Voraussetzungen gehört nach dortigem Satz 3 nun mal auch, dass Du in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erwerben darfst. Wäre dem nicht so, hätte der Gesetzgeber § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG davon ausgeklammert und in Absatz 4 geschrieben "Sportschützen nach Absatz 2 Satz 1 und 2". Dem ist aber nicht so.

Würde man das Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG nicht dort, sondern nur in den Absatz 4 reinschreiben, würde dieses ausschließlich für die gelbe WKB gelten, da sich im übrigen Absatz 2 ja kein Verweis auf Absatz 4 findet. Wir sind uns wohl einig wäre, dass das kompletter nonsens und nicht nachvollziehbar wäre.

Wir sollten nun aber zum Thema zurückkehren, weil das mit der gelben WBK so langsam langweilt und es hier schon mehr als genug Threads dazu gibt.

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